17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße wird zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Ziel der Planung ist die Umwandlung eines eingeschränkten Gewerbegebiets in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt. Im Rahmen dieses Vorhabens soll auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 ein neuer Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² errichtet werden. Zudem ist die Verlagerung eines Vollsortimenters mit einer Fläche von circa 1.440 m² vorgesehen. Bestehende Gebäude, darunter ein Bürogebäude, das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, sollen nach Ablauf des Pachtvertrages abgerissen werden.
Die Anpassung erfolgt parallel zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 73. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Beteiligung keine Bedenken gegen die Planung geäußert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Fragen zur zukünftigen Nutzung sowie Anregungen zu Themen wie der Gebäudehöhe und der Bodenversiegelung eingebracht. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Nutzung auf den Zweck der Lebensmittelmärkte beschränkt bleibt. Da keine direkten Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes vorlagen, empfiehlt die Verwaltung die Fortsetzung des Verfahrens.
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