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Mitteilungsvorlage

Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

KN-74/2026 19.03.2026 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Ein Ratsmitglied hat sein Mandat zum 31. Januar 2026 niedergelegt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen wird der dadurch vakante Sitz durch die nächste Bewerberin auf der Reserveliste der SPD nachbesetzt. Das Verfahren zur Ersatzbestimmung wurde unter Einhaltung der Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes durchgeführt, wobei die Annahme-Erklärung der Nachfolgerin bereits vorliegt.

Im Rahmen dieses Prozesses erfolgt die Einführung und feierliche Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds durch die Bürgermeisterin. Die Verpflichtung richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei erklärt sich das neue Mitglied dazu bereit, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie die Grundsätze des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zu beachten, um die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.

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