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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Einführung und Verpflichtung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · KN-74/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat sein Mandat zum 31. Januar 2026 niedergelegt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen wird der dadurch vakante Sitz durch die nächste Bewerberin auf der Reserveliste der SPD nachbesetzt. Das Verfahren zur Ersatzbestimmung wurde unter Einhaltung der Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes durchgeführt, wobei die Annahme-Erklärung der Nachfolgerin bereits vorliegt.
Im Rahmen dieses Prozesses erfolgt die Einführung und feierliche Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds durch die Bürgermeisterin. Die Verpflichtung richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei erklärt sich das neue Mitglied dazu bereit, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie die Grundsätze des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zu beachten, um die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 4.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 4.1Personalkosten- und Planstellencontrolling 2025Zur Vorlage · KN-48/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-48/2026 zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für das Jahr 2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Personalausgaben. Dem vorläufigen Abschlussbericht zufolge unterschreiten die zahlungswirksamen Personalkosten der aktiven Beschäftigten den im Haushalt angesetzten Wert.
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung lagen die gutachterlichen Berechnungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen noch nicht vor. Eventuelle Zuführungserfordernisse aus diesen Rückstellungen könnten das Gesamtergebnis beeinflussen, sind jedoch nicht zahlungswirksam. Für Details zur Kalkulation der Personalkosten sowie zu möglichen überplanmäßigen Aufwendungen wird auf die Vorlage KN-116/2025 verwiesen. Die Unterlagen sind für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4.2Stellenplan 2026 -Nachtrag-Zur Vorlage · VL-47/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbereich I legt dem Rat einen Entwurf für den Nachtrag zum Stellenplan 2026 vor. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die im Dezember 2024 beschlossen wurde, erhöht sich die Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen von rund 219,80 auf 225,57. Damit verbunden ist eine Erhöhung der prognostizierten Personalkosten um 374.890 Euro auf insgesamt 18.566.810 Euro.
Die Anpassungen ergeben sich aus verschiedenen Entwicklungen. Während eine geringere tarifliche Erhöhung von 2,8 Prozent statt der ursprünglich angenommenen 4 Prozent Kosten um 400.000 Euro senkt, steigen die Ausgaben durch andere Faktoren. Dazu gehören die Aufnahme von 5,77 zusätzlichen Planstellen aufgrund vorangegangener Ratsbeschlüsse sowie die Vereinheitlichung der Jahressonderzahlung auf 85 Prozent. Weitere Kostentreiber sind die Einrichtung einer Stabsstelle für Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verlängerung des Förderprogramms „KiTa-Alltagshelfer*innen“ sowie zusätzliche Ausbildungsplätze. Zudem besteht ein Bedarf an befristetem Personal im Bereich Inklusion und Integration sowie höhere tarifliche Zulagen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den aktualisierten Entwurf des Stellenplans 2026 als Anlage zum Haushaltsplan zu beschließen oder die Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss zurückzuüberweisen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4.3Umbesetzung in Ausschüssen nach § 50 Absatz 3 und/oder Ausschussvorsitzen nach § 58 Absatz 4 GO NRWZur Vorlage · KN-109/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-109/2026 informiert über die Neubesetzung von Ausschüssen nach dem Ausscheiden eines Ratsmitglieds zum 31. Januar 2026. Aufgrund einer Neufassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 1. November 2025 ist für solche Umbesetzungen keine förmliche Beschlussfassung durch den Rat mehr erforderlich.
Im Rahmen der Mandatsniederlegung hat die SPD-Fraktion verschiedene Nachbesetzungen vorgeschlagen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird ein ordentliches Mitglied neu bestimmt. Im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden werden Stellvertretungen neu besetzt. Der Ausschuss für Soziales und Demografie erfährt Änderungen beim Vorsitz, bei einem ordentlichen Mitglied sowie bei der Besetzung eines sachkundigen Bürgers. Zudem wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertretung neu benannt, während im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ein ordentliches Mitglied ersetzt wird.
Die Vorlage weist zudem auf besondere Regelungen hin. Für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule gelten aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften weiterhin die Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bezüglich der Wahl von Ersatzmitgliedern. Ebenso bleibt das Sparkassengesetz NRW für die Besetzung des Verwaltungsrats der Sparkasse maßgeblich. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4.4Benennung von sachkundigen Einwohner*innen in den Ausschuss für Soziales und DemografieZur Vorlage · VL-15/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neueinrichtung des Ausschusses für Soziales und Demografie für die neue Legislaturperiode liegt die Beschlussvorlage VL-15/2026 vor. Das Gremium befasst sich neben Angelegenheiten des Seniorenbereichs auch mit Fragen des demografischen Wandels. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können dem Ausschuss sachkundige Einwohner angehören, die vom Rat zu wählen sind.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, dem Rat die Benennung von Vertretern aus verschiedenen Organisationen als sachkundige Einwohner vorzuschlagen. Die betreffenden Organisationen sollen gebeten werden, Fachleute sowie deren Stellvertretungen zu benennen, die künftig zu den Sitzungen des Ausschusses eingeladen werden sollen. In der vorangegangenen Legislaturperiode waren bereits Vertreter des Stadtsportverbandes, des Behindertenbeirates und des Seniorenbeirates als sachkundige Einwohner in diesem Ausschuss vertreten. Mit dem Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt verbunden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 26.02.2026 · Ausschuss für Soziales und Demografie (1. Sitzung)
- 4.5Benennung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · VL-42/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-42/2026 des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung regelt die Benennung von sachkundigen Einwohnern für den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Auf Grundlage von § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sieht das Verfahren vor, dass der Rat Personen wählt, die als sachkundige Einwohner an den Ausschusssitzungen in beratender Funktion teilnehmen können, ohne dabei ein Stimmrecht auszuüben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl von zwei Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr für diesen Ausschuss vor. Damit wird die bisherige Praxis fortgesetzt, nach der bereits zwei sachkundige Einwohner als Sachverständige der Feuerwehr im Gremium vertreten waren. Die Vorlage durchläuft zunächst eine Vorberatung im zuständigen Ausschuss am 5. März 2026, bevor der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026 über den endgültigen Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung)
- 4.6Wahl eines Vertreters für die Zweckverbandsversammlung des "Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel" hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2026Zur Vorlage · VL-71/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-71/2026 behandelt die Wahl einer persönlichen Stellvertretung für die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel. Im Rahmen der Ratssitzung vom 6. November 2025 wurden bereits die fünf von der Stadt entsandten Vertreter sowie deren persönliche Stellvertretungen bestimmt.
Aufgrund des Ausscheidens eines Ratsmitglieds zum 31. Januar 2026 ist es nun erforderlich, eine neue persönliche Stellvertretung für ein bestehendes Mitglied der Zweckverbandsversammlung zu wählen. Die SPD-Fraktion hat am 18. Februar 2026 den Vorschlag vorgelegt, ein anderes Ratsmitglied als persönlichen Stellvertreter zu benennen. Der Rat soll über diesen Antrag in seiner Sitzung am 19. März 2026 entscheiden, um die personelle Besetzung der Vertretung im Sparkassenzweckverband zu regeln.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 4.7Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-60/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel berät über eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates aus dem Dezember 2025 zur Änderung der Hauptsatzung, welcher die Durchführung digitaler oder hybrider Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen, wie etwa bei Katastrophenlagen oder epidemischen Situationen, vorsieht.
Die vorliegende Vorlage ergänzt die Hauptsatzung um die notwendigen Detailregelungen für solche Sitzungsformen. Der Entwurf der Geschäftsordnung basiert auf der Musterordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Zur technischen Umsetzung ist eine Erweiterung des bereits genutzten Ratsinformationssystems für digitale Abstimmungen vorgesehen; ein entsprechender Auftrag zur Erweiterung wurde bereits eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Markterkundung für ein zertifiziertes Videokonferenzsystem statt. Sobald ein System feststeht, wird ein IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4.8Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-16/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales und Demografie empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die Satzung des Seniorenbeirates zu ändern. Grund für die vorgeschlagene Anpassung ist die Zusammenlegung zweier Gremien: des Ausschusses für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe sowie des Ausschusses für Senioren und Demografie. Durch diesen Vorgang ist eine entsprechende Aktualisierung des Ausschussnamens in der Satzung erforderlich geworden.
Zusätzlich sieht die Vorlage vor, die Liste der beteiligten Organisationen zu erweitern. Hierbei wird die im Jahr 2025 eröffnete CMS Seniorenresidenz aufgenommen. Die bestehende Satzung, die bereits im Jahr 2021 vom Rat beschlossen wurde, soll somit in der vorliegenden Fassung angepasst werden. Mit der Änderung der Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt verbunden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 26.02.2026 · Ausschuss für Soziales und Demografie (1. Sitzung)
- 4.9Überörtliche Prüfung 2025 durch die Gemeindeprüfungsanstalt hier: Bericht für den Bereich Personal/Organisation/ITZur Vorlage · KN-71/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Vorlage des Abschlussberichtes im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2025 für den Bereich Personal, Organisation und IT angekündigt. Nach dem Eingang dieses Berichts wird das Dokument den Fraktionen zur Kenntnisnahme sowie zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt zu analysieren, sofern eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bereits erfolgt oder ein entsprechender Prozess eingeleitet wurde. Im weiteren Verfahren wird die zuständige Stelle dazu Stellung nehmen. Die Mitteilungsvorlage KN-71/2026 ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat zur Kenntnisnahme vorgesehen, wobei die Beratungen in den genannten Gremien im März 2026 stattfinden sollen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt hervor.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4.10Fraktionszuwendungen hier: Neuregelung Höhe und Verteilungsmaßstab ab 2026Zur Vorlage · VL-59/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-59/2026 wird eine Neuregelung der Fraktionszuwendungen ab dem Jahr 2026 vorgeschlagen. Die Neuerung sieht einen Sockelbetrag von 15.200 Euro pro Fraktion sowie einen Zusatzbetrag von 1.400 Euro pro Fraktionsmitglied vor. Einzelne Ratsmitglieder ohne Fraktionszugehörigkeit sollen die Hälfte dieser Beträge erhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung empfehlen.
Die Grundlage der Neuregelung ist die Sicherstellung einer angemessenen Mindestausstattung der Fraktionen für deren Geschäftsführung. Nach Auswertung der von den Fraktionen eingereichten Bedarfsangaben schlägt die Verwaltung vor, dass die neuen Beträge die allgemeine und erweiterte Mindestausstattung abdecken sollen. Die Gesamtsumme der Zuwendungen wird auf 147.200 Euro geschätzt. Dies führt zu einem Mehraufwand von 134.200 Euro gegenüber dem bisher veranschlagten Budget für das Jahr 2026, welches lediglich 13.000 Euro vorsieht.
Zur Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung müssen die Fraktionen einen Nachweis über ihre Ausgaben bei der zuständigen Verwaltung einreichen. Die Prüfung der Verwendung erfolgt durch die Hauptverwaltung und konzentriert sich auf die Einhaltung der Bestimmungsgemäßheit sowie der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Bei begründeten Zweifeln an der rechtmäßigen Verwendung sind die Fraktionen zur Klärung aufgefordert, wobei die zuständige Stelle das Recht hat, Mittel zurückzufordern oder mit künftigen Zuwendungen zu verrechnen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4.11Wiedereingliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS)" in die Kernverwaltung zum 01.01.2027Zur Vorlage · VL-69/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS)“ zum 31. Dezember 2026 vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2027 soll die ZGS in die Kernverwaltung integriert und in den städtischen Haushalt überführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen organisatorischen, personalwirtschaftlichen und finanztechnischen Maßnahmen umzusetzen.
Die Einrichtung wurde im Jahr 2004 mit dem Ziel gegründet, das Betriebsvermögen durch eine kaufmännische Buchführung besser zu erfassen. Da seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements beide Haushalte auf Basis der doppelten Buchführung geführt werden, entfallen wesentliche ursprüngliche Vorteile der Abgrenzung. Die Rückführung soll die Vereinfachung des Rechnungswesens, die Zusammenführung von Haushalts- und Stellenplan sowie die Reduzierung von Schnittstellen zwischen der ZGS und der Kernverwaltung ermöglichen.
Zudem sollen durch die Reintegration Synergieeffekte genutzt werden, etwa durch den Wegfall redundanter IT-Systeme und die bessere Verzahnung des Gebäudeportfolios mit städtischen Entwicklungsstrategien. Als Herausforderungen werden die anfallenden Umstellungskosten sowie die Übernahme aufgelaufener Verlustvorträge in den städtischen Haushalt genannt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die langfristige Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Sachkosten die anfänglichen Mehraufwendungen ausgleichen wird.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4.12Teilnahme am Heimatpreis des Förderprogramms des Landes "Heimat. Zukunft. NordrheinWestfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."Zur Vorlage · VL-67/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die Teilnahme am Heimatpreis 2026 des Landesprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ entscheiden. Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen dient dazu, lokale Besonderheiten hervorzuheben und das ehrenamtliche Engagement zu würdigen. Für innovative Projekte stellt das Land pro Kommune einen Betrag von 5.000 Euro zur Verfügung.
Die Vorlage sieht vor, die Preiskriterien beizubehalten. Ein Projekt muss mindestens einen der folgenden Aspekte erfüllen: den Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhaltes, den Erhalt von Tradition, Brauchtum sowie regionalem Erbe oder die Stärkung der lokalen Identität und Verwurzelung. Zur Verteilung der Preisgelder wird eine Staffelung vorgeschlagen, bei der der erste Preis 2.500 Euro, der zweite Preis 1.500 Euro und der dritte Preis 1.000 Euro beträgt.
Die Jury zur Preisvergabe soll sich aus der Bürgermeisterin, dem Ältestenrat sowie drei weiteren Vertretern der Verwaltung zusammensetzen. Im Falle eines Beschlusses wird die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2026 stellen. Die bereitgestellten Mittel sind ausschließlich für die Auszahlung der Preisgelder vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 5.Haushalt und Finanzen
- 5.1Quartalsbericht für das IV. Quartal 2025Zur Vorlage · KN-98/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-98/2026 behandelt den Quartalsbericht für das vierte Quartal des Jahres 2025. Das Dokument wurde unter der Federführung des Sachgebiets Kämmerei erstellt und dient der Information der zuständigen Gremien über die Entwicklungen im genannten Zeitraum.
Die parlamentarische Behandlung der Vorlage ist für März 2026 vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird der Bericht in der Sitzung am 12. März 2026 zur Kenntnis gebracht. Ein anschließender Termin im Rat ist für den 19. März 2026 angesetzt, wobei die Vorlage dort ebenfalls zur Kenntnis genommen werden soll. In der vorliegenden Mitteilung sind keine spezifischen finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt aufgeführt. Der entsprechende Bericht liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 5.2Bescheid über die anteilige Entschuldung im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRWZur Vorlage · KN-3/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel hat von der Bezirksregierung Arnsberg den Bescheid über eine anteilige Entschuldung im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW erhalten. Grundlage für diesen Bescheid ist ein bereits gestellter Antrag aus dem November 2025. Demnach übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen einen Betrag in Höhe von 7.873.580,93 Euro an Liquiditätskrediten der Stadt.
Durch die Übernahme dieser Kredite durch das Land ergeben sich für die städtischen Finanzen Veränderungen im Bestand. Der Umfang der Liquiditätskredite verringert sich, was eine Reduzierung der Zinsbelastung zur Folge hat. Zudem ist eine Erhöhung der allgemeinen Rücklagen vorgesehen. Die vorliegende Mitteilungsvorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 12. März 2026 sowie dem Rat in der Sitzung am 19. März 2026 zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 5.3Zuleitung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung für das Jahr 2026Zur Vorlage · VL-70/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-70/2026, federführend durch den Fachbereich Finanzmanagement erstellt, behandelt die Zuleitung des Entwurfs der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2026. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung des aufgestellten und bestätigten Entwurfs der ersten Nachtragssatzung für das Jahr 2026 sowie der dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis nimmt.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist eine Überweisung des Entwurfs an verschiedene Gremien vorgesehen. Zur Beratung wird der Entwurf an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet. Für die Planung im Bereich der Jugendhilfe soll das Dokument zudem dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zugeführt werden. Die Bereitstellung der Nachtragssatzung nebst sämtlicher Anlagen erfolgt nach der Ratssitzung am 19. März 2026 über das Ratsinformationssystem.
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- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 5.4Ermächtigungsübertragungen gemäß §22 KomHVO NRWZur Vorlage · KN-104/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-104/2026 informiert über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW in der Stadt Sprockhövel. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Haushaltsführung das Prinzip der Jährlichkeit, wonach veranschlagte Mittel mit Ende des jeweiligen Haushaltsjahres entfallen. Ziel dieser Regelung ist es, eine Belastung zukünftiger Haushalte zu vermeiden.
In begründeten Ausnahmefällen können Ermächtigungen jedoch in erforderlicher Höhe in das Folgejahr übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Kämmerer, der bis zum 31. Dezember des laufenden Haushaltsjahres einzureichen ist. Der Antrag muss eine Begründung sowie Angaben zum voraussichtlichen Zeitpunkt der kassenwirksamen Verwendung enthalten. Die Entscheidung über die Bildung und Höhe dieser Übertragungen liegt beim Kämmerer oder, falls dieser verhindert ist, beim Bürgermeister. Übertragene Ermächtigungen sind zügig abzuwickeln und gelten grundsätzlich bis zum Ende des Folgehaushaltsjahres.
Für den Jahresabschluss 2025 werden Ermächtigungsübertragungen ausschließlich im Bereich des Finanzplanes vorgenommen. Dem Vertretungsorgan wird eine Übersicht der Übertragungen sowie deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorgelegt. Die entsprechenden Änderungen werden nachgereicht.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 5.5Jahresabschluss 2024 der ZGSZur Vorlage · VL-52/2026 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-52/2026 behandelt den vorläufigen Jahresabschluss 2024 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS). Dem Betriebsausschuss wird vorgeschlagen, diesen vorläufigen Abschluss zur Kenntnis zu nehmen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt gemäß den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, den handelsrechtlichen Bestimmungen der Paragrafen 242 ff. des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung.
Für die Sitzung des Betriebsausschusses am 9. März 2026 wird ein vorläufiger Jahresabschluss vorgelegt, wobei die entsprechende Unterlage nachgereicht wird. Die Prüfung des Abschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH durchgeführt. Ein zusammenfassender Prüfungsbericht soll in der Sitzung am 6. Juni 2026 vorgestellt werden.
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- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 09.03.2026 · Betriebsausschuss (2. Sitzung)
- 5.6Wirtschaftsplan 2026 der ZGSZur Vorlage · VL-53/2026 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Vorlage wurde nach einer Beratung im Dezember 2025 den Fraktionen zur weiteren Erörterung vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan dient der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Eigenbetriebes sowie der Gewährleistung von Rentabilität und Liquidität. Die Planung folgt dabei den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung, des Handelsrechts und der Haushaltswirtschaft. Sofern die durch Entgelte erzielten Einnahmen nicht den anfallenden Aufwand decken, ist ein Einsatz von Mitteln der Gemeinde zum Ausgleich der Wirtschaftsführung der ZGS vorgesehen.
Die Kalkulation der Ansätze im Erfolgsplan wurde so gestaltet, dass die Mieten und Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten möglichst gering gehalten werden sollen. In der aktuellen Darstellung des Plans ist ersichtlich, dass die Erstellung aufgrund einer Softwareumstellung erstmals direkt aus einem neuen Programm erfolgt. Aufgrund dieser Umstellung konnten die Planwerte aus dem Vorjahr nicht vollständig übernommen werden, weshalb die ausgewiesenen Zahlen für das Jahr 2025 lediglich eine ungefähre Vergleichbarkeit ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 09.03.2026 · Betriebsausschuss (2. Sitzung)
- 6.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 6.11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-18/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“. Die Vorlage dokumentiert das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch. Ziel der Änderung ist es, Flächen, die bereits jetzt als Gehwege genutzt werden, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für geplante Umgestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung, wie etwa die neue Pflasterung und die Schaffung von Barrierefreiheit.
Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Themen angesprochen, darunter der Baubeginn sowie die Verkehrsführung während der Umbauphase. Die Verwaltung teilte mit, dass der erste Bauabschnitt voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnt und die Möglichkeiten für eine Einführung einer Tempo-30-Zone derzeit geprüft werden.
Bezüglich der Mobilität wurde erläutert, dass aufgrund der geringen Straßenbreite kein separater Radweg realisiert werden kann, jedoch ein fahrradfreundlicher Gehweg auf der nördlichen Seite entstehen soll. Zudem sind die Errichtung von Fußgängerüberwegen sowie die Installation von E-Ladesäulen vor dem Rathaus vorgesehen. Die Verwaltung wird zu weiteren Bauabschnitten separat informieren.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 6.21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · VL-19/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ entscheiden. Die geplante Änderung sieht vor, bestimmte Grundstücksteile an der Mittelstraße, die derzeit als Mischgebiet ausgewiesen sind, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Umgestaltung der Gehwege, wie etwa neue Pflasterungen und die Herstellung von Barrierefreiheit, welche durch Mittel aus der Städtebauförderung finanziert werden sollen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über Teile der Gemarkung Haßlinghausen. Die ursprüngliche Satzung des Bebauungsplanes Nr. 65 verfolgt das Ziel, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen sowie die Wohnnutzung in den Obergeschossen zu sichern und die Struktur des Einzelhandels zu erhalten. Im Zuge der bisherigen Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Hinweise zum Denkmalschutz, zur Verlegung von Leitungen sowie zur Kennzeichnung von Verdachtsflächen bezüglich Altlasten eingereicht. Diese Anregungen wurden in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat nun, die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung und der umweltbezogenen Stellungnahmen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 6.31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-6/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Einleitung des Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ vor. Ziel der Planung ist es, das derzeit als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesene Areal in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Dies soll die Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters auf eine Verkaufsfläche von 1.540 m² sowie die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Fläche von 1.440 m² ermöglichen.
Im Rahmen des Vorhabens sollen der derzeitige Lebensmittelmarkt sowie ein Bürogebäude abgerissen werden. An deren Stelle ist die Errichtung zweier L-förmig angeordneter Baukörper vorgesehen. Die Planung umfasst zudem 173 PKW-Stellplätze, die Installation von E-Ladestationen und Fahrradabstellanlagen sowie die Schaffung von Fußgänger- und Radwegverbindungen zum angrenzenden Wohngebiet und zur Glückauf-Trasse. Zur Förderung der Nachhaltigkeit sind Dachbegrünungen, eine Photovoltaikanlage sowie energieeffiziente Heiz- und Beleuchtungssysteme geplant.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird parallel zu einer Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr hat ergeben, dass das Vorhaben im Einklang mit den Zielen des Regionalplans Ruhr steht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat die Entscheidung empfehlen, der im März 2026 über die Vorlage beraten wird.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 6.41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-7/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“, um die Flächen auf den Grundstücken Beisenbruchstraße 4 und 10 planungsrechtlich neu zu ordnen. Das Vorhaben sieht vor, das bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Im Zuge dessen sollen ein vorhandener Lebensmitteldiscounter sowie ein Bürogebäude abgerissen werden. An deren Stelle ist die Errichtung eines neuen Discounters mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 qm sowie die Verlagerung eines Vollsortimenters mit rund 1.440 qm vorgesehen.
Die Planung umfasst zudem die Bereitstellung von 173 Stellplätzen, Fahrradabstellanlagen und Infrastruktur für die Elektromobilität. Zur nachhaltigen Entwicklung gehören Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen sowie energieeffiziente Gebäudetechnik. Eine direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zum angrenzenden Wohngebiet und zur Glückauf-Trasse ist ebenfalls geplant. Ein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben die regionale Versorgung nicht wesentlich beeinträchtigt, wenngleich Umsatzverlagerungen innerhalb des Versorgungsbereichs Niedersprockhövel möglich sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Fragen zur Geschossigkeit der Baukörper und zur Nähe zum Neubaugebiet Beisenbruch geäußert. Die Verwaltung stellte dazu klar, dass derzeit eine eingeschossige Bebauung geplant ist und die Einhaltung der notwendigen Abstandsflächen sowie eine festgesetzte Heckenbepflanzung den Schutz des angrenzenden Wohngebiets gewährleisten sollen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 6.5Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der für den Stadtteil Niedersprockhövel hier: Arrondierung des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) NiedersprockhövelZur Vorlage · VL-11/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Stadtteil Niedersprockhövel sowie die Anpassung des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) stehen zur Beschlussfassung an. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, diese Teilfortschreibung zu verabschieden. Die Grundlage hierfür bildet die im Dezember 202läufig beschlossene „Zukunftsstrategie Niedersprockhövel 2025“. Die Anpassung reagiert auf Veränderungen wie die Fertigstellung der Ortsumgehung L70n, die geplante Umgestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes sowie neue planungsrechtliche Vorgaben auf Landesebene.
Die Erstellung der Teilfortschreibung erfolgte im Rahmen eines Bundesförderprogrammes und wurde zwischen 2022 und 2023 abgeschlossen. Im Zuge der öffentlichen Beteiligung, die unter anderem Workshops und Gespräche mit dem lokalen Gewerbe umfasste, wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Anpassung des Versorgungsbereiches vorgebracht. Das Konzept enthält eine Analyse der Rahmenbedingungen, Ziele für die Einzelhandelsentwicklung sowie Handlungsempfehlungen, etwa zur Stärkung gastronomischer Angebote und der Aufenthaltsqualität im Bereich des Kirchplatzes und des Zentralen Omnibusbahnhofes.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die räumliche Anpassung der Grenze des ZVB im Südwesten. Diese soll die Planung für neue Einzelhandelsflächen an der Beisenbruchstraße ermöglichen und die entsprechenden Bebauungsplanverfahren unterstützen. Nach Abschluss der laufenden Planungsverfahren wird die angepasste Abgrenzung dem Regionalverband Ruhr sowie der Bezirksregierung Arnsberg zur Abstimmung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 6.617. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-4/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage VL-4/2026 den Einleitungsbeschluss für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße beantragt. Ziel ist es, das Plangebiet gemäß § 2 Absatz 1 BauGB umzuplanen und die derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
Grundlage der Planung ist ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Das Vorhaben sieht vor, auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² neu zu errichten. Zudem soll ein im Ortskern ansässiger Vollsortimenter an diesen Standort verlagert werden, wobei eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf circa 1.440 m² vorgesehen ist. Das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte Bürogebäude soll im Zuge dieser Maßnahmen zurückgebaut werden. Die bestehende gewerbliche Nutzung im hinteren Bereich des Grundstücks bleibt erhalten.
Das Plangebiet liegt weitgehend innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches Niedersprockhövel. Ein vorliegendes Verträglichkeitsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit in Sprockhövel sowie in den Nachbarstädten Hattingen, Wetter und Witten zu erwarten ist. Die Planung entspricht zudem den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW sowie des Regionalplans Ruhr.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 6.717. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-2/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße wird zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Ziel der Planung ist die Umwandlung eines eingeschränkten Gewerbegebiets in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt. Im Rahmen dieses Vorhabens soll auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 ein neuer Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² errichtet werden. Zudem ist die Verlagerung eines Vollsortimenters mit einer Fläche von circa 1.440 m² vorgesehen. Bestehende Gebäude, darunter ein Bürogebäude, das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, sollen nach Ablauf des Pachtvertrages abgerissen werden.
Die Anpassung erfolgt parallel zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 73. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Beteiligung keine Bedenken gegen die Planung geäußert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Fragen zur zukünftigen Nutzung sowie Anregungen zu Themen wie der Gebäudehöhe und der Bodenversiegelung eingebracht. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Nutzung auf den Zweck der Lebensmittelmärkte beschränkt bleibt. Da keine direkten Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes vorlagen, empfiehlt die Verwaltung die Fortsetzung des Verfahrens.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 6.817. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · VL-5/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel wird um die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruchstraße“ gebeten. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Ziel der Planung ist die Anpassung der Bodennutzung für neue Einzelhandelsflächen.
Anlass der Planung ist ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Auf dem Grundstück Nummer 10 soll ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² neu errichtet werden. Zudem ist die Verlagerung eines im Ortskern ansässigen Vollsortimenters vorgesehen, dessen Verkaufsfläche auf circa 1.440 m² erweitert werden soll. Die bestehende gewerbliche Nutzung im hinteren Bereich des Grundstücks bleibt erhalten, während das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte Bürogebäude zurückgebaut werden soll.
Die Änderung sieht vor, den Bereich von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln sowie einen nordöstlichen Teil als gemischte Baufläche darzustellen. Ein Verträglichkeitsgutachten ergab keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die Versorgungssicherheit in Sprockhövel sowie den Nachbargemeinden Hattingen, Wetter und Witten. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden technische Hinweise zu Themen wie Altlasten, Wasserversorgung und Hochwasserschutz in die Planungsunterlagen eingearbeitet.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 6.9Bestellung eines ehrenamtlich Beauftragten für die DenkmalpflegeZur Vorlage · VL-38/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, den ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege gemäß § 30 des Denkmalschutzgesetzes NRW für eine weitere fünfjährige Amtszeit zu bestellen. Da die bisherige Dienstzeit nach zwei Perioden von jeweils fünf Jahren ausgelaufen ist, wird eine erneute Berufung beantragt.
Die Aufgaben der Funktion umfassen die Vermittlung von Informationen an den Ausschuss sowie die Untere Denkmalbehörde und die Denkmalfachämter. Dazu gehört die Beobachtung lokaler Vorhaben und der Presseberichterstattung, sofern diese die Belange der Denkmalpflege berühren. Zudem übernimmt der Beauftragte die Pflege von Kontakten zu Institutionen und Personen sowie die Bearbeitung von Bürgeranfragen zur Prüfung des Denkmalwerts von Objekten. Eine weitere Aufgabe ist die Vermittlung zwischen Denkmaleigentümern und den Behörden sowie die Organisation des Tages des offenen Denkmals.
Die zuständige Person hat bereit erklärt, das Amt weiterhin auszuüben. Die erneute Bestellung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Mit der Entscheidung sind keine finanziellen oder ökologischen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 6.10Barrierefreier Ausbau der Haltestellen im ÖPNV hier: Kooperationsvereinbarung VRRZur Vorlage · VL-51/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll einer Kooperationsvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zustimmen, sofern die zuständigen Straßenbaulastträger ihr Einverständnis geben. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat bereits eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt der VRR die Rolle einer zentralen Vergabestelle für Planungsleistungen. Dabei trägt der Verbund die Kosten für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4, also die Genehmigungsplanung. Die Stadt Sprockhövel ist im Gegenzug für die Benennung der Haltestellen, die Bereitstellung von Vermessungsunterlagen sowie die Mitwirkung bei der Ausschreibung und Abnahme der Planungen verantwortlich. Für das Stadtgebiet wurden bereits mehrere Haltestellen, unter anderem an der Barmer Straße und der Bergstraße, beim VRR angemeldet.
Die finanziellen Verpflichtungen der Baulastträger beschränken sich auf die Kosten der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie weitere Leistungen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Abnahme der Planungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2027 erfolgen soll, um die Förderfähigkeit sicherzustellen. Eine bauliche Umsetzung ist bis Ende 2032 möglich. Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung wird derzeit durch den VRR überarbeitet und nachgereicht.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung)
- 6.11Kommunale Wärmeplanung hier: Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen WärmeplanungZur Vorlage · VL-22/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll eine Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Wärmeplanung beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vereinbarung. Die Zusammenarbeit umfasst neben Sprockhövel auch die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm sowie Wetter (Ruhr).
Grundlage ist das Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 kommunale Wärmepläne zu erstellen. Diese Pläne dienen der strategischen Ausrichtung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung und beschreiben die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen sowie den Ausbau der Infrastruktur.
Durch die Kooperation soll eine gemeinsame Ausschreibung für einen Dienstleister erfolgen, der individuelle Wärmepläne für die beteiligten Kommunen erstellt. Ziel ist eine verbesserte Abstimmung über Gemeindegrenzen hinweg sowie die Nutzung von Synergieeffekten und Kosteneinsparungen durch effizientere Arbeitsabläufe. Aufgrund der Komplexität der Ausschreibung wird die Unterstützung durch einen Fachberater vorgesehen. Die Durchführung der Ausschreibung ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt ergeben sich nach aktuellem Stand nicht, da die Kosten voraussichtlich durch den staatlichen Belastungsausgleich gedeckt werden können.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 6.12Wasserversorgungskonzept 2024Zur Vorlage · VL-50/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat die Verabschiedung des Wasserversorgungskonzepts 2024. Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich um eine Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2018, welche die Gültigkeit für den Zeitraum von 2024 bis 2029 festlegt. Da die Stadt Sprockhövel die Wasserversorgung über Konzessionsverträge mit der Gelsenwasser AG und der AVU Netz GmbH bezieht, erstellen diese Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung das Konzept.
Dem Dokument zufolge ist für die kommenden Jahre keine quantitative Gefährdung der Wasserversorgung zu erwarten. Die Rohwassermengen an der Ennepetalsperre sowie an den Wasserwerken an der Ruhr weisen aktuell keine kritische Entwicklung auf. Zur Überwachung der Trinkwassergüte wird das Labor der VWW GmbH eingesetzt, um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten. Die langfristige Sicherstellung erfolgt durch Maßnahmen des Asset-Managements und kontinuierliche Investitionen in die Erneuerung des Versorgungsnetzes, wobei die technische Planung mit der kommunalen Entwicklung abgestimmt wird.
Zukünftige Risiken werden primär auf einer Verschärfung bereits bekannter Faktoren vermutet, während keine wesentlichen Veränderungen im Verteilnetz absehbar sind. Sollte sich die Risikolage ändern, ist eine engere Kooperation zwischen der Kommune, den Behörden und den beteiligten Unternehmen vorgesehen. Das Konzept kommt zu dem Ergebnis, dass die quantitative und qualitative Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung)
- 7.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 7.1Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-54/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-54/2026 wird eine Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel vorgeschlagen. Die Anpassung der Satzung ist erforderlich, da am 28. Juni 2025 Änderungen des Gesetzes zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII in Kraft getreten sind. Diese gesetzliche Neuregelung macht eine Ergänzung der Liste der beratenden Mitglieder gemäß den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen notwendig.
Neben dieser Erweiterung umfasst der Entwurf rechtliche Konkretisierungen sowie redaktionelle Aktualisierungen der Formulierungen. Die detaillierten Veränderungen sind in einer beigefügten Synopse dokumentiert.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2026 vorberatend behandelt, wobei die abschließende Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 19. März 2026 vorgesehen ist. Durch die Neufassung der Satzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen sowie keine Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 7.2Qualitätsstandards OGSZur Vorlage · VL-191/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-191/2025 wird die Einführung von Mindeststandards für offene Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich der Stadt Sprockhövel vorgeschlagen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügten Qualitätsstandards als verbindliche Mindeststandards zu beschließen. Diese Regelungen sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle offenen Ganztagsschulen der Stadt gelten.
Der Entwurf der Standards umfasst verschiedene Bereiche wie etwa die Gestaltung der Ganztagsstrukturen, die Qualifikation des Personals, die Raumressourcen sowie die Hausaufgabenbetreuung und Mittagsverpflegung. Auch Themen wie Kinderschutz, Elternarbeit und kulturelle Angebote sind Bestandteil der Regelungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung gemeinsam mit den Maßnahmenträgern, Grundschulen und weiteren Beteiligten vorzubereiten und zu begleiten sowie die finanziellen Auswirkungen ab dem Jahr 2027 im Haushaltsplan abzubilden.
Die Umsetzung der Standards ist mit Kostensteigerungen verbunden. Für das Haushaltsjahr 2026 werden für die Grundschule Haßlinghausen Mehrkosten von etwa 20.000 Euro und für die Grundschule Börgersbruch rund 23.500 Euro veranschlagt, wobei die Mittel im Haushalt 2026 zur Verfügung stehen. Bei den Grundschulen Hobeuken und Gennebreck wurden die Qualitätsstandards bereits in den entsprechenden Ausschreibungen berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 7.3Kommunale Klassenrichtzahl 2026/2027Zur Vorlage · VL-1/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2026/2027 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Fachbereichs Bürgerschaftsservice und Bildung sieht vor, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die Grundschulen zu bestätigen. Grundlage hierfür ist das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen, welches den Schulträgern die Festlegung der Anzahl und Verteilung von Eingangsklassen ermöglicht.
Die Ermittlung der Klassenrichtzahl erfolgt durch die Division der voraussichtlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen durch 23. Für das Schuljahr 2026/2027 sind an den Grundschulen in Sprockhövel insgesamt 212 Kinder angemeldet, woraus rechnerisch zehn Klassen resultieren. Die Verteilung auf die einzelnen Schulen ist laut Vorlage wie folgt geplant: An der GGS Börgersbruch werden vier Klassen gebildet, an der GGS Haßlinghausen zwei Klassen, an der GGS Hobeuken zwei Klassen und an der GGS Gennebreck eine Klasse.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 8.Wirtschaft, Handel und Tourismus
- 8.1Bewerber für ein Gewerbegrundstück im Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg / Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-36/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg / Am Hilgenstock“, der seit Januar 2022 rechtskräftig ist, liegt eine Bewerbung für ein Gewerbegrundstück vor. Nachdem das Bodenmanagement abgeschlossen wurde und die Erschließung durch den Kanal- und Straßenbau weitestgehend beendet ist, können die Parzellen nun bebaut werden. Die vorliegende Bewerbung bezieht sich auf die Parzelle Nummer 4 mit einer Fläche von etwa 1.100 Quadratmetern.
Bei dem Bewerber handelt es sich um ein in Hattingen ansässiges Unternehmen für Werbetechnik, das seine Kapazitäten erweitern möchte. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Fahrzeugfolierung, Außenwerbung sowie Leuchtreklamen und Wegweisersysteme. Da das Unternehmen bereits Kunden aus Sprockhövel bedient, soll durch die Ansiedlung im Gewerbegebiet eine direkte Erreichbarkeit der Dienstleistungen ermöglicht werden. Geplant ist eine Gewerbeeinheit mit einer Halle von etwa 300 bis 400 Quadratmetern inklusive Werkstatt sowie rund 100 Quadratmeter Büro- und Sozialflächen. Die geplanten Vorhaben entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Verkauf der Fläche führt zu Grundstückserlösen für die Kommune. Die durch die Ansiedlung entstehende Flächenversiegelung wird durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie durch den Einsatz moderner Maschinen und Solarenergie kompensiert.
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- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 8.2Bewerber für ein Gewerbegrundstück im Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg / Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-37/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg / Am Hilgenstock“, der seit Januar 2022 rechtskräftig ist, liegt eine Bewerbung für ein etwa 1.500 m² großes Gewerbegrundstück vor. Die Erschließung des Gebiets durch den zweiten Bauabschnitt, welcher den Kanal- und Straßenbau umfasst, ist weitestgehend abgeschlossen, sodass die Parzellen nun bebaut werden können.
Die Bewerberin ist eine in Sprockhövel ansässige Tierarztpraxis, die aufgrund räumlicher Kapazitätsgrenzen einen Neubau anstrebt. Geplant ist ein etwa 350 m² großes, eingeschossiges Gebäude mit Flachdach auf der Parzelle Nr. 6. Das Vorhaben soll eine gute Erreichbarkeit gewährleisten. Im Zuge der weiteren Detailplanung sollen die Stellplätze so angeordnet werden, dass sie nicht mehr in den als Grün- bzw. Ausgleichsflächen festgesetzten Bereich fallen, was aufgrund der verfügbaren Fläche möglich ist.
Durch den Verkauf des Grundstücks entstehen für die Stadt Erlöse. Die mit der Ansiedlung verbundene Flächenversiegelung wird durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie durch den Einsatz moderner Geräte und Solarenergie kompensiert.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 8.3Bewerber für ein Gewerbegrundstück im Bebauungsplan Nr. 76"Tackenberg / Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-38/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg / Am Hilgenstock“ liegt eine Bewerbung für ein etwa 2.400 m² großes Gewerbegrundstück vor. Die Erschließung des Gebiets, einschließlich des Bodenmanagements sowie des Kanal- und Straßenbaus im zweiten Bauabschnitt, ist weitestgehend abgeschlossen, sodass die Parzellen nun bebaut werden können.
Als gemeinsame Bewerber für das Grundstück treten zwei in Sprockhövel ansässige Ingenieurbüros auf. Das erste Unternehmen ist bundesweit tätig und spezialisiert auf die fachgutachterliche Bearbeitung von Versicherungsfällen im Bauwesen, der Maschinen- und Anlagenbau sowie der Umwelttechnik. Das zweite Büro konzentriert sich auf Geotechnik, Infrastruktur und Wasserbau für öffentliche und industrielle Auftraggeber in der Region Rhein-Ruhr. Die geplante Ansiedlung sieht den Bau eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit begrüntem Flachdach und Photovoltaikanlage vor. Das Vorhaben soll nachhaltige Gebäudesysteme nutzen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten.
Durch den Verkauf der Parzelle entstehen Grundstückserlöse für die Kommune. Die durch die Flächenversiegelung entstehenden Auswirkungen auf Klima und Umwelt sollen durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie durch die Nutzung regenerativer Energien kompensiert werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 8.4Bewerber für ein Gewerbegrundstück im Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg / Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-39/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg / Am Hilgenstock“ liegt eine Bewerbung für die Nutzung eines etwa 3.780 m² großen Gewerbegrundstücks vor. Nachdem das Bodenmanagement sowie der Bau der Kanal- und Straßeninfrastruktur weitestgehend abgeschlossen sind, stehen die Parzellen zur Bebauung bereit.
Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch einen Software-Unternehmer aus Bochum, der die Gründung von Tochtergesellschaften in Sprockhövel plant, sowie eine Tierärztin aus Hattingen, die ein Standortwachstum durch Verlegung ihres Unternehmens anstrebt. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines etwa 600 m² großen, dreiteiligen Gebäudekomplexes in Holzbauweise vor. Geplant sind verschiedene Nutzungen, darunter ein öffentlich zugänglicher Werkraum, ein Datencenter, ein Büro sowie eine Tierarztpraxis mit Physiotherapie und Tiersalon. Der Außenbereich soll als Parkanlage mit Sitzmöglichkeiten, einer Terrasse und einem Therapieteich gestaltet werden.
Technisch ist der Komplex als einstöckige Gebäude mit Pultdach konzipierte. Zur Förderung der Nachhaltigkeit sollen Solarenergie genutzt, Abwärme aus dem Datencenter zur Wärmerückgewinnung eingesetzt und Regenwasser verwendet werden. Das Vorhaben zielt auf einen geringen Versiegelungsgrad ab. Die durch die Ansiedlung entstehenden Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt werden durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie die Nutzung von Solarenergie kompensiert. Durch den Verkauf des Grundstücks entstehen der Stadt Erlöse.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 9.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-114/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-114/2026 befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Ratssitzung, die für den 19. März 2026 angesetzt ist. Das Dokument wurde vom Sachgebiet Organisation erstellt und dient als Information für das Gremium des Rates zum neunten Tagesordnungspunkt der Sitzung.
Inhaltlich wird in der Vorlage festgehalten, dass für diesen spezifischen Tagesordnungspunkt keine Mitteilungen vorlagen. Damit gibt es für die anstehende Sitzung im öffentlichen Teil keine neuen Informationen oder Berichte aus der Verwaltung, die zur Kenntnisnahme vorgelegt werden müssen. Die Vorlage dient somit der formalen Dokumentation des Sachstandes bezüglich der Mitteilungsbereitschaft der Verwaltung für die anstehende Beratungsrunde.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 10.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-116/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-116/2026 befasst sich mit dem Status der Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung, die für den 19. März 2026 angesetzt ist. Das Dokument wurde vom Sachgebiet Organisation erstellt und dient der Information des Rates im Rahmen der anstehenden Beratungsfolge.
Inhaltlich hält die Vorlage fest, dass entweder Antworten auf vorliegende Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung gegeben werden oder dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen für diesen Bereich eingegangen sind. Die Vorlage ist als Mitteilung zur Kenntnisnahme konzipiert und dokumentiert den formalen Stand der parlamentarischen Anfragen für die entsprechende Sitzung des Rates. Damit wird über das Vorhandensein oder Fehlen von Fragen im öffentlichen Bereich der kommenden Sitzung informiert.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)