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Beschlussvorlage

Bildung von Ausschüssen hier: Art der Ausschüsse

VL-132/2025 06.11.2025 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 6. November 2025 über die Bildung und die Art der Ausschüsse entscheiden. Laut der Beschlussvorlage VL-132/2025 muss die kommunale Vertretung festlegen, welche Gremien eingerichtet werden und welche Aufgaben ihnen übertragen werden. Dabei wird zwischen Pflichtausschüssen, deren Einrichtung gesetzlich vorgeschrieben ist, und freiwilligen Ausschüssen unterschieden, deren Bildung im Ermessen des Rates liegt.

Zu den nach der Gemeindeordnung zwingend zu bildenden Pflichtausschüssen gehören der Hauptausschuss, der Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss. Darüber hinaus sieht die Vorlage weitere Pflichtausschüsse vor, darunter der Wahlprüfungsausschuss, der Wahlausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Betriebsausschuss und der Denkmalausschuss. Die Aufgaben des Finanzausschusses können auf Beschluss des Rates vom Hauptausschuss übernommen werden.

Die Einrichtung freiwilliger Ausschüsse kann durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit erfolgen. Der Rat hat dabei die Möglichkeit, Ausschüsse aus Gründen der Effizienz oder zur Anpassung an die Verwaltungsstruktur zusammenzulegen. Als Referenz dient die Aufstellung der Ausschüsse aus der vergangenen Legislaturperiode, welche verschiedene Themenbereiche wie Soziales, Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz sowie Wirtschaft und Tourismus umfasste.

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