Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter*innen der Bürgermeisterin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-325/2025 beschreibt das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Sprockhövel. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) obliegt es der Bürgermeisterin, die nach einer Wahl gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihre Ämter einzuführen und feierlich zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Der Prozess kann durch die Bekundung des Einverständnisses zu einer von der Bürgermeisterin formulierten Erklärung erfolgen. Diese umfasst die förmliche Einführung in das Amt sowie die Verpflichtung, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Zudem wird darin die Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel festgehalten. Die Vorlage ist für die Beratung im Rat am 6. November 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 117 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 06.11.2025kein Ergebnis hinterlegt