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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 3.1Verpflichtung und Einführung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · KN-381/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-381/2025 behandelt das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes der Stadt Sprockhövel. Grundlage für diesen Vorgang ist § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Bürgermeisterin die Ratsmitglieder in ihr Amt einzuführen und sie feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten hat.
Der Text beschreibt, dass diese Verpflichtung durch die Bekundung des Einverständnisses zu einer förmlichen Erklärung erfolgen kann. In dieser Erklärung sichert das Ratsmitglied zu, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung dient der Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 unter dem Tagesordnungspunkt 3.1 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.2Verleihung der Ehrenbezeichnung "Stadtältester"Zur Vorlage · VL-173/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel berät über die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtältester“. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, einem ehemaligen Ratsmitglied diese Auszeichnung zuzuerkennen. Das betreffende Mitglied ist zum Ende der Ratsperiode am 31. Oktober 2025 aus dem Rat ausgeschieden und war über 25 Jahre lang als Ratsmitglied im Dienst der Stadt tätig.
Die Verleihung dieser Ehrenbezeichnung unterliegt den vom Rat beschlossenen Richtlinien. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass es sich um eine Bürgerin oder einen Bürger der Stadt handelt, die oder der mindestens 20 Jahre lang als Ratsmitglied oder als Ehrenbeamte bzw. Ehrenbeamter ehrenamtlich im Dienst der Stadt Sprockhövel tätig war. Die Verleihung darf erst nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Ehrenamt erfolgen. Für den Beschluss über die Verleihung ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich. Bei der Ehrenbezeichnung handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod der geehrten Person endet.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.3Prüfung der Gültigkeit der Wahl der am 14.09.2025 gewählten Bürgermeisterin der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-149/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-149/2025 behandelt die Prüfung der Gültigkeit der am 14. September 2025 durchgeführten Bürgermeisterwahl in Sprockhövel. Der Wahlprüfungsausschuss wird die Angelegenheit in einer Vorberatung am 9. Dezember 2025 erörtern, bevor der Rat am 18. Dezember 2025 eine abschließende Entscheidung trifft.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ist das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Ausschuss hat dabei zu prüfen, ob Einsprüche gegen die Wahl vorliegen oder ob Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl eingetreten sind, welche das Ergebnis maßgeblich beeinflusst haben könnten. Dem Dokument zufolge wurden innerhalb der gesetzlichen Frist nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche eingereicht. Zudem konnten im Rahmen der Prüfung keine Unregelmäßigkeiten in der Vorbereitungsphase oder während der Wahlhandlung festgestellt werden.
Auf Basis dieser Feststellungen empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl der Bürgermeisterin für gültig zu erklären. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Bürgermeisterin von der Beratung und Entscheidung über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl ausgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 09.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 3.4Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 14.09.2025 gewählten Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-150/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-150/2025 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der am 14. September 2025 durchgeführten Wahl des Rates der Stadt Sprockhövel. Der Wahlprüfungsausschuss wird die Vorberatung zu diesem Thema am 9. Dezember 2025 durchführen, während die abschließende Entscheidung im Rat für den 18. Dezember 2025 vorgesehen ist.
Nach den vorliegenden Informationen sind innerhalb der einmonatigen Frist nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen. Zudem wurden bei der Vorbereitung der Wahl sowie während der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, die das Ergebnis oder die Sitzverteilung hätten beeinflussen können. Da keine der gesetzlich definierten Gründe für eine Ungültigkeit der Wahl vorliegen, empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die Wahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen für gültig zu erklären.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 09.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 3.5Bildung von Ausschüssen - Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hier: Wahl der Ausschussmitglieder und StellvertretungenZur Vorlage · VL-168/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-168/2025 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und Stellvertretungen für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Die Wahl der neun ordentlichen Ausschussmitglieder sowie deren persönliche Stellvertretungen war bereits in der Ratssitzung vom 6. November 2025 verschoben worden.
Die Verschiebung erfolgte, um den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, die Vorschläge für die sechs Vertreter der freien Träger vorab intern zu besprechen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen die vollständigen Vorschläge der politischen Fraktionen sowie der Vertreter der freien Träger noch nicht vor. Ziel des vorliegenden Beschlusses ist es, die Wahl der Mitglieder und Stellvertretungen nun durchzuführen.
Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Umwelt mit diesem Vorgang verbunden. Die Federführung für das Anliegen liegt beim Fachbereich Jugend und Familie.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.6Neufassung der Hauptsatzung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-180/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-180/2025 aus dem Geschäftsbereich I sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel vor. Grund für die vorgeschlagene Anpassung sind Änderungen in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die zum 1. November 2025 in Kraft getreten sind, sowie Neuerungen in der Entschädigungsverordnung. Seit der letzten Änderung der Hauptsatzung im Jahr 2023 besteht somit ein Anpassungsbedarf an die aktuelle Rechtslage.
Die einzelnen Änderungsvorschläge sind in einer beigefügten Synopse farblich hervorgehoben und durch Anmerkungen erläutert, sofern es sich nicht um rein redaktionelle Anpassungen handelt. Der Entwurf soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen werden.
Im Anschluss an die Neufassung der Hauptsatzung ist zudem eine Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel beabsichtigt. Ziel dieser Neufassung ist die Implementierung weitergehender Regelungen für digitale und hybride Sitzungsformen. Da hierfür noch technische Recherchen zu den Gestaltungsmöglichkeiten notwendig sind, wird die entsprechende Vorlage für eine spätere Sitzung vorgesehen.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.7Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Sprockhövel und seiner AusschüsseZur Vorlage · VL-181/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 über die Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage VL-181/2025 aus dem Geschäftsbereich I sieht die Verabschiedung eines neuen Entwurfs dieser Ordnung vor.
Anlass für die Vorlage sind die im Rat am 6. November 2025 gefassten Beschlüsse zur Änderung und Neubildung von Ausschüssen. Da diese Entscheidungen eine Anpassung der bestehenden Regelungen erfordern, wird eine umfassende Neufassung der Zuständigkeitsordnung vorgeschlagen.
Der beigefügte Entwurf enthält die entsprechenden Änderungsvorschläge, welche im Dokument rot markiert sind. Mit dem beantragten Beschluss soll die neue Fassung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel verbindlich festgelegt werden.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.8Wahl von Vertreter*innen für den Beirat der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-UnternehmenZur Vorlage · VL-156/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der kommenden Ratssitzung am 18. Dezember 2025 wird über die Besetzung der Vertretung der Stadt Sprockhövel im Beirat der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen beraten. Die Beschlussvorlage VL-156/2025 aus dem Geschäftsbereich I schlägt vor, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt sowie eine Stellvertreterin für das Gremium zu wählen.
Die Wahl der Mitglieder des Beirats erfolgt durch den Aufsichtsrat der AVU AG, wobei dieser in der Regel den Vorschlägen der beteiligten Kommunen folgt. In der vorangegangenen Wahlperiode wurden die Bürgermeisterin als Vertreterin und eine weitere Person als Stellvertretung für die Stadt bestimmt. Die Verwaltung schlägt nun vor, diese personelle Besetzung für die kommende Wahlperiode beizubehalten.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.9Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt für die Mitgliederversammlung des Bauvereins Sprockhövel eGZur Vorlage · VL-153/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 über die Bestellung einer Vertreterin für die Mitgliederversammlung des Bauvereins Sprockhövel eG beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage VL-153/2025 aus dem Geschäftsbereich I basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß § 113 GO NRW ist der Rat dazu verpflichtet, eine Vertretung der Gemeinde für die Mitgliederversammlung des Bauvereins zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt im Rahmen des Beteiligungsmanagements vor, die Kämmerin als Vertreterin der Stadt in der Mitgliederversammlung zu wählen. Für den Fall einer Abwesenheit soll eine Vertretung eingesetzt werden. Die vorgeschlagene Vertretungsbefugnis soll zudem vorsorglich auf weitere Organe des Bauvereins Sprockhövel eG, wie den Aufsichtsrat und den Vorstand, ausgeweitet werden.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.10Wahl von Vertreter*innen der Stadt für die Generalversammlung der KoPart egZur Vorlage · VL-169/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel ist seit dem 1. Januar 2021 Mitglied der interkommunalen Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW, der KoPart eG. Der Beitritt erfolgte durch den Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 750 Euro. Für die anstehende Wahlperiode liegt nun eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Vertretung für die Generalversammlung der Genossenschaft vor.
Die zuständige Verwaltung schlägt im Rahmen dieser Vorlage vor, einen Vertreter sowie eine Stellvertreterin aus der Sachgebietsleitung I.1.1 Organisation zu wählen. Die vorgeschlagene Besetzung erfolgt unter Berücksichtigung der maßgebenden fachlichen Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird den entsprechenden Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 beraten und über die Wahl der Vertreter für die Generalversammlung entscheiden.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.11Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Absatz 2 GO NRW und Bestellung eines Ratsmitgliedes als beratendes Mitglied im Haupt- und FinanzausschussZur Vorlage · VL-171/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 wird über die Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 6. November 2025 beraten. Gegen diesen Beschluss, welcher die Bestellung eines Ratsmitglieds als beratendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss zum Inhalt hatte, wurde vonseiten der Bürgermeisterin am 18. November 20textrm 25 Beanstandung gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erhoben.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den beanstandeten Beschluss aufzuheben. Im Rahmen desselben Vorgangs wird beantragt, das betreffende Ratsmitglied als beratendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss zu bestellen. Damit soll die durch die Beanstandung entstandene rechtliche Situation bereinigt werden, um eine ordnungsgemäße Besetzung des Ausschusses sicherzustellen.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.12Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2025 bis 30.11.2025Zur Vorlage · KN-389/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-389/2025 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. November 2025. Der Bericht ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 vorgesehen, wobei die Beratung als reine Kenntnisnahme der Informationen geplant ist.
Gegenstand der Vorlage ist die Berichterstattung über den Stand der Personalkosten sowie die Entwicklung der Planstellen innerhalb der Verwaltung im genannten Zeitraum des Jahres 2025. Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass die detaillierten Unterlagen zum Controlling-Bericht zu einem späteren Zeitpunkt gesondert nachgereicht werden. Die Federführung für diese Mitteilung liegt beim Geschäftsbereich I.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.13Benennung der Preisträger*innen für den Heimat-Preis 2025 in SprockhövelZur Vorlage · VL-174/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen“ werden die Preisträger für den Heimat-Preis 2025 in Sprockhövel benannt. Das Programm der Landesregierung NRW dient dazu, lokale Besonderheiten und das regionale Engagement sichtbar zu machen. Die Stadt nutzt die zur Verfügung gestellten Mittel, um ehrenamtliche Arbeit zu würdigen, die zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls, des Brauchtums oder der lokalen Identität beiträgt.
Für die aktuelle Vergabe gingen insgesamt zwölf Bewerbungen von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinen ein. Zur Auswahl wurde eine Jury eingesetzt, die aus Vertretenden der Verwaltung sowie dem Ältestenrat besteht. Nach der Prüfung der Unterlagen im Oktober 2025 hat die Jury eine einstimmige Empfehlung für die Preisvergabe ausgesprochen.
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll den Vorschlag der Jury übernehmen und die Preisträger offiziell benennen. Die Empfehlung sieht den ersten Platz für den Dampfbahnclub Sprockhövel mit einem Preisgeld von 2.500 Euro vor. Der zweite Platz geht mit 1.500 Euro an einen Einzelbewerber, während die Ev. Kirchengemeinde Herzkamp den dritten Platz mit 1.000 Euro erhält. Voraussetzung für eine Berücksichtigung war die Erfüllung mindestens eines der festgelegten Preiskriterien.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 3.14Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Sprockhövel hier: Aktueller SachstandZur Vorlage · KN-385/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel entwickelt im Rahmen des Projekts „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“ eine integrierte Nachhaltigkeitsstrategie. Die Teilnahme an diesem Projekt, das vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. durchgeführt wird, wurde bereits im Juni 2024 durch den Rat beschlossen.
Im bisherigen Prozess wurden sechs aus zwölf möglichen Handlungsfeldern priorisiert und bestätigt. Diese umfassen soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft, Bildung und Kultur, Kreislaufwirtschaft, Gesundheit, gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften sowie Biodiversität und Umweltschutz. Nach der Erarbeitung von Leitlinien und strategischen Zielen in fachspezifischen Arbeitsgruppen liegt nun ein Entwurf für operative Ziele vor, der gemeinsam vom Kernteam und der LAG 21 NRW erstellt wurde.
Die Abstimmung über diese operativen Ziele ist für die vierte Sitzung der Steuerungsgruppe Anfang Dezember 2025 vorgesehen. Im Anschluss soll eine Online-Abfrage zur Priorisierung von Maßnahmen stattfinden. Für das Jahr 2026 ist zudem eine digitale Bürgerbeteiligung geplant, um die Öffentlichkeit in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Die abschließende Sitzung der Steuerungsgruppe im März 2026 wird die Verabschiedung des Handlungsprogramms und der Verstetigungsplanung zum Ziel haben, bevor die Strategie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.Haushalt und Finanzen
- 4.1Quartalsbericht für das II. und III. Quartal 2025Zur Vorlage · KN-318/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-318/2025 befasst sich mit der Vorlage der Quartalsberichte für das zweite und dritte Quartal des Jahres 2025. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Sachgebiet Kämmerei.
Im Rahmen der Sitzung des Rates, die für den 18. Dezember 2025 angesetzt ist, werden diese Berichte unter dem Tagesordnungspunkt 4.1 zur Kenntnis gebracht. Die Vorlage dient dazu, das Gremium über die Inhalte der Quartalsberichte für die entsprechenden Zeiträume des laufenden Jahres zu informieren. Die beigefügten Unterlagen umfassen die detaillierten Auswertungen zum zweiten sowie zum dritten Quartal 2025. Mit dieser Mitteilung wird die Information des Rates über den aktuellen Stand der Berichterstattung sichergestellt, wobei die Vorlage als reine Information zur Kenntnisnahme bestimmt ist.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.2Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · KN-350/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-350/2025 informiert das Sachgebiet Kämmerei den Rat über eine anstehende überplanmäßige Aufwendung. Der Rat wird in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 im Rahmen des Tagesordnungspunktes 4.2 gebeten, die Details zu dieser finanziellen Entwicklung zur Kenntnis zu nehmen.
Die vorliegende Vorlage behandelt eine finanzielle Aufwendung in Höhe von 25.000,00 Euro, welche außerhalb der regulären Planung liegt. Die finanziellen Auswirkungen werden durch Deckung aus anderen Mitteln kompensiert, sodass die Kosten innerhalb des Haushalts ausgeglichen sind.
Hinsichtlich der ökologischen Aspekte wird in der Mitteilung festgehalten, dass keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt durch diese Aufwendung entstehen. Die Vorlage dient somit der rein sachlichen Information des Gremiums über den Status dieser außerplanmäßigen Kosten.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.3Benehmensherstellung zur KreisumlageZur Vorlage · KN-386/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-386/2025 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit der Benehmensherstellung zur Kreisumlage auf Grundlage des §55 KrO. Der Rat wird durch diese Vorlage über ein entsprechendes Schreiben informiert, welches die Grundlage für die Abstimmungsprozesse im Rahmen der Kreisumlage bildet.
Im Zuge dieser Information wird darauf hingewiesen, dass ein gemeinsames Antwortschreiben der beteiligten Städte derzeit in Bearbeitung ist. Sobald dieses gemeinsame Dokument fertiggestellt ist, wird es dem Rat zur Kenntnisnahme nachgereicht. Die Vorlage dient somit der förmlichen Information über den aktuellen Stand des Verfahrens und die laufenden Abstimmungsbemühungen zwischen den Kommunen bezüglich der Regelungen zur Kreisumlage.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.4Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRWZur Vorlage · KN-396/2025 · Mitteilungsvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 10. Juli 2025 beschlossen, die Bürgermeisterin mit der Beantragung einer anteiligen Entschuldung gemäß § 4 des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW zu beauftragen. Das vom Landtag verabschiedete Gesetz weist keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf auf, welcher bereits die Grundlage für die Entscheidung des Rates bildete.
Der entsprechende Antrag zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm wurde am 20. November 2025 bei der NRW.Bank eingereicht. Die Umsetzung dieses Verfahrens hat Auswirkungen auf die städtischen Finanzen. Es ist eine Verringerung der Liquiditätskredite zu erwarten, da diese teilweise von der NRW.Bank übernommen werden sollen. Parallel dazu führt die Maßnahme zu einer Reduzierung der anfallenden Zinsleistungen für die Stadt Sprockhövel.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.5Betriebsabrechnung 2024 für die Bereiche: - Abfallbeseitigung - Entwässerung - StraßenreinigungZur Vorlage · VL-165/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-165/2025 für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 befasst sich mit der Feststellung der Betriebsabrechnungen für das Jahr 2024 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Entwässerung und Straßenreinigung.
Im Bereich der Abfallbeseitigung wurde für den Teilleistungsbereich Restabfall eine Unterdeckung von 15.159,39 Euro sowie für den Bereich Bioabfall eine Unterdeckung von 19.724,48 Euro verzeichnet. Im Gegensatz dazu weist die Straßenreinigung eine Überdeckung in Höhe von 42.701,62 Euro auf.
Die Abrechnungen für die Entwässerung zeigen ebenfalls Unterdeckungen in verschiedenen Teilleistungsbereichen. Für den Schmutzwasserkanal wurde ein Betrag von 849.844,89 Euro als Unterdeckung ausgewiesen, während bei der Niederschlagswasserentsorgung eine Unterdeckung von 33.349,63 Euro vorliegt. Auch in den Bereichen Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben wurden Unterdeckungen von 82.933,13 Euro beziehungsweise 31.810,03 Euro festgestellt. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung dieser Betriebsergebnisse auf Grundlage der vorgelegten Abrechnungen vor.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.6Gebührenbedarfsberechnung "Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose" für 2026Zur Vorlage · VL-161/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-161/2025 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2026. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2026 auf Basis der vorgelegten Berechnung festzusetzen. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines zweiten Nachtrags zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose.
Zusätzlich wird beantragt, den genannten Entwurf des zweiten Nachtrags gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung zu beschließen. Die Beratung und Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 unter dem Tagesordnungspunkt 4.6 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Abgaben.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.7Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2026Zur Vorlage · VL-162/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-162/2025 regelt die Festsetzung der Gebührensätze für die Entwässerung in der Stadt Sprockhövel ab dem 1. Januar 2026. Der Vorschlag basiert auf der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung, welche die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2026 beinhaltet.
Im Rahmen dieser Vorlage wird vorgeschlagen, die Gebührensätze entsprechend dem Entwurf des 11. Nachtrags zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung festzusetzen. Parallel dazu soll der genannte Entwurf gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen werden.
Die Beratung und Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Abgaben. Eine detaillierte Sachdarstellung zu den Hintergründen der Kalkulation sowie zu den finanziellen Auswirkungen wird im weiteren Verfahren nachgereicht.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.8Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2026Zur Vorlage · VL-163/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-163/2025 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2026. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die entsprechenden Gebührensätze ab dem 1. Januar 2026 festzusetzen. Grundlage für diese Festsetzung ist die beigefügte Kalkulation, welche die Bedarfsberechnung für den genannten Zeitraum darlegt.
Zudem wird vorgeschlagen, den Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen förmlich zu beschließen. Die Beratung und Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag durch den Rat ist für die Sitzung am 18. Dezember 2025 angesetzt.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.9Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2026Zur Vorlage · VL-164/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-164/2025 befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für die Straßenreinigung in Sprockhövel im Haushaltsjahr 2026. Im Zentrum steht die Festsetzung eines Zuschlags zur Grundsteuer B, der die Kosten für die Sommerreinigung sowie den Winterdienst abdecken soll.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass dieser Zuschlag mit Wirkung zum 1. Januar 2026 entsprechend der vorgelegten Finanzierungsbedarfsberechnung festgesetzt wird. Die Grundlage hierfür bilden die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2026, wie sie in der Vorlage dokumentiert sind. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird den Beschluss in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 beraten und über die Umsetzung entscheiden. Federführend für die Erstellung der Vorlage ist das Sachgebiet Abgaben.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.10Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · KN-380/2025 · Mitteilungsvorlage ZGS
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Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) Sprockhövel wurde als Mitteilungsvorlage vorgelegt. Das Dokument wird dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet. Die Beschlussfassung im Betriebsausschuss ist für den 9. März 2026 vorgesehen, während der Ratsbeschluss am 19. März 2026 erfolgen soll. Bis zum entsprechenden Ratsbeschluss bleibt die vorläufige Haushaltsführung bestehen.
Die wirtschaftliche Führung der ZGS orientiert sich an den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung, des Handelsrechts sowie der Haushaltswirtschaft. Gemäß dem Grundsatz, den Finanzbedarf aus speziellen Entgelten zu decken, ist die ZGS dazu angehalten, Mieten und Entgelte so festzusetzen, dass die Rechnung ausgeglichen bleibt. Kommunale Mittel dürfen nur dann zur Ausgleichsbildung eingesetzt werden, wenn eine Aufwanddeckung durch Entgelte nicht möglich ist.
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden die Ansätze im Erfolgsplan knapp kalkuliert, um die Mieten sowie die Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten gering zu halten. Zudem wurde die ZGS, analog zur Kernverwaltung, auf ein neues Buchhaltungsprogramm umgestellt, aus welchem der vorliegende Wirtschaftsplan erstellt wurde.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.11Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-147/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über eine neue Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen sowie zum Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse entscheiden. Mit diesem Beschlussvorschlag wird gleichzeitig die bisherige Anschlussbeitragssatzung vom 1. Juli 2016 aufgehoben.
Grundlage für diese Neuregelung ist das Integrierte Handlungskonzept „Mittelstraße – Haßlinghausen“, welches die zukünftige Entwicklung des Ortskerns von Haßlinghausen regelt. Im Rahmen dieser Städtebaumaßnahme sollen sowohl die städtischen Kanäle als auch die in den Gehwegen verlegten privaten Grundstücksanschlussleitungen überprüft und saniert werden. Da die Anschlussleitungen nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage sind, ist eine Satzung notwendig, um den Kostenersatz für Sanierungs- oder Erneuerungsarbeiten rechtlich abzusichern.
Die finanzielle Umsetzung sieht vor, dass Ausgaben im Rahmen des Kostenersatzes von den betroffenen Grundstückseigentümern zurückgefordert werden können. Die Erneuerung der Leitungen dient zudem der Vermeidung von Undichtigkeiten und hat somit Auswirkungen auf den Umweltschutz.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.12Unterschwellenvergaben ab 01.01.2026Zur Vorlage · VL-184/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat wird über die Neuregelung der kommunalen Unterschwellenvergaben ab dem 1. Januar 2026 informiert. Auf Grundlage einer Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen schlägt die Verwaltung vor, die Ausführungen zur neuen Rechtslage zur Kenntlich zu nehmen und auf den Erlass einer neuen Satzung zu verzichten.
Durch die Einführung des Paragrafen 75a in die Gemeindeordnung werden für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung als verbindliche Vorgaben festgelegt. Mit dem Inkrafttreten dieser Regelung entfallen bisherige landesrechtliche Wertgrenzen sowie die verbindliche Anwendung der UVgO und VOB/A im Unterschwellenbereich. Die Kommunen erhalten dadurch mehr Autonomie bei der Gestaltung ihrer Vergabeverfahren.
Die Verwaltung empfiehlt, von einer neuen Satzung abzusehen, um den Zielen der Entbürokratisierung zu folgen und dem Appell des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen nachzukommen. Anstelle einer Satzung soll eine interne Geschäftsanweisung entwickelt werden. Diese wird auf einem Leitfaden des zuständigen Ministeriums basieren und Vorgaben zur Dokumentation der Vergabegrundsätze sowie zum Zwei-Personen-Prinzip enthalten. Vergaben, die bereits im Jahr 2025 begonnen wurden, unterliegen weiterhin den bisherigen Regelungen.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.13VeranstaltungsetatZur Vorlage · VL-186/2025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer VL-186/2025, erstellt durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus, behandelt den Gegenstand Veranstaltungsetat. Der Status des Dokuments ist als öffentlich gekennzeichnet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt enthält das Dokument noch keinen konkreten Beschlussvorschlag sowie keine detaillierte Sachdarstellung, da diese Informationen laut dem vorliegenden Text nachgereicht werden sollen.
Die Beratung des entsprechenden Tagesordnungspunktes 4.13 ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 angesetzt. In dieser Sitzung soll über den Vorgang beschließend beraten werden. Da die in der Vorlage vorgesehenen Abschnitte zu den finanziellen Auswirkungen sowie zu den Auswirkungen auf Klima und Umwelt zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgefüllt sind, bleibt die inhaltliche Grundlage für die Entscheidung von der Nachreichung der ergänzenden Unterlagen abhängig.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 5.1Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026 - Einreichung einer Projektskizze zur umfassenden Sanierung des Freibads Sprockhövel -Zur Vorlage · VL-167/2025 · Beschlussvorlage ZGS
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Die Stadt Sprockhovel plant die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für den Zeitraum 2025/2026. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Einreichung einer Projektskizze zur umfassenden Sanierung des Freibads Sprockhövel beantragt. Die Verwaltung soll das Interessenbekundungsverfahren nutzen und die erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal easy-Online einreichen. Nach Abschluss der Bewertungsphase wird die Verwaltung den Rat über den weiteren Fortgang des Antragsverfahrens informieren.
Das Projekt umfasst neben der baulichen Sanierung auch eine energetische Modernisierung der Anlage. Ziel ist es, die Anforderungen des Programms hinsichtlich Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz zu erfüllen. Da der Sanierungsbedarf aufgrund des Alters und des technischen Zustands der Anlage die verfügbaren städtischen Mittel übersteigt, dient das Bundesprogramm als Finanzierungsmöglichkeit. Der Rat sichert dabei eine kommunale Kofinanzierung von mindestens 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu. Die endgültige Festlegung des Eigenanteils erfolgt im Zuge der Projektkonkretisierung im Haushaltsplan. Zudem ist die frühzeitige Einbindung einer anerkannten Energieeffizienz-Expertin oder eines anerkannten Energieeffizienz-Experten vorgesehen.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.2InHK Mittelstraße: Maßnahme Multifunktionales Begegnungszentrum Haßlinghausen hier: Vorstellung der angepassten Planung/ Ergebnis der ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · KN-390/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Sprockhövel überarbeitet die Planung für ein neues multifunktionales Begegnungszentrum in Haßlinghausen. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes Mittelstraße und soll die ehemalige Sporthalle ersetzen, die seit 2023 aufgrund statischer Mängel geschlossen ist. Geplant ist ein Neubau mit einer Dreifach-Sporthalle, einer erweiterten Stadtbibliothek sowie verschiedenen Seminarräumen, der bis Ende 2029 fertiggestellt werden soll.
Um die Förderfähigkeit durch das Land Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, wurde der Kostenrahmen nach Rücksprache mit der Bezirksregierung angepasst. Durch den Verzicht auf eine räumliche Verschiebung des Gebäudes können umfangreiche Erdarbeiten und Entsorgungskosten vermieden werden. Das Gebäude soll nach dem KfW-40-Standard errichtet werden und ein energieeffizientes Heizsystem nutzen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist bei positivem Bescheid zu 60 Prozent durch Fördermittel gedeckt, während die Stadt einen Eigenanteil von 40 Prozent trägt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 1. Dezember 2025 eine Anhörung im Vereinsheim des TuS Haßlinghausen statt. Dabei wurden die Planungen und das Raumprogramm vorgestellt. Einwendungen zur Planung können bis zum 15. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Ergebnisse der Beteiligung werden dem Rat in der kommenden Sitzung vorgelegt.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.3Antrag auf Umbenennung der Sportanlage des Vfl GennebreckZur Vorlage · VL-172/2025 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage VL-172/2025 wird die Umbenennung der Sportanlage des VfL Gennebreck thematisiert. Der Verein hat einen Antrag gestellt, die bestehende Sportstätte in „Wicke-Sportarena“ umzubenennen. Grundlage für diesen Antrag ist eine Kooperation mit dem Unternehmen Wicke, das den VfL Gennebreck dauerhaft unterstützt. Diese Förderung soll insbesondere im Bereich der Jugendarbeit des Vereins eingesetzt werden. Als Gegenleistung für die unbefristete Unterstützung erhält die Sportanlage den neuen Namen.
Der Betriebsausschuss hat bereits eine Empfehlung ausgesprochen und rät dem Rat, dem Antrag auf Umbenennung zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung über das Vorhaben wird in der Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 erwartet. Federführend für die vorliegende Vorlage ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.4Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren hier: 1. Sachstandbericht zum Abschluss des Förderprogramms 2. Beschluss der Zukunftsstrategie Niedersprockhövel als handlungsbegleitende Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Ortskerns von NiedersprockhövelZur Vorlage · VL-166/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Abschluss des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie der Verabschiedung der „Zukunftsstrategie Niedersprockhövel 2025“. Das Programm, das im Zeitraum von 2022 bis 2025 läuft, wird zu 75 Prozent durch Bundesmittel gefördert. Die neue Strategie soll als handlungsbegleitende Grundlage für die künftige Entwicklung des Ortskerns von Niedersprockhovel dienen.
Im Rahmen der Förderung wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Anschaffung von Stadtmöbeln, Pflanzkübeln und Fahrradabstellanlagen sowie die Neugestaltung von Grünflächen. Eine Verkehrsuntersuchung ergab, dass die tägliche Verkehrsstärke seit der Eröffnung der Umgehungsstraße um etwa 30 Prozent gesunken ist. Für die Hauptstraße werden Maßnahmen wie eine Tempo-20-Zone und langfristige Umgestaltungen des Gehwegs geprüft. Ein aktualisiertes Einzelhandelskonzept empfiehlt zudem die Aufwertung von öffentlichen Orten, insbesondere im Bereich des Kirchplatzes und des zentralen Omnibusbahnhofs.
Ein weiteres Element ist die Erarbeitung eines Markenkonzeptes, das auf einer Onlinebefragung und Workshops mit lokalen Akteuren basiert. Da für Zwischenanmietungen leerstehender Ladenlokale keine Interessenten gefunden wurden, wurden die entsprechenden Mittel in bauliche Sofortmaßnahmen umgeleitet. Die Zukunftsstrategie umfasst zudem partizipative Formate wie Bürger-Werkstätten zur Erörterung von Themen wie Wohnen und soziale Infrastruktur.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 6.Soziales und Integration
- 6.1Bezahlkarte für GeflüchteteZur Vorlage · VL-151/2025 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel wird über die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe empfiehlt, die Einführung der Karte abzulehnen und stattdessen die Opt-Out-Regelung der Bezahlkartenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch zu nehmen.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit dem bereits bestehenden System in Sprockhövel, bei dem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über Bankkonten ausgezahlt werden. Dieses Verfahren sei etabliert und funktioniere unbürokratisch. Im Gegensatz dazu wird vor einem möglichen Anstieg des Verwaltungsaufwandes durch die Bezahlkarte gewarnt. Zu den zu erwartenden Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung der Karten, die Prüfung von Härtefällen bei Barleistungsgrenzen sowie die Erstellung einer Datenschutzfolgeabschätzung. Zudem müssten etwaige Kosten für die Anpassung von Fachverfahren von der Kommune selbst getragen werden.
Die Vorlage führt zudem an, dass Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung darauf hindeuten, dass nur ein geringer Teil der Geflüchteten Geld ins Ausland überweist. Während das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für den Dienstleister übernimmt, bleiben die Kommunen für die Durchführung der notwendigen Datenschutzprüfungen und die Finanzierung etwaiger technischer Anpassungen verantwortlich.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 7.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-357/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung beabsichtigt, die zulässige Geschwindigkeit in der Hauptstraße und Mühlenstraße in Niedersprockhövel von derzeit 30 km/h auf 20 km/h zu senken. Diese Maßnahme ist im Mobilitätskonzept vorgesehen, um die Attraktivität dieser Geschäftsstraßen zu erhöhen und den Verkehr in diesem zentralen Bereich zu reduzieren bzw. auf die L70n zu verlagern. Ziel der Änderung ist eine verbesserte Sicherheit sowie eine angenehmere Atmosphäre für Anwohner, Geschäftsinhaber und Besucher. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 45 Abs. 1 d für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche mit hohem Fußgängeraufkommen. Da in Tempo-20-Zonen die Regelung „rechts vor links“ nicht automatisch gilt, wird die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt. Die Hauptstraße behält dabei den Status als Vorfahrtsstraße gemäß Zeichen 306 bei. Eine Umsetzung ist für Anfang 2026 geplant.
Parallel dazu erfolgt die Abstufung der L70 Hauptstraße und Mühlenstraße. Nachdem der Rat der Stadt Sprockhövel der Abstufung sowie einer Vereinbarung über den Kostenausgleich mit dem Landesbetrieb Straßenbau zugestimmt hat, konnte dieser Vertrag nun abgeschlossen werden. Mit dem 1. Januar 2026 übernimmt die Stadt Sprockhövel die Straßenbaulast für diese Gemeindestraßen.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 8.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-358/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-358/2025 befasst sich mit dem Status der Anfragen im öffentlichen Teil der kommenden Ratssitzung. Dem Dokument zufolge werden die eingegangenen Anfragen beantwortet bzw. es lagen keine Anfragen vor.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 auf der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 8 vorgesehen, wobei das Gremium die Information lediglich zur Kenntnis nehmen soll. Federführend für diese Mitteilung ist das Sachgebiet Organisation aus dem Geschäftsbereich I. Die Vorlage wurde am 13. November 2025 erstellt und dient der parlamentarischen Information über den Stand der Anfragen im öffentlichen Teil des Ratsgremiums.
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- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)