Sprockhövel Transparent

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Mitteilungsvorlage

Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW

KN-396/2025 18.12.2025 Sachgebiet Kämmerei

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 10. Juli 2025 beschlossen, die Bürgermeisterin mit der Beantragung einer anteiligen Entschuldung gemäß § 4 des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW zu beauftragen. Das vom Landtag verabschiedete Gesetz weist keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf auf, welcher bereits die Grundlage für die Entscheidung des Rates bildete.

Der entsprechende Antrag zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm wurde am 20. November 2025 bei der NRW.Bank eingereicht. Die Umsetzung dieses Verfahrens hat Auswirkungen auf die städtischen Finanzen. Es ist eine Verringerung der Liquiditätskredite zu erwarten, da diese teilweise von der NRW.Bank übernommen werden sollen. Parallel dazu führt die Maßnahme zu einer Reduzierung der anfallenden Zinsleistungen für die Stadt Sprockhövel.

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