Sprockhövel Transparent

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Mitteilungsvorlage ZGS

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel

KN-380/2025 18.12.2025 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) Sprockhövel wurde als Mitteilungsvorlage vorgelegt. Das Dokument wird dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet. Die Beschlussfassung im Betriebsausschuss ist für den 9. März 2026 vorgesehen, während der Ratsbeschluss am 19. März 2026 erfolgen soll. Bis zum entsprechenden Ratsbeschluss bleibt die vorläufige Haushaltsführung bestehen.

Die wirtschaftliche Führung der ZGS orientiert sich an den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung, des Handelsrechts sowie der Haushaltswirtschaft. Gemäß dem Grundsatz, den Finanzbedarf aus speziellen Entgelten zu decken, ist die ZGS dazu angehalten, Mieten und Entgelte so festzusetzen, dass die Rechnung ausgeglichen bleibt. Kommunale Mittel dürfen nur dann zur Ausgleichsbildung eingesetzt werden, wenn eine Aufwanddeckung durch Entgelte nicht möglich ist.

Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden die Ansätze im Erfolgsplan knapp kalkuliert, um die Mieten sowie die Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten gering zu halten. Zudem wurde die ZGS, analog zur Kernverwaltung, auf ein neues Buchhaltungsprogramm umgestellt, aus welchem der vorliegende Wirtschaftsplan erstellt wurde.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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