1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-7/2026 der Federführung Planen und Umwelt behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ sowie die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gegenstand ist die Umwandlung eines eingeschränkten Gewerbegebiets in ein Sondergebiet, um die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit etwa 1.540 m² und eines Lebensmittelvollsortimenters mit etwa 1.440 m² Verkaufsfläche zu ermöglichen. Die geplante Gesamtverkaufsfläche beträgt maximal 2.980 m². Das Vorhaben umfasst zudem die Bereitstellung von 173 PKW-Stellplätzen, 28 Fahrradstellplätzen sowie einer Infrastruktur für E-Mobilität.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich der Geschossigkeit, der Nutzung der Obergeschosse und der Nähe zum Wohngebiet geäußert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine eingeschossige Bebauung vorgesehen ist und Abstandsflächen sowie eine Heckenbepflanzung eingehalten werden. Die Nutzung des Sondergebiets ist zweckgebunden und eine Änderung würde eine erneute Planänderung erfordern. Zur Entwässerung sind Regenwasser-Speicheranlagen unter Stellplätzen und Bäumen geplant. Die Firsthöhen bleiben unter dem Niveau des bestehenden Bürogebäudes.
Hinsichtlich der Verkehrs- und Emissionssituation sind Lärmgutachten für Kühlungsanlagen sowie für den Kunden- und Anlieferverkehr vorgesehen, wobei die Anlieferzeiten begrenzt werden sollen. Für die Beisenbruchstraße können verkehrsberuhigende Maßnahmen oder eine Einbahnstraßenregelung geprüft werden, während in der Hölterstraße ein Gehwegausbau und eine Einbahnstraßenregelung geplant sind. Die LKW-Erschließung soll über die Stellplatzanlage der Märkte erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Fortsetzung des Verfahrens unter Abwägung der Belange beschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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