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Beschlussvorlage

Bildung von Ausschüssen hier: Verteilung der Ausschussvorsitze

VL-134/2025 06.11.2025 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Rates am 6. November 2025 wird über die Verteilung der Ausschussvorsitze und deren Stellvertretungen entschieden. Die Beschlussvorlage VL-134/2025 legt hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen fest.

Das Verfahren sieht zwei Möglichkeiten vor: Das Einigungsverfahren, bei dem die Fraktionen die Vorsitzenden aus den stimmberechtigten Ratsmitgliedern bestimmen, sowie das Zugreifverfahren für den Fall, dass keine Einigung zustande kommt. Für bestimmte Gremien wie den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie den Wahlausschuss gelten aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen abweichende Bestimmungen zur Besetzung der Vorsitzenden.

Auf Basis der aktuellen Fraktionsstärken wurde eine Berechnung für das Zugreifverfahren erstellt. Diese legt die Reihenfolge fest, in der die Fraktionen Anspruch auf Ausschussvorsitze geltend machen können. Die Berechnung berücksichtigt die Mitgliederzahlen der CDU, SPD, Grünen, FDP, MiS und der Linken. Bei identischen Berechnungszahlen sieht das Verfahren ein Losverfahren vor, dessen Durchführung durch die Bürgermeisterin erfolgt.

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