Bildung von Ausschüssen hier: Bestimmung der Mitgliederzahl der Ausschüsse sowie Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertretungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat befasst sich mit der Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse sowie der Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertretungen. Dabei legt das Gremium die Anzahl der Ratsmitglieder und die Einbindung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie sachkundigen Einwohnerinnen für die verschiedenen Ausschüsse fest. Während im Haupt- und Finanzausschuss ausschließlich Ratsmitglieder bestellt werden können, ist in anderen Ausschüssen eine Mischung aus Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie beratenden Einwohnerinnen möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Größe der Ausschüsse mit 13 stimmberechtigten Mitgliedern beizubehalten, wie es bereits in der vorangegangenen Wahlperiode der Fall war. Der Rat ist bei der Festlegung der Ausschussgrößen weitgehend frei, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen für bestimmte Gremien wie den Wahlausschuss bestehen.
Für den Fall, dass sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung, um eine proportionale Abbildung der Mehrheitsverhältnisse im Rat zu gewährleisten. Zudem regelt die Vorlage die Bestimmung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie den Umgang mit Vakanzen. Bei diesen Beschlüssen zur Ausschussbesetzung kommt der Bürgermeisterin gemäß der Kommunalwahlordnung kein Stimmrecht zu.
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- 06.11.2025kein Ergebnis hinterlegt