Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. März 2026 ist die Wahl einer oder mehrerer Stellvertretungen für den Vorsitz des Ausschusses vorgesehen. Die Beschlussvorlage VL-73/2026 regelt hierzu das entsprechende Verfahren.
Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, aus seinem eigenen Kreis Vertreter oder Vertreterinnen des Vorsitzes zu wählen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Aufgaben des Finanzausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Für die Durchführung der Wahl ist das Mehrheitswahlverfahren nach § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgesehen. Ein Wahlergebnis gilt als zustande gekommen, wenn die gewählte Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026kein Ergebnis hinterlegt