Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Absatz 2 GO NRW und Bestellung eines Ratsmitgliedes als beratendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 18. Dezember 2025 wird über die Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 6. November 2025 beraten. Gegen diesen Beschluss, welcher die Bestellung eines Ratsmitglieds als beratendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss zum Inhalt hatte, wurde vonseiten der Bürgermeisterin am 18. November 20textrm 25 Beanstandung gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erhoben.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den beanstandeten Beschluss aufzuheben. Im Rahmen desselben Vorgangs wird beantragt, das betreffende Ratsmitglied als beratendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss zu bestellen. Damit soll die durch die Beanstandung entstandene rechtliche Situation bereinigt werden, um eine ordnungsgemäße Besetzung des Ausschusses sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025kein Ergebnis hinterlegt