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Beschlussvorlage

Fraktionszuwendungen hier: Neuregelung Höhe und Verteilungsmaßstab ab 2026

VL-59/2026 19.03.2026 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage VL-59/2026 wird eine Neuregelung der Fraktionszuwendungen ab dem Jahr 2026 vorgeschlagen. Die Neuerung sieht einen Sockelbetrag von 15.200 Euro pro Fraktion sowie einen Zusatzbetrag von 1.400 Euro pro Fraktionsmitglied vor. Einzelne Ratsmitglieder ohne Fraktionszugehörigkeit sollen die Hälfte dieser Beträge erhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung empfehlen.

Die Grundlage der Neuregelung ist die Sicherstellung einer angemessenen Mindestausstattung der Fraktionen für deren Geschäftsführung. Nach Auswertung der von den Fraktionen eingereichten Bedarfsangaben schlägt die Verwaltung vor, dass die neuen Beträge die allgemeine und erweiterte Mindestausstattung abdecken sollen. Die Gesamtsumme der Zuwendungen wird auf 147.200 Euro geschätzt. Dies führt zu einem Mehraufwand von 134.200 Euro gegenüber dem bisher veranschlagten Budget für das Jahr 2026, welches lediglich 13.000 Euro vorsieht.

Zur Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung müssen die Fraktionen einen Nachweis über ihre Ausgaben bei der zuständigen Verwaltung einreichen. Die Prüfung der Verwendung erfolgt durch die Hauptverwaltung und konzentriert sich auf die Einhaltung der Bestimmungsgemäßheit sowie der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Bei begründeten Zweifeln an der rechtmäßigen Verwendung sind die Fraktionen zur Klärung aufgefordert, wobei die zuständige Stelle das Recht hat, Mittel zurückzufordern oder mit künftigen Zuwendungen zu verrechnen.

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