Sprockhövel Transparent

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Mitteilungsvorlage

Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil

KN-357/2025 18.12.2025 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beabsichtigt, die zulässige Geschwindigkeit in der Hauptstraße und Mühlenstraße in Niedersprockhövel von derzeit 30 km/h auf 20 km/h zu senken. Diese Maßnahme ist im Mobilitätskonzept vorgesehen, um die Attraktivität dieser Geschäftsstraßen zu erhöhen und den Verkehr in diesem zentralen Bereich zu reduzieren bzw. auf die L70n zu verlagern. Ziel der Änderung ist eine verbesserte Sicherheit sowie eine angenehmere Atmosphäre für Anwohner, Geschäftsinhaber und Besucher. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 45 Abs. 1 d für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche mit hohem Fußgängeraufkommen. Da in Tempo-20-Zonen die Regelung „rechts vor links“ nicht automatisch gilt, wird die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt. Die Hauptstraße behält dabei den Status als Vorfahrtsstraße gemäß Zeichen 306 bei. Eine Umsetzung ist für Anfang 2026 geplant.

Parallel dazu erfolgt die Abstufung der L70 Hauptstraße und Mühlenstraße. Nachdem der Rat der Stadt Sprockhövel der Abstufung sowie einer Vereinbarung über den Kostenausgleich mit dem Landesbetrieb Straßenbau zugestimmt hat, konnte dieser Vertrag nun abgeschlossen werden. Mit dem 1. Januar 2026 übernimmt die Stadt Sprockhövel die Straßenbaulast für diese Gemeindestraßen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge