Sprockhövel Transparent

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Mitteilungsvorlage

Ermächtigungsübertragungen gemäß §22 KomHVO NRW

KN-104/2026 19.03.2026 Sachgebiet Kämmerei

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage KN-104/2026 informiert über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW in der Stadt Sprockhövel. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Haushaltsführung das Prinzip der Jährlichkeit, wonach veranschlagte Mittel mit Ende des jeweiligen Haushaltsjahres entfallen. Ziel dieser Regelung ist es, eine Belastung zukünftiger Haushalte zu vermeiden.

In begründeten Ausnahmefällen können Ermächtigungen jedoch in erforderlicher Höhe in das Folgejahr übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Kämmerer, der bis zum 31. Dezember des laufenden Haushaltsjahres einzureichen ist. Der Antrag muss eine Begründung sowie Angaben zum voraussichtlichen Zeitpunkt der kassenwirksamen Verwendung enthalten. Die Entscheidung über die Bildung und Höhe dieser Übertragungen liegt beim Kämmerer oder, falls dieser verhindert ist, beim Bürgermeister. Übertragene Ermächtigungen sind zügig abzuwickeln und gelten grundsätzlich bis zum Ende des Folgehaushaltsjahres.

Für den Jahresabschluss 2025 werden Ermächtigungsübertragungen ausschließlich im Bereich des Finanzplanes vorgenommen. Dem Vertretungsorgan wird eine Übersicht der Übertragungen sowie deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorgelegt. Die entsprechenden Änderungen werden nachgereicht.

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