Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) Sprockhövel wurde als Mitteilungsvorlage vorgelegt. Das Dokument wird dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet. Die Beschlussfassung im Betriebsausschuss ist für den 9. März 2026 vorgesehen, während der Ratsbeschluss am 19. März 2026 erfolgen soll. Bis zum entsprechenden Ratsbeschluss bleibt die vorläufige Haushaltsführung bestehen.
Die wirtschaftliche Führung der ZGS orientiert sich an den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung, des Handelsrechts sowie der Haushaltswirtschaft. Gemäß dem Grundsatz, den Finanzbedarf aus speziellen Entgelten zu decken, ist die ZGS dazu angehalten, Mieten und Entgelte so festzusetzen, dass die Rechnung ausgeglichen bleibt. Kommunale Mittel dürfen nur dann zur Ausgleichsbildung eingesetzt werden, wenn eine Aufwanddeckung durch Entgelte nicht möglich ist.
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden die Ansätze im Erfolgsplan knapp kalkuliert, um die Mieten sowie die Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten gering zu halten. Zudem wurde die ZGS, analog zur Kernverwaltung, auf ein neues Buchhaltungsprogramm umgestellt, aus welchem der vorliegende Wirtschaftsplan erstellt wurde.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025kein Ergebnis hinterlegt