Verleihung der Ehrenbezeichnung "Stadtältester"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel berät über die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtältester“. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, einem ehemaligen Ratsmitglied diese Auszeichnung zuzuerkennen. Das betreffende Mitglied ist zum Ende der Ratsperiode am 31. Oktober 2025 aus dem Rat ausgeschieden und war über 25 Jahre lang als Ratsmitglied im Dienst der Stadt tätig.
Die Verleihung dieser Ehrenbezeichnung unterliegt den vom Rat beschlossenen Richtlinien. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass es sich um eine Bürgerin oder einen Bürger der Stadt handelt, die oder der mindestens 20 Jahre lang als Ratsmitglied oder als Ehrenbeamte bzw. Ehrenbeamter ehrenamtlich im Dienst der Stadt Sprockhövel tätig war. Die Verleihung darf erst nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Ehrenamt erfolgen. Für den Beschluss über die Verleihung ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich. Bei der Ehrenbezeichnung handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod der geehrten Person endet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 145 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 18.12.2025kein Ergebnis hinterlegt