Wahl der Vertreter*innen für die Zweckverbandsversammlung des "Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 6. November 2025 über die Besetzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel entscheiden. Gemäß der Beschlussvorlage VL-136/2025 sollen für dieses Gremium insgesamt fünf Vertreter sowie deren Stellvertretungen gewählt werden. Die Verbandsversammlung umfasst laut Satzung 16 Mitglieder, wobei die Stadt Sprockhövel über ein Kontingent von fünf Mitgliedern verfügt.
Die Zusammensetzung der Vertretung folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung. Demnach sollen vier Personen aus dem Kreis der Ratsmitglieder als Vertreter bestimmt werden. Die fünfte Person muss eine von der Bürgermeisterin oder einem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Verwaltung sein. Die gewählten Vertreter sind angewiesen, bei der Wahl des Vorsitzenden, des Verbandsvorstehers sowie des Verwaltungsrates im Einklang mit den Regelungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Städten Schwelm und Sprockhövel zu stimmen.
Zudem enthält die Vorlage eine Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung, eine Beanstandungsbeamtin oder einen Beanstandungsbeamten gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes zu wählen. Das Wahlverfahren für die Vertreter der Stadt richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältniswahl.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025kein Ergebnis hinterlegt