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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · VL-72/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-72/2026 behandelt die Bestellung der Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss. Der vorliegende Antrag sieht vor, zwei Personen als Schriftführerinnen für die Niederschriften des Ausschusses zu bestellen.
Die Beratung dieses Anliegens ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. März 2026 vorgesehen. In dieser Sitzung soll über den Beschlussvorschlag entschieden werden. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Organisation aus dem Geschäftsbereich I. Die Unterlagen wurden am 26. Februar 2026 erstellt und sind als öffentliche Vorlage klassifiziert. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu den Folgen für Klima und Umwelt sind in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 3.Wahl des/der stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · VL-73/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. März 2026 ist die Wahl einer oder mehrerer Stellvertretungen für den Vorsitz des Ausschusses vorgesehen. Die Beschlussvorlage VL-73/2026 regelt hierzu das entsprechende Verfahren.
Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, aus seinem eigenen Kreis Vertreter oder Vertreterinnen des Vorsitzes zu wählen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Aufgaben des Finanzausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Für die Durchführung der Wahl ist das Mehrheitswahlverfahren nach § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgesehen. Ein Wahlergebnis gilt als zustande gekommen, wenn die gewählte Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4.Personalkosten- und Planstellencontrolling 2025Zur Vorlage · KN-48/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-48/2026 zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für das Jahr 2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Personalausgaben. Dem vorläufigen Abschlussbericht zufolge unterschreiten die zahlungswirksamen Personalkosten der aktiven Beschäftigten den im Haushalt angesetzten Wert.
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung lagen die gutachterlichen Berechnungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen noch nicht vor. Eventuelle Zuführungserfordernisse aus diesen Rückstellungen könnten das Gesamtergebnis beeinflussen, sind jedoch nicht zahlungswirksam. Für Details zur Kalkulation der Personalkosten sowie zu möglichen überplanmäßigen Aufwendungen wird auf die Vorlage KN-116/2025 verwiesen. Die Unterlagen sind für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 5.Stellenplan 2026 -Nachtrag-Zur Vorlage · VL-47/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbereich I legt dem Rat einen Entwurf für den Nachtrag zum Stellenplan 2026 vor. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die im Dezember 2024 beschlossen wurde, erhöht sich die Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen von rund 219,80 auf 225,57. Damit verbunden ist eine Erhöhung der prognostizierten Personalkosten um 374.890 Euro auf insgesamt 18.566.810 Euro.
Die Anpassungen ergeben sich aus verschiedenen Entwicklungen. Während eine geringere tarifliche Erhöhung von 2,8 Prozent statt der ursprünglich angenommenen 4 Prozent Kosten um 400.000 Euro senkt, steigen die Ausgaben durch andere Faktoren. Dazu gehören die Aufnahme von 5,77 zusätzlichen Planstellen aufgrund vorangegangener Ratsbeschlüsse sowie die Vereinheitlichung der Jahressonderzahlung auf 85 Prozent. Weitere Kostentreiber sind die Einrichtung einer Stabsstelle für Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verlängerung des Förderprogramms „KiTa-Alltagshelfer*innen“ sowie zusätzliche Ausbildungsplätze. Zudem besteht ein Bedarf an befristetem Personal im Bereich Inklusion und Integration sowie höhere tarifliche Zulagen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den aktualisierten Entwurf des Stellenplans 2026 als Anlage zum Haushaltsplan zu beschließen oder die Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss zurückzuüberweisen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 6.Überörtliche Prüfung 2025 durch die Gemeindeprüfungsanstalt hier: Bericht für den Bereich Personal/Organisation/ITZur Vorlage · KN-71/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Vorlage des Abschlussberichtes im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2025 für den Bereich Personal, Organisation und IT angekündigt. Nach dem Eingang dieses Berichts wird das Dokument den Fraktionen zur Kenntnisnahme sowie zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt zu analysieren, sofern eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bereits erfolgt oder ein entsprechender Prozess eingeleitet wurde. Im weiteren Verfahren wird die zuständige Stelle dazu Stellung nehmen. Die Mitteilungsvorlage KN-71/2026 ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat zur Kenntnisnahme vorgesehen, wobei die Beratungen in den genannten Gremien im März 2026 stattfinden sollen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt hervor.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 7.Quartalsbericht für das IV. Quartal 2025Zur Vorlage · KN-98/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-98/2026 behandelt den Quartalsbericht für das vierte Quartal des Jahres 2025. Das Dokument wurde unter der Federführung des Sachgebiets Kämmerei erstellt und dient der Information der zuständigen Gremien über die Entwicklungen im genannten Zeitraum.
Die parlamentarische Behandlung der Vorlage ist für März 2026 vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird der Bericht in der Sitzung am 12. März 2026 zur Kenntnis gebracht. Ein anschließender Termin im Rat ist für den 19. März 2026 angesetzt, wobei die Vorlage dort ebenfalls zur Kenntnis genommen werden soll. In der vorliegenden Mitteilung sind keine spezifischen finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt aufgeführt. Der entsprechende Bericht liegt der Vorlage als Anlage bei.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 8.Bescheid über die anteilige Entschuldung im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRWZur Vorlage · KN-3/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel hat von der Bezirksregierung Arnsberg den Bescheid über eine anteilige Entschuldung im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW erhalten. Grundlage für diesen Bescheid ist ein bereits gestellter Antrag aus dem November 2025. Demnach übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen einen Betrag in Höhe von 7.873.580,93 Euro an Liquiditätskrediten der Stadt.
Durch die Übernahme dieser Kredite durch das Land ergeben sich für die städtischen Finanzen Veränderungen im Bestand. Der Umfang der Liquiditätskredite verringert sich, was eine Reduzierung der Zinsbelastung zur Folge hat. Zudem ist eine Erhöhung der allgemeinen Rücklagen vorgesehen. Die vorliegende Mitteilungsvorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 12. März 2026 sowie dem Rat in der Sitzung am 19. März 2026 zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 9.Ermächtigungsübertragungen gemäß §22 KomHVO NRWZur Vorlage · KN-104/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-104/2026 informiert über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW in der Stadt Sprockhövel. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Haushaltsführung das Prinzip der Jährlichkeit, wonach veranschlagte Mittel mit Ende des jeweiligen Haushaltsjahres entfallen. Ziel dieser Regelung ist es, eine Belastung zukünftiger Haushalte zu vermeiden.
In begründeten Ausnahmefällen können Ermächtigungen jedoch in erforderlicher Höhe in das Folgejahr übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Kämmerer, der bis zum 31. Dezember des laufenden Haushaltsjahres einzureichen ist. Der Antrag muss eine Begründung sowie Angaben zum voraussichtlichen Zeitpunkt der kassenwirksamen Verwendung enthalten. Die Entscheidung über die Bildung und Höhe dieser Übertragungen liegt beim Kämmerer oder, falls dieser verhindert ist, beim Bürgermeister. Übertragene Ermächtigungen sind zügig abzuwickeln und gelten grundsätzlich bis zum Ende des Folgehaushaltsjahres.
Für den Jahresabschluss 2025 werden Ermächtigungsübertragungen ausschließlich im Bereich des Finanzplanes vorgenommen. Dem Vertretungsorgan wird eine Übersicht der Übertragungen sowie deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorgelegt. Die entsprechenden Änderungen werden nachgereicht.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 10.Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadt Sprockhövel für 2026 bis 2029Zur Vorlage · VL-46/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. März 2026 ist die Vorstellung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Sprockhövel vorgesehen. Die entsprechende Fachkraft ist seit dem 1. August 2025 im Dienst der Kommune tätig.
Ein weiterer Gegenstand der Sitzung betrifft die anstehende Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für den Zeitraum von 2026 bis 2029. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage VL-46/2026 aus dem Geschäftsbereich I befindet sich dieser Plan aktuell noch im Abstimmungsverfahren. Die entsprechenden Unterlagen sollen nach Abschluss der laufenden Abstimmungen zeitnah nachgereicht werden, um die Fortführung der Planung für den Zeitraum von 2026 bis 2029 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 11.Fraktionszuwendungen hier: Neuregelung Höhe und Verteilungsmaßstab ab 2026Zur Vorlage · VL-59/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-59/2026 wird eine Neuregelung der Fraktionszuwendungen ab dem Jahr 2026 vorgeschlagen. Die Neuerung sieht einen Sockelbetrag von 15.200 Euro pro Fraktion sowie einen Zusatzbetrag von 1.400 Euro pro Fraktionsmitglied vor. Einzelne Ratsmitglieder ohne Fraktionszugehörigkeit sollen die Hälfte dieser Beträge erhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung empfehlen.
Die Grundlage der Neuregelung ist die Sicherstellung einer angemessenen Mindestausstattung der Fraktionen für deren Geschäftsführung. Nach Auswertung der von den Fraktionen eingereichten Bedarfsangaben schlägt die Verwaltung vor, dass die neuen Beträge die allgemeine und erweiterte Mindestausstattung abdecken sollen. Die Gesamtsumme der Zuwendungen wird auf 147.200 Euro geschätzt. Dies führt zu einem Mehraufwand von 134.200 Euro gegenüber dem bisher veranschlagten Budget für das Jahr 2026, welches lediglich 13.000 Euro vorsieht.
Zur Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung müssen die Fraktionen einen Nachweis über ihre Ausgaben bei der zuständigen Verwaltung einreichen. Die Prüfung der Verwendung erfolgt durch die Hauptverwaltung und konzentriert sich auf die Einhaltung der Bestimmungsgemäßheit sowie der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Bei begründeten Zweifeln an der rechtmäßigen Verwendung sind die Fraktionen zur Klärung aufgefordert, wobei die zuständige Stelle das Recht hat, Mittel zurückzufordern oder mit künftigen Zuwendungen zu verrechnen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 12.Wiedereingliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS)" in die Kernverwaltung zum 01.01.2027Zur Vorlage · VL-69/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS)“ zum 31. Dezember 2026 vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2027 soll die ZGS in die Kernverwaltung integriert und in den städtischen Haushalt überführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen organisatorischen, personalwirtschaftlichen und finanztechnischen Maßnahmen umzusetzen.
Die Einrichtung wurde im Jahr 2004 mit dem Ziel gegründet, das Betriebsvermögen durch eine kaufmännische Buchführung besser zu erfassen. Da seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements beide Haushalte auf Basis der doppelten Buchführung geführt werden, entfallen wesentliche ursprüngliche Vorteile der Abgrenzung. Die Rückführung soll die Vereinfachung des Rechnungswesens, die Zusammenführung von Haushalts- und Stellenplan sowie die Reduzierung von Schnittstellen zwischen der ZGS und der Kernverwaltung ermöglichen.
Zudem sollen durch die Reintegration Synergieeffekte genutzt werden, etwa durch den Wegfall redundanter IT-Systeme und die bessere Verzahnung des Gebäudeportfolios mit städtischen Entwicklungsstrategien. Als Herausforderungen werden die anfallenden Umstellungskosten sowie die Übernahme aufgelaufener Verlustvorträge in den städtischen Haushalt genannt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die langfristige Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Sachkosten die anfänglichen Mehraufwendungen ausgleichen wird.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 13.Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-60/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel berät über eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates aus dem Dezember 2025 zur Änderung der Hauptsatzung, welcher die Durchführung digitaler oder hybrider Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen, wie etwa bei Katastrophenlagen oder epidemischen Situationen, vorsieht.
Die vorliegende Vorlage ergänzt die Hauptsatzung um die notwendigen Detailregelungen für solche Sitzungsformen. Der Entwurf der Geschäftsordnung basiert auf der Musterordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Zur technischen Umsetzung ist eine Erweiterung des bereits genutzten Ratsinformationssystems für digitale Abstimmungen vorgesehen; ein entsprechender Auftrag zur Erweiterung wurde bereits eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Markterkundung für ein zertifiziertes Videokonferenzsystem statt. Sobald ein System feststeht, wird ein IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 14.Umbesetzung in Ausschüssen nach § 50 Absatz 3 und/oder Ausschussvorsitzen nach § 58 Absatz 4 GO NRWZur Vorlage · KN-109/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-109/2026 informiert über die Neubesetzung von Ausschüssen nach dem Ausscheiden eines Ratsmitglieds zum 31. Januar 2026. Aufgrund einer Neufassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 1. November 2025 ist für solche Umbesetzungen keine förmliche Beschlussfassung durch den Rat mehr erforderlich.
Im Rahmen der Mandatsniederlegung hat die SPD-Fraktion verschiedene Nachbesetzungen vorgeschlagen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird ein ordentliches Mitglied neu bestimmt. Im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden werden Stellvertretungen neu besetzt. Der Ausschuss für Soziales und Demografie erfährt Änderungen beim Vorsitz, bei einem ordentlichen Mitglied sowie bei der Besetzung eines sachkundigen Bürgers. Zudem wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertretung neu benannt, während im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ein ordentliches Mitglied ersetzt wird.
Die Vorlage weist zudem auf besondere Regelungen hin. Für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule gelten aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften weiterhin die Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bezüglich der Wahl von Ersatzmitgliedern. Ebenso bleibt das Sparkassengesetz NRW für die Besetzung des Verwaltungsrats der Sparkasse maßgeblich. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 15.Qualitätsstandards OGSZur Vorlage · VL-191/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-191/2025 wird die Einführung von Mindeststandards für offene Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich der Stadt Sprockhövel vorgeschlagen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügten Qualitätsstandards als verbindliche Mindeststandards zu beschließen. Diese Regelungen sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle offenen Ganztagsschulen der Stadt gelten.
Der Entwurf der Standards umfasst verschiedene Bereiche wie etwa die Gestaltung der Ganztagsstrukturen, die Qualifikation des Personals, die Raumressourcen sowie die Hausaufgabenbetreuung und Mittagsverpflegung. Auch Themen wie Kinderschutz, Elternarbeit und kulturelle Angebote sind Bestandteil der Regelungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung gemeinsam mit den Maßnahmenträgern, Grundschulen und weiteren Beteiligten vorzubereiten und zu begleiten sowie die finanziellen Auswirkungen ab dem Jahr 2027 im Haushaltsplan abzubilden.
Die Umsetzung der Standards ist mit Kostensteigerungen verbunden. Für das Haushaltsjahr 2026 werden für die Grundschule Haßlinghausen Mehrkosten von etwa 20.000 Euro und für die Grundschule Börgersbruch rund 23.500 Euro veranschlagt, wobei die Mittel im Haushalt 2026 zur Verfügung stehen. Bei den Grundschulen Hobeuken und Gennebreck wurden die Qualitätsstandards bereits in den entsprechenden Ausschreibungen berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 16.Bewerber für ein Gewerbegrundstück im Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg / Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-36/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg / Am Hilgenstock“, der seit Januar 2022 rechtskräftig ist, liegt eine Bewerbung für ein Gewerbegrundstück vor. Nachdem das Bodenmanagement abgeschlossen wurde und die Erschließung durch den Kanal- und Straßenbau weitestgehend beendet ist, können die Parzellen nun bebaut werden. Die vorliegende Bewerbung bezieht sich auf die Parzelle Nummer 4 mit einer Fläche von etwa 1.100 Quadratmetern.
Bei dem Bewerber handelt es sich um ein in Hattingen ansässiges Unternehmen für Werbetechnik, das seine Kapazitäten erweitern möchte. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Fahrzeugfolierung, Außenwerbung sowie Leuchtreklamen und Wegweisersysteme. Da das Unternehmen bereits Kunden aus Sprockhövel bedient, soll durch die Ansiedlung im Gewerbegebiet eine direkte Erreichbarkeit der Dienstleistungen ermöglicht werden. Geplant ist eine Gewerbeeinheit mit einer Halle von etwa 300 bis 400 Quadratmetern inklusive Werkstatt sowie rund 100 Quadratmeter Büro- und Sozialflächen. Die geplanten Vorhaben entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Verkauf der Fläche führt zu Grundstückserlösen für die Kommune. Die durch die Ansiedlung entstehende Flächenversiegelung wird durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie durch den Einsatz moderner Maschinen und Solarenergie kompensiert.
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- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 17.Bewerber für ein Gewerbegrundstück im Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg / Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-37/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg / Am Hilgenstock“, der seit Januar 2022 rechtskräftig ist, liegt eine Bewerbung für ein etwa 1.500 m² großes Gewerbegrundstück vor. Die Erschließung des Gebiets durch den zweiten Bauabschnitt, welcher den Kanal- und Straßenbau umfasst, ist weitestgehend abgeschlossen, sodass die Parzellen nun bebaut werden können.
Die Bewerberin ist eine in Sprockhövel ansässige Tierarztpraxis, die aufgrund räumlicher Kapazitätsgrenzen einen Neubau anstrebt. Geplant ist ein etwa 350 m² großes, eingeschossiges Gebäude mit Flachdach auf der Parzelle Nr. 6. Das Vorhaben soll eine gute Erreichbarkeit gewährleisten. Im Zuge der weiteren Detailplanung sollen die Stellplätze so angeordnet werden, dass sie nicht mehr in den als Grün- bzw. Ausgleichsflächen festgesetzten Bereich fallen, was aufgrund der verfügbaren Fläche möglich ist.
Durch den Verkauf des Grundstücks entstehen für die Stadt Erlöse. Die mit der Ansiedlung verbundene Flächenversiegelung wird durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie durch den Einsatz moderner Geräte und Solarenergie kompensiert.
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- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 18.Bewerber für ein Gewerbegrundstück im Bebauungsplan Nr. 76"Tackenberg / Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-38/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg / Am Hilgenstock“ liegt eine Bewerbung für ein etwa 2.400 m² großes Gewerbegrundstück vor. Die Erschließung des Gebiets, einschließlich des Bodenmanagements sowie des Kanal- und Straßenbaus im zweiten Bauabschnitt, ist weitestgehend abgeschlossen, sodass die Parzellen nun bebaut werden können.
Als gemeinsame Bewerber für das Grundstück treten zwei in Sprockhövel ansässige Ingenieurbüros auf. Das erste Unternehmen ist bundesweit tätig und spezialisiert auf die fachgutachterliche Bearbeitung von Versicherungsfällen im Bauwesen, der Maschinen- und Anlagenbau sowie der Umwelttechnik. Das zweite Büro konzentriert sich auf Geotechnik, Infrastruktur und Wasserbau für öffentliche und industrielle Auftraggeber in der Region Rhein-Ruhr. Die geplante Ansiedlung sieht den Bau eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit begrüntem Flachdach und Photovoltaikanlage vor. Das Vorhaben soll nachhaltige Gebäudesysteme nutzen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten.
Durch den Verkauf der Parzelle entstehen Grundstückserlöse für die Kommune. Die durch die Flächenversiegelung entstehenden Auswirkungen auf Klima und Umwelt sollen durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie durch die Nutzung regenerativer Energien kompensiert werden.
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- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 19.Bewerber für ein Gewerbegrundstück im Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg / Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-39/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg / Am Hilgenstock“ liegt eine Bewerbung für die Nutzung eines etwa 3.780 m² großen Gewerbegrundstücks vor. Nachdem das Bodenmanagement sowie der Bau der Kanal- und Straßeninfrastruktur weitestgehend abgeschlossen sind, stehen die Parzellen zur Bebauung bereit.
Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch einen Software-Unternehmer aus Bochum, der die Gründung von Tochtergesellschaften in Sprockhövel plant, sowie eine Tierärztin aus Hattingen, die ein Standortwachstum durch Verlegung ihres Unternehmens anstrebt. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines etwa 600 m² großen, dreiteiligen Gebäudekomplexes in Holzbauweise vor. Geplant sind verschiedene Nutzungen, darunter ein öffentlich zugänglicher Werkraum, ein Datencenter, ein Büro sowie eine Tierarztpraxis mit Physiotherapie und Tiersalon. Der Außenbereich soll als Parkanlage mit Sitzmöglichkeiten, einer Terrasse und einem Therapieteich gestaltet werden.
Technisch ist der Komplex als einstöckige Gebäude mit Pultdach konzipierte. Zur Förderung der Nachhaltigkeit sollen Solarenergie genutzt, Abwärme aus dem Datencenter zur Wärmerückgewinnung eingesetzt und Regenwasser verwendet werden. Das Vorhaben zielt auf einen geringen Versiegelungsgrad ab. Die durch die Ansiedlung entstehenden Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt werden durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie die Nutzung von Solarenergie kompensiert. Durch den Verkauf des Grundstücks entstehen der Stadt Erlöse.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 20.Gem. Antrag der CDU und Bündnis90/Die Grünen: Geschäftsordnung für Beiräte und ArbeitskreiseZur Vorlage · AT-2/2026 · Anträge
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen haben mit der Vorlage AT-2/2026 einen Antrag zur Geschäftsordnung für Beiräte und Arbeitskreise eingereicht. Das entsprechende Dokument wurde am 25. Februar 2026 vorgelegt und befasst sich mit den organisatorischen Regelungen für die Arbeit dieser Gremien in der Kommune.
Der Inhalt des Antrags ist in der zugehörigen Anlage dokumentiert, welche die spezifischen Bestimmungen zur Geschäftsordnung umfasst. Für die weitere Bearbeitung des Vorgangs ist das Sachgebiet Organisation als federführende Stelle zuständig. Der Antrag dient der Regelung der Verfahrensabläufe innerhalb der Beiräte und Arbeitskreise im Rahmen der kommunalen Strukturen. Die Vorlage stellt somit einen formalen Vorschlag zur Gestaltung der organisatorischen Abläufe in den genannten Gremien dar.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 21.Antrag der SPD-Fraktion: Finanzielle Auswirkungen „Am Tackenberg / Am Hilgenstock“Zur Vorlage · AT-3/2026 · Antrag der SPD-Fraktion
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage AT-3/2026 einen Antrag eingereicht, der die finanziellen Auswirkungen im Bereich „Am Tackenberg / Am Hilgenstock“ zum Gegenstand hat. Das Dokument wurde am 25. Februar 2026 erstellt und bezieht sich inhaltlich auf die entsprechenden Anlagen, welche sowohl den eigentlichen Antrag als auch die dazugehörige Sachdarstellung enthalten.
Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Sachgebiet Organisation. Der Fokus des Antrags liegt auf der Darstellung der finanziellen Konsequenzen im Zusammenhang mit den genannten Gebieten „Am Tackenberg“ und „Am Hilgenstock“. Da die vorliegende Vorlage explizit auf die beigefügten Unterlagen verweist, umfasst das Dokument in dieser Form die formale Einleitung des Anliegens sowie die Benennung der betroffenen räumlichen Schwerpunkte.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 22.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-82/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-82/2026 behandelt die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Vorlage, welche unter der Federführung des Sachgebiets Organisation erstellt wurde, ist für die Beratung in der Sitzung am 12. März 2026 vorgesehen.
Aus dem Inhalt der Vorlage geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen vorlagen, die im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes zur Kenntnisnahme vorgelegt werden mussten. Die Dokumentation dient somit der formalen Information des Ausschusses darüber, dass für den betreffenden Sitzungsteil keine weiteren Sachverhalte oder Informationen aus der Verwaltung zur Vorlage kamen. Damit ist für diesen spezifischen Punkt der Sitzungsordnung kein inhaltlicher Beratungsbedarf durch neue Mitteilungen gegeben.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 23.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-84/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-84/2026, die vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, befasst sich mit dem Status der Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Der Inhalt der Vorlage dient dazu, das Gremium über den Umgang mit eingegangenen Fragen während der öffentlichen Beratungsphase zu informieren.
Dem Dokument zufolge werden die entsprechenden Anfragen beantwortet bzw. es lagen keine Anfragen vor. Die Behandlung dieser Mitteilung ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. März 2026 vorgesehen, wobei die Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der Mitteilung nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)