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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung der Schriftführung des Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-137/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-137/2025 befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für den Rat der Stadt Sprockhövel. Im Rahmen der Sitzung des Rates am 6. November 2025 soll über die Ernennung von zwei Personen als Schriftführerinnen für die Niederschriften der Ratsbeschlüsse entschieden werden.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW muss für jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift erstellt werden. Die Vorlage stellt klar, dass die Bestellung der Schriftführung eine notwendige Voraussetzung darstellt, um in die weitere Tagesordnung der Sitzung eintreten zu können. Damit wird die ordnungsgemäße Protokollierung der Ratsbeschlüsse sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 3.Einführung und Vereidigung der BürgermeisterinZur Vorlage · KN-323/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-323/2025 regelt das Verfahren zur Einführung und Vereidigung der Bürgermeisterin. Auf Basis des § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, in der ab dem 1. November 2025 geltenden Fassung, findet die Vereidigung sowie die Amtseinführung im Rahmen einer Sitzung des Rates statt.
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Amtseinführung noch keine Stellvertretung gewählt ist, sieht die Regelung eine alternative Durchführung vor. In diesem Szenario erfolgt die Vereidigung und die Amtseinführung durch das Mitglied des Rates, welches dem Gremium am längsten ununterbrochen angehört. Sollten mehrere Ratsmitglieder eine identische Dauer der ununterbrochenen Zugehörigkeit aufweisen, entscheidet das Lebensalter über die Durchführung der Amtshandlung. Die Information ist für die Ratssitzung am 6. November 2025 als Tagesordnungspunkt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 4.Verpflichtung und Einführung der RatsmitgliederZur Vorlage · KN-324/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-324/2025 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder der Stadt Sprockhövel. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) obliegt der Bürgermeisterin die Aufgabe, die Ratsmitglieder einzuführen und sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Das Verfahren sieht vor, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis zu einer von der Bürgermeisterin verlesenen Erklärung bekunden. In dieser Erklärung sichern die Mitglieder zu, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Zudem verpflichten sie sich zur Einhaltung des Grundgesetzes, der Verfassung des Landes sowie der geltenden Gesetze, um ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Die Vorlage wird dem Rat in der Sitzung am 6. November 2025 zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 5.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 6.Festlegung der Anzahl der Stellvertreter*innen der BürgermeisterinZur Vorlage · VL-121/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung am 6. November 2025 wird über die Festlegung der Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin beraten. Die Beschlussvorlage VL-121/2025 befasst sich mit der notwendigen Bestimmung dieser Anzahl als Voraussetzung für die anstehende Wahl durch den Rat.
Gemäß § 67 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlperiode ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus seinem eigenen Kreis. Diese übernehmen im Rahmen ihrer Funktion die Vertretung der Bürgermeisterin bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben, sofern gesetzlich keine anderen Regelungen bestehen.
Die Gemeindeordnung schreibt keine spezifische Anzahl vor, legt jedoch fest, dass mindestens zwei Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen sind. Die Entscheidung über die genaue Anzahl liegt im Ermessensspielraum des Rates. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Organisation erstellt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 7.Wahl der Stellvertreter*innen der BürgermeisterinZur Vorlage · VL-122/2025 · Beschlussvorlage
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Im Rat von Sprockhövel steht am 6. November 2025 die Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin auf der Tagesordnung. Die rechtliche Grundlage bildet die ab dem 1. November 2025 geltende Fassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 67 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GO NRW).
Die Wahl erfolgt geheim in einem einzigen Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Reihenfolge der Stellvertretungen wird über das Verfahren der Höchstzahlen ermittelt, wobei die Stimmenzahlen der Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen zugrunde gelegt werden. Bei gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei anhaltender Stimmengleichheit entscheidet das von der Bürgermeisterin zu ziehende Los.
Sollte eine gewählte Person die Wahl nicht annehmen, rückt die nächste Person auf dem entsprechenden Wahlvorschlag nach. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt der Vorschlag mit der nächsten Höchstzahl an dessen Stelle. Im Falle eines Ausscheidens einer Stellvertretung während der laufenden Wahlperiode ist für die verbleibende Zeit der Amtsperiode ohne vorherige Aussprache eine Nachwahl durchzuführen. Die Bürgermeisterin ist im Rahmen dieses Verfahrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen stimmberechtigt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 8.Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter*innen der BürgermeisterinZur Vorlage · KN-325/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-325/2025 beschreibt das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Sprockhövel. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) obliegt es der Bürgermeisterin, die nach einer Wahl gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihre Ämter einzuführen und feierlich zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Der Prozess kann durch die Bekundung des Einverständnisses zu einer von der Bürgermeisterin formulierten Erklärung erfolgen. Diese umfasst die förmliche Einführung in das Amt sowie die Verpflichtung, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Zudem wird darin die Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel festgehalten. Die Vorlage ist für die Beratung im Rat am 6. November 2025 vorgesehen.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 9.Bildung von Ausschüssen hier: Art der AusschüsseZur Vorlage · VL-132/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 6. November 2025 über die Bildung und die Art der Ausschüsse entscheiden. Laut der Beschlussvorlage VL-132/2025 muss die kommunale Vertretung festlegen, welche Gremien eingerichtet werden und welche Aufgaben ihnen übertragen werden. Dabei wird zwischen Pflichtausschüssen, deren Einrichtung gesetzlich vorgeschrieben ist, und freiwilligen Ausschüssen unterschieden, deren Bildung im Ermessen des Rates liegt.
Zu den nach der Gemeindeordnung zwingend zu bildenden Pflichtausschüssen gehören der Hauptausschuss, der Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss. Darüber hinaus sieht die Vorlage weitere Pflichtausschüsse vor, darunter der Wahlprüfungsausschuss, der Wahlausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Betriebsausschuss und der Denkmalausschuss. Die Aufgaben des Finanzausschusses können auf Beschluss des Rates vom Hauptausschuss übernommen werden.
Die Einrichtung freiwilliger Ausschüsse kann durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit erfolgen. Der Rat hat dabei die Möglichkeit, Ausschüsse aus Gründen der Effizienz oder zur Anpassung an die Verwaltungsstruktur zusammenzulegen. Als Referenz dient die Aufstellung der Ausschüsse aus der vergangenen Legislaturperiode, welche verschiedene Themenbereiche wie Soziales, Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz sowie Wirtschaft und Tourismus umfasste.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 10.Bildung von Ausschüssen hier: Bestimmung der Mitgliederzahl der Ausschüsse sowie Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer StellvertretungenZur Vorlage · VL-133/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat befasst sich mit der Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse sowie der Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertretungen. Dabei legt das Gremium die Anzahl der Ratsmitglieder und die Einbindung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie sachkundigen Einwohnerinnen für die verschiedenen Ausschüsse fest. Während im Haupt- und Finanzausschuss ausschließlich Ratsmitglieder bestellt werden können, ist in anderen Ausschüssen eine Mischung aus Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie beratenden Einwohnerinnen möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Größe der Ausschüsse mit 13 stimmberechtigten Mitgliedern beizubehalten, wie es bereits in der vorangegangenen Wahlperiode der Fall war. Der Rat ist bei der Festlegung der Ausschussgrößen weitgehend frei, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen für bestimmte Gremien wie den Wahlausschuss bestehen.
Für den Fall, dass sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung, um eine proportionale Abbildung der Mehrheitsverhältnisse im Rat zu gewährleisten. Zudem regelt die Vorlage die Bestimmung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie den Umgang mit Vakanzen. Bei diesen Beschlüssen zur Ausschussbesetzung kommt der Bürgermeisterin gemäß der Kommunalwahlordnung kein Stimmrecht zu.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 11.Bildung von Ausschüssen hier: Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · VL-134/2025 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates am 6. November 2025 wird über die Verteilung der Ausschussvorsitze und deren Stellvertretungen entschieden. Die Beschlussvorlage VL-134/2025 legt hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen fest.
Das Verfahren sieht zwei Möglichkeiten vor: Das Einigungsverfahren, bei dem die Fraktionen die Vorsitzenden aus den stimmberechtigten Ratsmitgliedern bestimmen, sowie das Zugreifverfahren für den Fall, dass keine Einigung zustande kommt. Für bestimmte Gremien wie den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie den Wahlausschuss gelten aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen abweichende Bestimmungen zur Besetzung der Vorsitzenden.
Auf Basis der aktuellen Fraktionsstärken wurde eine Berechnung für das Zugreifverfahren erstellt. Diese legt die Reihenfolge fest, in der die Fraktionen Anspruch auf Ausschussvorsitze geltend machen können. Die Berechnung berücksichtigt die Mitgliederzahlen der CDU, SPD, Grünen, FDP, MiS und der Linken. Bei identischen Berechnungszahlen sieht das Verfahren ein Losverfahren vor, dessen Durchführung durch die Bürgermeisterin erfolgt.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 12.Bildung von Ausschüssen hier: Bestellung von Ratsmitgliedern zu beratenden AusschussmitgliedernZur Vorlage · VL-135/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-135/2025, die vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, befasst sich mit der Bildung von Ausschüssen und konkret mit der Bestellung von Ratsmitgliedern zu beratenden Ausschussmitgliedern. Grundlage für dieses Anliegen ist § 58 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Dieser regelt, dass jedem Mitglied des Rates das Recht zusteht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied zum beratenden Mitglied in einem entsprechenden Ausschuss zu bestellen. Damit soll die gesetzliche Vorgabe umgesetzt werden, wonach die Bestellung durch den Rat erfolgen muss. Die Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates am 6. November 2025 unter dem Tagesordnungspunkt 12 vorgesehen.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 13.Wahl von Vertreter*innen der Stadt für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRWZur Vorlage · VL-129/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 6. November 2025 über die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW entscheiden. Gemäß den Satzungsbestimmungen des Landesverbandes ist die Stadt verpflichtet, fünf stimmberechtigte Mitglieder zur Versammlung zu entsenden.
Die Beschlussvorlage legt fest, dass bei der Benennung weiterer Vertreterinnen und Vertreter die Bürgermeisterin oder eine von ihr vorgeschlagene Mitarbeiterin der Verwaltung in die Delegation einzubeziehen ist. Sollten sich die Fraktionen im Rat nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, sieht das Verfahren vor, über die einzelnen Vorschläge nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abzustimmen.
Die 24. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW ist für den 30. April 2026 angesetzt. Die Vorlage dient als Grundlage für die formelle Bestellung der ordentlichen sowie der stellvertretenden Mitglieder durch das Gremium.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 14.Wahl von Vertreter*innen der Stadt für die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-SüdZur Vorlage · VL-126/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel berät in seiner Sitzung am 6. November 2025 über die Besetzung der Vertretung in der Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd. Die Beschlussvorlage VL-126/2025 sieht vor, drei ordentliche Mitglieder sowie jeweils eine stellvertretende Person für jedes dieser Mitglieder zu wählen.
Die Besetzung der Vertretung soll aus den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft oder aus dem Personal der Stadtverwaltung erfolgen. Falls die Fraktionen im Vorfeld keine Einigung über einen gemeinsamen Vorschlag erzielen können, sieht das Verfahren vor, dass über die eingereichten Vorschläge nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt wird. Die Bestimmung der Mitglieder und Stellvertreter erfolgt für die Dauer der aktuellen Wahlzeit.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 15.Wahl der Vertreter*innen für die Zweckverbandsversammlung des "Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel"Zur Vorlage · VL-136/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 6. November 2025 über die Besetzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel entscheiden. Gemäß der Beschlussvorlage VL-136/2025 sollen für dieses Gremium insgesamt fünf Vertreter sowie deren Stellvertretungen gewählt werden. Die Verbandsversammlung umfasst laut Satzung 16 Mitglieder, wobei die Stadt Sprockhövel über ein Kontingent von fünf Mitgliedern verfügt.
Die Zusammensetzung der Vertretung folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung. Demnach sollen vier Personen aus dem Kreis der Ratsmitglieder als Vertreter bestimmt werden. Die fünfte Person muss eine von der Bürgermeisterin oder einem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Verwaltung sein. Die gewählten Vertreter sind angewiesen, bei der Wahl des Vorsitzenden, des Verbandsvorstehers sowie des Verwaltungsrates im Einklang mit den Regelungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Städten Schwelm und Sprockhövel zu stimmen.
Zudem enthält die Vorlage eine Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung, eine Beanstandungsbeamtin oder einen Beanstandungsbeamten gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes zu wählen. Das Wahlverfahren für die Vertreter der Stadt richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältniswahl.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 16.Wahl jeweils einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat und für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)Zur Vorlage · VL-139/2025 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates am 6. November 2025 wird über die Vertretung der Stadt Sprockhövel in der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) entschieden. Die Beschlussvorlage VL-139/2025 behandelt die Wahl von Mitgliedern für den Aufsichtsrat sowie für die Gesellschafterversammlung der EN-Agentur, einschließlich einer Stellvertretung für die Gesellschafterversammlung.
Für das Aufsichtsratsmandat wurde zuletzt im Jahr 2020 die Bürgermeisterin bestimmt. Laut Gesellschaftervertrag ist die Amtsdauer im Aufsichtsrat nicht zeitlich begrenzt, wobei die Gesellschafter das entsandte Mitglied jederzeit ersetzen können. Eine Bestellung eines Stellvertreters für den Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen, da dieses Mandat als persönliches Mandat geführt wird.
Hinsichtlich der Gesellschafterversammlung sind die Wahl einer Vertretung und einer entsprechenden Stellvertretung erforderlich. In diesem Gremium sind aktuell die Bürgermeisterin als Vertreterin sowie ein weiteres Mitglied als Stellvertreter im Einsatz. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige personelle Besetzung für beide Organe der EN-Agentur beizubehalten.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 17.Wahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER)Zur Vorlage · VL-140/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat von Sprockhövel berät über die Wahl eines Mitglieds sowie einer stellvertretenden Person für den Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER). Dieser Beirat wurde auf Beschluss der Gesellschafterversammlung der VER im Jahr 2018 eingerichtet, um Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs zu behandeln, die für die kreisangehörigen Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises von Bedeutung sind. Die Vertretung in diesem Gremium erfolgt durch die jeweiligen Vertretungskörperschaften der beteiligten Kommunen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die neue Wahlperiode die bisherige Stellvertreterin als ordentliches Mitglied zu wählen. Als stellvertretendes Mitglied soll die Funktion des Mobilitätsmanagers der Stadt Sprockhövel besetzt werden. Da das entsprechende Nachbesetzungsverfahren für diese Stelle aktuell noch nicht abgeschlossen ist, wird der Bürgermeisterin die Ermächtigung erteilt, die Benennung nach Abschluss des Verfahrens vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 18.Wahl von Vertreter*innen der Stadt für die Mitgliederversammlung der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Innenstadt NRWZur Vorlage · VL-141/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-141/2025 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Wahl von Vertretungen der Stadt für die Mitgliederversammlung der freiwilligen Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Innenstadt NRW. Der Rat wird in seiner Sitzung am 6. November 2025 über den Vorschlag entscheiden, eine Vertreterin sowie eine Stellvertretung für dieses Gremium zu bestimmen.
Die Verwaltung verweist im Rahmen der Sachdarstellung auf den bereits erfolgten Beitritt zum Netzwerk Innenstadt NRW. In der vorangegangenen Wahlperiode wurde die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt für die Mitgliederversammlung gewählt. Für die kommende Wahlperiode schlägt die Verwaltung nun eine personelle Neubesetzung vor, indem eine Person als Vertreterin und eine weitere Person als Stellvertreter zur Wahl gestellt werden. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Positionen ist als beschließender Tagesordnungspunkt für die anstehende Ratssitzung vorgesehen.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 19.Wahl eines/einer Vertreter*in für die Beschlussgremien der Stadt GevelsbergZur Vorlage · VL-130/2025 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage VL-130/2025 wird die Wahl von Vertretern für die Beschlussgremien der Stadt Gevelsberg behandelt. Grundlage hierfür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Sprockhövel und Gevelsberg über die Errichtung und den Betrieb einer Förderschule für Lernbehinderte. Gemäß dieser Vereinbarung muss die Stadt Gevelsberg die Stadt Sprockhövel über wesentliche schulorganisatorische Regelungen, den Schulbau sowie Maßnahmen zum Schulunterhalt rechtzeitig informieren. In besonders wichtigen Fällen können Vertreter der Stadt Sprockhövel zu den Sitzungen der Beschlussgremien in beratender Funktion hinzugezogen werden.
Die Verwaltung schlägt für die kommende Wahlperiode vor, die bisherige Geschäftsleitung des Geschäftsbereichs I als Vertreter erneut zu wählen. Als Stellvertreterin wird die Fachbereichsleitung des Bereichs Bürgerschaftsservice und Bildung vorgeschlagen. Die Entscheidung über die Besetzung der Vertretung erfolgt in der Ratssitzung am 6. November 2025.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 20.Jahresabschluss 2024 hier: PrüfauftragZur Vorlage · VL-142/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-142/2025 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Jahresabschluss für das Jahr 2024, wobei der Schwerpunkt auf einem Prüfauftrag liegt. Das Dokument wurde am 23. Oktober 2025 erstellt und dient als Grundlage für die anstehende Beratung im Rat.
Die parlamentarische Behandlung des Themas ist für die Sitzung des Rates am 6. November 2025 vorgesehen, in der eine abschließende Entscheidung über den Gegenstand erwartet wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt enthält die Vorlage noch keine detaillierten Ausführungen zur Sachdarstellung oder zum konkreten Beschlussvorschlag, da diese Informationen laut dem vorliegenden Text erst nachgereicht werden sollen. Die Vorlage dient somit als formale Ankündigung für das anstehende Verfahren im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2024.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 21.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-333/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-333/2025 befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der anstehenden Ratssitzung. Für die Sitzung des Rates am 6. November 2025 ist unter dem Tagesordnungspunkt 21 die Kenntnisnahme von Mitteilungen vorgesehen.
Aus der von der zuständigen Fachabteilung, dem Sachgebiet Organisation, erstellten Vorlage geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine weiteren Mitteilungen der Verwaltung für diesen Teil der Sitzung vorliegen. Die Information dient somit der förmlichen Feststellung, dass im Rahmen des genannten Tagesordnungspunktes keine Bekanntmachungen zur Kenntnisnahme anstehen. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in dem Dokument nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde am 16. Oktober 2025 erstellt und ist als öffentlich eingestuft.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)
- 22.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-334/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-334/2025, welche vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, dient der Information des Rates über den Status von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung am 6. November 2025. Die Vorlage ist für den 22. Tagesordnungspunkt vorgesehen und wird dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Inhaltlich befasst sich das Dokument mit der Beantwortung eingegangener Anfragen oder hält fest, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine entsprechenden Anfragen vorlagen. Die Vorlage wurde am 16. Oktober 2025 im Rahmen des Geschäftsbereichs I fertiggestellt. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in diesem Dokument nicht aufgeführt.
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- 06.11.2025 · Rat (1. Sitzung)