Umbesetzung in Ausschüssen nach § 50 Absatz 3 und/oder Ausschussvorsitzen nach § 58 Absatz 4 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-109/2026 informiert über die Neubesetzung von Ausschüssen nach dem Ausscheiden eines Ratsmitglieds zum 31. Januar 2026. Aufgrund einer Neufassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 1. November 2025 ist für solche Umbesetzungen keine förmliche Beschlussfassung durch den Rat mehr erforderlich.
Im Rahmen der Mandatsniederlegung hat die SPD-Fraktion verschiedene Nachbesetzungen vorgeschlagen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird ein ordentliches Mitglied neu bestimmt. Im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden werden Stellvertretungen neu besetzt. Der Ausschuss für Soziales und Demografie erfährt Änderungen beim Vorsitz, bei einem ordentlichen Mitglied sowie bei der Besetzung eines sachkundigen Bürgers. Zudem wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertretung neu benannt, während im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ein ordentliches Mitglied ersetzt wird.
Die Vorlage weist zudem auf besondere Regelungen hin. Für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule gelten aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften weiterhin die Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bezüglich der Wahl von Ersatzmitgliedern. Ebenso bleibt das Sparkassengesetz NRW für die Besetzung des Verwaltungsrats der Sparkasse maßgeblich. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
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