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Beschlussvorlage

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Sprockhövel

VL-147/2025 18.12.2025 Sachgebiet Tiefbau

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über eine neue Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen sowie zum Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse entscheiden. Mit diesem Beschlussvorschlag wird gleichzeitig die bisherige Anschlussbeitragssatzung vom 1. Juli 2016 aufgehoben.

Grundlage für diese Neuregelung ist das Integrierte Handlungskonzept „Mittelstraße – Haßlinghausen“, welches die zukünftige Entwicklung des Ortskerns von Haßlinghausen regelt. Im Rahmen dieser Städtebaumaßnahme sollen sowohl die städtischen Kanäle als auch die in den Gehwegen verlegten privaten Grundstücksanschlussleitungen überprüft und saniert werden. Da die Anschlussleitungen nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage sind, ist eine Satzung notwendig, um den Kostenersatz für Sanierungs- oder Erneuerungsarbeiten rechtlich abzusichern.

Die finanzielle Umsetzung sieht vor, dass Ausgaben im Rahmen des Kostenersatzes von den betroffenen Grundstückseigentümern zurückgefordert werden können. Die Erneuerung der Leitungen dient zudem der Vermeidung von Undichtigkeiten und hat somit Auswirkungen auf den Umweltschutz.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 132 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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