Festlegung der Anzahl der Stellvertreter*innen der Bürgermeisterin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung am 6. November 2025 wird über die Festlegung der Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Bürgermeisterin beraten. Die Beschlussvorlage VL-121/2025 befasst sich mit der notwendigen Bestimmung dieser Anzahl als Voraussetzung für die anstehende Wahl durch den Rat.
Gemäß § 67 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlperiode ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus seinem eigenen Kreis. Diese übernehmen im Rahmen ihrer Funktion die Vertretung der Bürgermeisterin bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben, sofern gesetzlich keine anderen Regelungen bestehen.
Die Gemeindeordnung schreibt keine spezifische Anzahl vor, legt jedoch fest, dass mindestens zwei Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen sind. Die Entscheidung über die genaue Anzahl liegt im Ermessensspielraum des Rates. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Organisation erstellt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025kein Ergebnis hinterlegt