Sprockhövel Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

VL-6/2026 19.03.2026 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt die Einleitung des Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ vor. Ziel der Planung ist es, das derzeit als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesene Areal in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Dies soll die Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters auf eine Verkaufsfläche von 1.540 m² sowie die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Fläche von 1.440 m² ermöglichen.

Im Rahmen des Vorhabens sollen der derzeitige Lebensmittelmarkt sowie ein Bürogebäude abgerissen werden. An deren Stelle ist die Errichtung zweier L-förmig angeordneter Baukörper vorgesehen. Die Planung umfasst zudem 173 PKW-Stellplätze, die Installation von E-Ladestationen und Fahrradabstellanlagen sowie die Schaffung von Fußgänger- und Radwegverbindungen zum angrenzenden Wohngebiet und zur Glückauf-Trasse. Zur Förderung der Nachhaltigkeit sind Dachbegrünungen, eine Photovoltaikanlage sowie energieeffiziente Heiz- und Beleuchtungssysteme geplant.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird parallel zu einer Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr hat ergeben, dass das Vorhaben im Einklang mit den Zielen des Regionalplans Ruhr steht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat die Entscheidung empfehlen, der im März 2026 über die Vorlage beraten wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge