Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt für die Mitgliederversammlung des Bauvereins Sprockhövel eG

VL-153/2025 18.12.2025 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 über die Bestellung einer Vertreterin für die Mitgliederversammlung des Bauvereins Sprockhövel eG beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage VL-153/2025 aus dem Geschäftsbereich I basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß § 113 GO NRW ist der Rat dazu verpflichtet, eine Vertretung der Gemeinde für die Mitgliederversammlung des Bauvereins zu bestellen.

Die Verwaltung schlägt im Rahmen des Beteiligungsmanagements vor, die Kämmerin als Vertreterin der Stadt in der Mitgliederversammlung zu wählen. Für den Fall einer Abwesenheit soll eine Vertretung eingesetzt werden. Die vorgeschlagene Vertretungsbefugnis soll zudem vorsorglich auf weitere Organe des Bauvereins Sprockhövel eG, wie den Aufsichtsrat und den Vorstand, ausgeweitet werden.

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