Verpflichtung und Einführung der Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-324/2025 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder der Stadt Sprockhövel. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) obliegt der Bürgermeisterin die Aufgabe, die Ratsmitglieder einzuführen und sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Das Verfahren sieht vor, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis zu einer von der Bürgermeisterin verlesenen Erklärung bekunden. In dieser Erklärung sichern die Mitglieder zu, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Zudem verpflichten sie sich zur Einhaltung des Grundgesetzes, der Verfassung des Landes sowie der geltenden Gesetze, um ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Die Vorlage wird dem Rat in der Sitzung am 6. November 2025 zur Kenntnis vorgelegt.
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