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Beschlussvorlage

Wahl der Stellvertreter*innen der Bürgermeisterin

VL-122/2025 06.11.2025 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rat von Sprockhövel steht am 6. November 2025 die Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin auf der Tagesordnung. Die rechtliche Grundlage bildet die ab dem 1. November 2025 geltende Fassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 67 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GO NRW).

Die Wahl erfolgt geheim in einem einzigen Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Reihenfolge der Stellvertretungen wird über das Verfahren der Höchstzahlen ermittelt, wobei die Stimmenzahlen der Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen zugrunde gelegt werden. Bei gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei anhaltender Stimmengleichheit entscheidet das von der Bürgermeisterin zu ziehende Los.

Sollte eine gewählte Person die Wahl nicht annehmen, rückt die nächste Person auf dem entsprechenden Wahlvorschlag nach. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt der Vorschlag mit der nächsten Höchstzahl an dessen Stelle. Im Falle eines Ausscheidens einer Stellvertretung während der laufenden Wahlperiode ist für die verbleibende Zeit der Amtsperiode ohne vorherige Aussprache eine Nachwahl durchzuführen. Die Bürgermeisterin ist im Rahmen dieses Verfahrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen stimmberechtigt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge