Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Wahl der Schriftführerin und des stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · VL-20/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-20/2026 befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Auf Grundlage der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse ist das Gremium dazu verpflichtet, Schriftführerinnen und Schriftführer für die Erstellung der Niederschriften zu bestellen.
Die Bürgermeisterin schlägt vor, eine Mitarbeiterin aus dem Geschäftsbereich III zur Schriftführerin und einen Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich III zum stellvertretenden Schriftführer zu ernennen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag soll in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 23. Februar 2026 erfolgen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die personelle Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt zu verzeichnen. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Amt für Planen und Umwelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 3.VerpflichtungenZur Vorlage · VL-21/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-21/2026 des Fachbereichs Planen und Umwelt regelt die förmliche Einführung und Verpflichtung von Mitgliedern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW ist vorgesehen, dass die Vorsitzende des Ausschusses die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einführt.
Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt eine feierliche Verpflichtung nach einer festgelegten Formel. Die Betroffenen verpflichten sich dabei, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Der entsprechende Beschluss ist für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 23. Februar 2026 vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 4.Bestellung eines ehrenamtlich Beauftragten für die DenkmalpflegeZur Vorlage · VL-38/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, den ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege gemäß § 30 des Denkmalschutzgesetzes NRW für eine weitere fünfjährige Amtszeit zu bestellen. Da die bisherige Dienstzeit nach zwei Perioden von jeweils fünf Jahren ausgelaufen ist, wird eine erneute Berufung beantragt.
Die Aufgaben der Funktion umfassen die Vermittlung von Informationen an den Ausschuss sowie die Untere Denkmalbehörde und die Denkmalfachämter. Dazu gehört die Beobachtung lokaler Vorhaben und der Presseberichterstattung, sofern diese die Belange der Denkmalpflege berühren. Zudem übernimmt der Beauftragte die Pflege von Kontakten zu Institutionen und Personen sowie die Bearbeitung von Bürgeranfragen zur Prüfung des Denkmalwerts von Objekten. Eine weitere Aufgabe ist die Vermittlung zwischen Denkmaleigentümern und den Behörden sowie die Organisation des Tages des offenen Denkmals.
Die zuständige Person hat bereit erklärt, das Amt weiterhin auszuüben. Die erneute Bestellung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Mit der Entscheidung sind keine finanziellen oder ökologischen Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 5.Vorstellung der KlimaanpassungsmanagerinZur Vorlage · KN-47/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel entwickelt derzeit ein nachhaltiges Klimaanpassungskonzept, das durch die Förderrichtlinie „DAS - Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert wird. Der aktuelle Förderzeitraum ist bis zum 28. Februar 2027 befristet.
Im Bereich des Klimaanpassungsmanagements gab es personelle Veränderungen. Nach einem Stellenwechsel im Dezember 2025 übernimmt die derzeitige Klimaanpassungsmanagerin die Koordination und Organisation der Konzepterstellung. Zur Unterstützung, insbesondere bei der Anfertigung von Klimarisikoanalysen, wurde das Ingenieurbüro Gertec aus Essen nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragt und hat bereits mit den Arbeiten begonnen.
In ersten gemeinsamen Terminen wurden die Bildung eines Kernarbeitsteams innerhalb der Verwaltung sowie eine erste Sammlung von Maßnahmen vorbereitet. Da die Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung konzipiert ist, wird eine bereichsübergreifende Ausgestaltung angestrebt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet am 29. April 2026 eine Veranstaltung im Foyer der Grundschule Börgersbruch statt, zu der die Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 6.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" Hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-13/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz befasst sich mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“. Ziel der geplanten Änderung ist es, bereits heute als Gehwege genutzte Grundstücksteile an der Mittelstraße planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für die im Rahmen der Städtebauförderung vorgesehenen Umgestaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Pflasterung.
Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im November 2025 wurden verschiedene Themen sowie Fragen zum weiteren Vorgehen erörtert. Die Verwaltung teilte mit, dass der erste Bauabschnitt der Mittelstraße voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen wird. Während der Baumaßnahmen soll der Verkehr weiterhin über die Mittelstraße geführt werden. Bezüglich einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 prüft die zuständige Fachabteilung derzeit die rechtlichen Möglichkeiten.
Auf Fragen zur Verkehrsführung für Radfahrer wurde erläutert, dass aufgrund der Straßenbreite kein separater Radweg realisiert werden kann, jedoch auf der nördlichen Seite ein Gehweg entstehen wird. Zudem wurde über die geplante Errichtung von E-Ladesäulen informiert. Der Ausschuss soll das Verfahren unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verwaltung fortsetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 7.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 BauGBZur Vorlage · VL-14/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird über die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ beraten. Ziel der Änderung ist es, Teile der Mittelstraße, die bereits als Verkehrsflächen genutzt werden, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Diese Anpassung ist notwendig, um die Umgestaltung der Gehwegbereiche durch neue Pflasterungen und die Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen der Städtebauförderung rechtlich abzusichern.
Der Prozess umfasst die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden. Im Zeitraum vom 1. September bis zum 6. Oktober 2025 wurden insgesamt 57 Stellen angeschrieben. Während 38 Stellen keine Stellungnahme abgaben und 14 Stellen ohne Anregungen antworteten, brachten fünf Beteiligte Hinweise oder Bedenken vor. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet.
Der Ausschuss soll die Ergebnisse der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und gemäß dem Vorschlag der Verwaltung weiter verfahren. Als nächster Schritt im Verfahren ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs der ersten Änderung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 8.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · VL-19/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ entscheiden. Die geplante Änderung sieht vor, bestimmte Grundstücksteile an der Mittelstraße, die derzeit als Mischgebiet ausgewiesen sind, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Umgestaltung der Gehwege, wie etwa neue Pflasterungen und die Herstellung von Barrierefreiheit, welche durch Mittel aus der Städtebauförderung finanziert werden sollen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über Teile der Gemarkung Haßlinghausen. Die ursprüngliche Satzung des Bebauungsplanes Nr. 65 verfolgt das Ziel, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen sowie die Wohnnutzung in den Obergeschossen zu sichern und die Struktur des Einzelhandels zu erhalten. Im Zuge der bisherigen Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Hinweise zum Denkmalschutz, zur Verlegung von Leitungen sowie zur Kennzeichnung von Verdachtsflächen bezüglich Altlasten eingereicht. Diese Anregungen wurden in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat nun, die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung und der umweltbezogenen Stellungnahmen zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 9.17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-4/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage VL-4/2026 den Einleitungsbeschluss für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße beantragt. Ziel ist es, das Plangebiet gemäß § 2 Absatz 1 BauGB umzuplanen und die derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
Grundlage der Planung ist ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Das Vorhaben sieht vor, auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² neu zu errichten. Zudem soll ein im Ortskern ansässiger Vollsortimenter an diesen Standort verlagert werden, wobei eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf circa 1.440 m² vorgesehen ist. Das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte Bürogebäude soll im Zuge dieser Maßnahmen zurückgebaut werden. Die bestehende gewerbliche Nutzung im hinteren Bereich des Grundstücks bleibt erhalten.
Das Plangebiet liegt weitgehend innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches Niedersprockhövel. Ein vorliegendes Verträglichkeitsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit in Sprockhövel sowie in den Nachbarstädten Hattingen, Wetter und Witten zu erwarten ist. Die Planung entspricht zudem den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW sowie des Regionalplans Ruhr.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 10.17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 BauGBZur Vorlage · VL-3/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Beisenbruchstraße ist eine Neugestaltung der Flächennutzung für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10 vorgesehen. Das Vorhaben sieht vor, den Bereich von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln sowie angrenzende Bereiche als gemischte Baufläche darzustellen. Im Zuge dieser Planung soll ein Bürogebäude, das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, zurückgebaut werden. Auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² geplant, während ein Vollsortimenter auf circa 1.440 m² verlagert und erweitert werden soll.
Die Vorlage legt die Ergebnisse der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden aus dem Zeitraum August 2025 vor. Von den 59 angeschriebenen Stellen äußerten 16 keine Anregungen oder Bedenken, während 11 Stellen Hinweise oder Bedenken einreichten. Die Verwaltung hat zu diesen Eingaben Stellungnahmen vorbereitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Ergebnisse der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und das weitere Verfahren gemäß der Stellungnahme der Verwaltung beschließen. Als nächster Schritt im Planungsverfahren ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 11.Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der für den Stadtteil Niedersprockhövel hier: Arrondierung des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) NiedersprockhövelZur Vorlage · VL-11/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Stadtteil Niedersprockhövel sowie die Anpassung des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) stehen zur Beschlussfassung an. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, diese Teilfortschreibung zu verabschieden. Die Grundlage hierfür bildet die im Dezember 202läufig beschlossene „Zukunftsstrategie Niedersprockhövel 2025“. Die Anpassung reagiert auf Veränderungen wie die Fertigstellung der Ortsumgehung L70n, die geplante Umgestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes sowie neue planungsrechtliche Vorgaben auf Landesebene.
Die Erstellung der Teilfortschreibung erfolgte im Rahmen eines Bundesförderprogrammes und wurde zwischen 2022 und 2023 abgeschlossen. Im Zuge der öffentlichen Beteiligung, die unter anderem Workshops und Gespräche mit dem lokalen Gewerbe umfasste, wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Anpassung des Versorgungsbereiches vorgebracht. Das Konzept enthält eine Analyse der Rahmenbedingungen, Ziele für die Einzelhandelsentwicklung sowie Handlungsempfehlungen, etwa zur Stärkung gastronomischer Angebote und der Aufenthaltsqualität im Bereich des Kirchplatzes und des Zentralen Omnibusbahnhofes.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die räumliche Anpassung der Grenze des ZVB im Südwesten. Diese soll die Planung für neue Einzelhandelsflächen an der Beisenbruchstraße ermöglichen und die entsprechenden Bebauungsplanverfahren unterstützen. Nach Abschluss der laufenden Planungsverfahren wird die angepasste Abgrenzung dem Regionalverband Ruhr sowie der Bezirksregierung Arnsberg zur Abstimmung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 12.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-6/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Einleitung des Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ vor. Ziel der Planung ist es, das derzeit als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesene Areal in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Dies soll die Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters auf eine Verkaufsfläche von 1.540 m² sowie die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Fläche von 1.440 m² ermöglichen.
Im Rahmen des Vorhabens sollen der derzeitige Lebensmittelmarkt sowie ein Bürogebäude abgerissen werden. An deren Stelle ist die Errichtung zweier L-förmig angeordneter Baukörper vorgesehen. Die Planung umfasst zudem 173 PKW-Stellplätze, die Installation von E-Ladestationen und Fahrradabstellanlagen sowie die Schaffung von Fußgänger- und Radwegverbindungen zum angrenzenden Wohngebiet und zur Glückauf-Trasse. Zur Förderung der Nachhaltigkeit sind Dachbegrünungen, eine Photovoltaikanlage sowie energieeffiziente Heiz- und Beleuchtungssysteme geplant.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird parallel zu einer Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr hat ergeben, dass das Vorhaben im Einklang mit den Zielen des Regionalplans Ruhr steht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat die Entscheidung empfehlen, der im März 2026 über die Vorlage beraten wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 13.Bebauungsplan Nr. 76 "Am Tackenberg / Am Hilgenstock", hier: AnsiedlungsvorhabenZur Vorlage · KN-57/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 76 „Am Tackenberg / Am Hilgenstock“ sieht die Errichtung eines Gewerbegebietes vor, welcher seit Januar 2022 rechtskräftig ist. Nach dem Abschluss des Bodenmanagements sowie der weitestgehend fertiggestellten Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Kanal- und Straßenbaus sind die Grundstücke nun für eine Bebauung bereit.
Für eine Parzelle mit einer Fläche von etwa 1.100 m² liegt eine Bewerbung eines in Hattingen ansässigen Unternehmens für Werbetechnik vor. Das Unternehmen beabsichtigt, seine Kapazitäten und sein Leistungsangebot, welches unter anderem Fahrzeugfolierung, Außenwerbung und Leuchtreklamen umfasst, auszubauen. Da bereits verschiedene Kunden aus Sprockhövel zum Bestand des Unternehmens gehören, soll durch die Ansiedlung eine direkte Leistungserbringung vor Ort ermöglicht werden. Geplant ist eine Gewerbeeinheit mit einer Halle von etwa 300 bis 400 m², einer Werkstatt sowie Büro- und Sozialräumen von circa 100 m².
Das Vorhaben entspricht nach derzeitiger Beurteilung den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzung und der Bauweise. Durch den Verkauf der Fläche entstehen Grundstückserlöse. Die mit der Flächenversiegelung verbundenen Auswirkungen auf Umwelt und Klima werden durch die im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie durch den Einsatz von Solarenergie und moderner Technik kompensiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 14.Bebauungsplan Nr. 76 "Am Tackenberg / Am Hilgenstock", hier: AnsiedlungsvorhabenZur Vorlage · KN-58/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 76 „Am Tackenberg / Am Hilgenstock“ sieht die Errichtung eines Gewerbegebietes vor und ist seit Januar 2022 rechtskräftig. Nach dem Abschluss des Bodenmanagements sowie der weitgehenden Fertigstellung der Kanal- und Straßenbauarbeiten im zweiten Bauabschnitt können die Gewerbegrundstücke nun bebaut werden.
Für eine Parzelle innerhalb dieses Gebiets liegt ein Ansiedlungsvorhaben vor. Eine in Sprockhövel ansässige Tierarztpraxis hat die Bewerbung für ein etwa 1.500 m² großes Grundstück eingereicht. Geplant ist die Errichtung eines etwa 350 m² großen, eingeschossigen Gebäudes mit Flachdach. Die Ansiedlung soll den räumlichen Kapazitätsgrenzen der bestehenden Praxis entgegenwirken und die Umsetzung moderner Behandlungsmethoden ermöglichen.
Die geplante Nutzung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO. In der weiteren Detailplanung ist eine Neuanordnung der Stellplätze erforderlich, da diese derzeit in einem Bereich geplant sind, der im Bebauungsplan als Grün- bzw. Ausgleichsfläche ausgewiesen ist. Ein solcher Ausgleich auf dem Grundstück ist möglich. Durch den Verkauf des Grundstücks entstehen Erlöse für die Stadt. Die mit der Ansiedlung einhergehende Flächenversiegelung wird durch die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sowie durch den Einsatz von Solarenergie kompensiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 15.Bebauungsplan Nr. 76 "Am Tackenberg / Am Hilgenstock", hier: AnsiedlungsvorhabenZur Vorlage · KN-59/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Am Tackenberg / Am Hilgenstock“ ist die Errichtung eines Gewerbegebietes vorgesehen, das seit Januar 2022 rechtskräftig ist. Nach dem Abschluss des Bodenmanagements sowie der weitgehenden Fertigstellung der Kanal- und Straßenbauarbeiten sind die Grundstücke nun für eine Bebauung bereit. Für die Parzelle Nr. 10 liegt eine Bewerbung über eine Fläche von circa 2.400 m² vor.
Die Bewerber sind zwei in Sprockhövel ansässige Ingenieurbüros, die regional und bundesweit tätig sind. Das Vorhaben umfasst den Bau eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit einem begrünten Flachdach und einer Photovoltaikanlage. Die Planung sieht eine nachhaltige Bauweise mit regenerativen Systemen und einem geringen Versiegelungsgrad vor. Die Parkflächen sollen sich rückwärtig zum Waldrand hin befinden.
Die geplante Nutzung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet. Die Vorgaben zur Bauweise sowie die Emissionsgrenzwerte werden nach aktuellem Stand eingehalten. Der Verkauf der Fläche führt zu Grundstückserlösen. Die durch die Ansiedlung entstehende Flächenversiegelung wird durch die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sowie durch die energieeffiziente Gestaltung des Gebäudes kompensiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 16.Bebauungsplan Nr. 76 "Am Tackenberg / Am Hilgenstock", hier: AnsiedlungsvorhabenZur Vorlage · KN-34/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Bebauungsplan Nr. 76 „Am Tackenberg / Am Hilgenstock“ ist die Errichtung eines Gewerbegebiets vorgesehen, welches seit Januar 2022 rechtskräftig ist. Nach dem Abschluss des Bodenmanagements sowie der Straßen- und Kanalbauarbeiten sind die Grundstücke nun für eine Bebauung bereit. Für eine Parzelle mit einer Fläche von etwa 3.780 m² liegt eine gemeinsame Bewerbung vor.
Die Antragsteller umfassen einen Software-Unternehmer aus Bochum, der Tochtergesellschaften in Sprockhövel gründen möchte, sowie eine Tierärztin aus Hattingen, die ein Standortwechsel-Vorhaben plant. Das Projekt sieht die Errichtung eines etwa 600 m² großen Gebäudekomplexes vor, der aus drei versetzten, eingeschossigen Gebäuden in Holzbauweise bestehen soll. Geplant ist eine Nutzung durch ein Datencenter, ein Büro, einen öffentlich zugänglichen Werkraum sowie eine Tierarztpraxis mit Physiotherapie und Tiersalon.
Das Vorhaben sieht Maßnahmen zur energetischen Nutzung vor, darunter die Wärmerückgewinnung aus dem Datencenter sowie die Erzeugung von Strom durch Solarenergie. Zudem sollen Regenwasser genutzt und ein geringer Versiegelungsgrad angestrebt werden. Die geplante Nutzung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Bauweise und der Emissionsgrenzwerte. Durch den Verkauf der Fläche entstehen Grundstückserlöse für die Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 17.InHK Mittelstraße hier: SachstandsberichtZur Vorlage · KN-28/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße in Haßlinghausen befindet sich in der Umsetzung. Die Stadt hat von der Bezirksregierung Arnsberg einen Zuwendungsbescheid für den ersten Finanzierungsabschnitt erhalten, der bis Ende 2031 ein Volumen von rund 1,99 Millionen Euro umfasst. Um die Förderung für das Jahr 2027 sicherzustellen, muss bis September 2026 ein Qualifizierungsantrag gestellt werden.
Im Bereich der Infrastruktur ist die verbesserte Anbindung der Friedhofstraße an die Glückauf-Trasse für dieses Jahr vorgesehen. Die Umgestaltung der Mittelstraße erfolgt in Bauabschnitten; im ersten Abschnitt, zwischen Poststraße und Handstraße, beginnen im März notwendige Arbeiten an Versorgungsleitungen. Zudem wurde beim VRR ein Förderantrag für die Umgestaltung der Haltestelle Poststraße sowie für die Errichtung von Fahrradboxen am ZOB Haßlinghausen gestellt. Für den zweiten Bauabschnitt der Mittelstraße ist die Entwurfsplanung durch ein beauftragtes Ingenieurbüro in Arbeit.
Ein weiteres Projekt ist das multifunktionale Begegnungszentrum, für das bereits eine Bauvoranfrage eingereicht wurde; die Umsetzung ist für den Zeitraum 2027 bis 2029 geplant. Am Rathausvorplatz und am Nikolaus-Groß-Platz sind die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen, wobei noch E-Ladesäulen und Fahrradboxen installiert werden. Am 9. Mai 2026 soll im Rahmen des Tages der Städtebauförderung ein Stadtteilfest zur Einweihung dieser Flächen stattfinden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 18.InHK Mittelstraße: Maßnahme Multifunktionales Begegnungszentrum hier: Ergebnis der ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · VL-36/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschung befasst sich mit dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bau eines multifunktionalen Begegnungszentrums in der Mittelstraße in Haßlinghausen. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes Mittelstraße Haßlinghausen und sieht den Ersatz der 2023 aufgrund statischer Mängel geschlossenen Sporthalle vor. Der Neubau soll neben einer dreifachen Sporthalle auch Räumlichkeiten für die Stadtbibliothek sowie für soziale und kulturelle Veranstaltungen umfassen. Um die Förderfähigkeit durch das Land Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, wurde die Planung hinsichtlich des Kostenrahmens angepasst, wobei eine Kostenreduktion unter anderem durch den Verzicht auf umfangreiche Erdarbeiten erreicht werden konnte.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Anregungen von Vereinen, der Bibliotheksleitung und der Behindertenkoordination sowie von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt. Zu den diskutierten Themen gehörten die Gestaltung der Lüftungsanlage zur Vermeidung von Lärm und Regenwassereintritt sowie die Sicherstellung einer ausreichenden Parkplatzsituation. Die Verwaltung plant eine moderne Lüftungstechnik und die Verbreiterung von Gehwegen im Bereich der Schulwege. Zudem ist ein separater Zugang für den Sportbetrieb vorgesehen, um die Nutzung des Foyers zu entkoppeln. Die Prüfung verschiedener Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen oder Solaranlagen, ist ebenfalls Gegenstand der weiteren Planung. Der Ausschuss soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen gemäß der Stellungnahme der Verwaltung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 19.InHK Mittelstraße: Maßnahme Multifunktionales Begegnungszentrum Haßlinghausen hier: BauvoranfrageZur Vorlage · VL-25/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines multifunktionalen Begegnungszentrums in Haßlinghausen vorgelegt. Das Vorhaben auf dem Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 12 sieht den Ersatz der ehemaligen Sporthalle vor, die aufgrund statischer Mängel im Jahr 2023 geschlossen wurde. Geplant ist ein Neubau, der neben einer Dreifach-Sporthalle auch die neue Stadtbibliothek sowie Seminarräume umfasst. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Vorhaben unter Vorbehalt der Zustimmung der beteiligten Fachbehörden zustimmen.
Das geplante Gebäude wird weitgehend an der bisherigen Stelle errichtet. Das Konzept sieht ein etwa 220 Quadratmeter großes Foyer, barrierefreie Zugänge sowie Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Veranstaltungen vor. Im Rahmen des Bauvorhabens sind Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan Nr. 67 vorgesehen. Diese betreffen die Erweiterung der Zweckbestimmung um die Bibliothek, eine Überschreitung der Baugrenzen sowie die Änderung der Dachform von einem geneigten Dach zu einem Flachdach. Die Verwaltung bewertet diese Abweichungen als städtebaulich vertretbar.
Die Kosten für das Projekt werden auf etwa 16 Millionen Euro geschätzt. Eine Förderung durch Städtebaufördermittel ist vorgesehen, wobei seitens des zuständigen Ministeriums eine Unterstützung von circa 10 bis 12 Millionen Euro in Aussicht gestellt wurde. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich dabei auf etwa 40 Prozent. Das Gebäude soll nach dem KfW-40-Standard errichtet werden und moderne, energieeffiziente Heizungs- und Lüftungssysteme nutzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 20.Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Batterieenergiespeichersystem an der Bundesautobahn A1 / Landringhauser WegZur Vorlage · VL-17/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einem Batterieenergiespeichersystem am Landringاعهer Weg, parallel zur Autobahn A1, vorgelegt. Das Vorhaben umfasst auf etwa 3,77 Hektar landwirtschaftlicher Fläche die Installation von rund 7.506 Modulen mit einer Leistung von circa 5,40 Megawatt-Peak. Ergänzt werden soll die Anlage durch vier Batteriespeichercontainer mit einer Gesamtkapazität von 20,06 Megawattstunden. Die Einspeisung der erzeugten Energie ist über die Umspannstation der AVU Netz GmbH an der Flurstraße vorgesehen.
Das Vorhaben ist nach geltendem Baurecht als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich einzustufen. Während die Landwirtschaftskammer NRW das Projekt ablehnt und den Vorrang anderer Flächen wie Dach- oder Parkplatzflächen fordert, führt die Verwaltung an, dass vergleichbare Flächengrößen im Stadtgebiet nicht zur Verfügung stehen und die gesetzlichen Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Vorrang haben. Die Untere Naturschutzbehörde fordert für die weitere Bearbeitung landschaftspflegerische sowie artenschutzrechtliche Prüfungen und die Sicherstellung des Schutzes angrenzender Landschaftsbestandteile. Weitere Fachbehörden, darunter die Unteren Wasser-, Abfall- und Bodenschutzbehörden, äußerten keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die entsprechenden Auflagen zur Bodenqualität und Entsorgung eingehalten werden.
Für die Stadt Sprockhövel können durch die Anlage Einnahmen in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde entstehen. Die Erteilung des Bauvorbescheids steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Naturschutz- und Autobahnbehörden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 21.Kommunale Wärmeplanung hier: Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen WärmeplanungZur Vorlage · VL-22/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll eine Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Wärmeplanung beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vereinbarung. Die Zusammenarbeit umfasst neben Sprockhövel auch die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm sowie Wetter (Ruhr).
Grundlage ist das Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 kommunale Wärmepläne zu erstellen. Diese Pläne dienen der strategischen Ausrichtung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung und beschreiben die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen sowie den Ausbau der Infrastruktur.
Durch die Kooperation soll eine gemeinsame Ausschreibung für einen Dienstleister erfolgen, der individuelle Wärmepläne für die beteiligten Kommunen erstellt. Ziel ist eine verbesserte Abstimmung über Gemeindegrenzen hinweg sowie die Nutzung von Synergieeffekten und Kosteneinsparungen durch effizientere Arbeitsabläufe. Aufgrund der Komplexität der Ausschreibung wird die Unterstützung durch einen Fachberater vorgesehen. Die Durchführung der Ausschreibung ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt ergeben sich nach aktuellem Stand nicht, da die Kosten voraussichtlich durch den staatlichen Belastungsausgleich gedeckt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 22.Sachstand LadeinfrastrukturkonzeptZur Vorlage · KN-27/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel erhält im Rahmen des Landesprogramms „progres.nrw“ eine Zuwendung der Bezirksregierung Arnsberg zur Erstellung eines kommunalen Ladeinfrastrukturkonzepts. Die Förderung in Höhe von 62.460 Euro ist für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2027 bewilligt worden. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer strategischen Fachplanung, um die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur stadtplanerisch abgestimmt auszubauen.
Das Konzept dient als Steuerungsinstrument für die Integration der Elektromobilität in den Stadtraum. Es soll die Identifizierung geeigneter Standorte, die Prüfung der Netzanbindung sowie die Analyse der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit beinhalten. Zudem umfasst die Planung die Einbeziehung relevanter Akteure sowie die Ausarbeitung vergaberechtlicher Auflagen. Das Konzept bildet eine fachliche Grundlage für bestehende und zukünftige Bebauungspläne, um Flächen für die Ladeinfrastruktur elektrisch betriebener Fahrzeuge festzusetzen.
Die Erstellung des Konzepts soll durch ein Beratungsunternehmen im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen. Parallel dazu arbeitet der Ennepe-Ruhr-Kreis an einem eigenen Ladeinfrastrukturkonzept, für dessen Umsetzung bereits ein Unternehmen beauftragt wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung)
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 23.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · KN-22/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-22/2026 des Fachbereichs Bauen und Wohnen informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über die Entwicklung der Bauverfahren seit der letzten Sitzung. Die Vorlage enthält eine Übersicht über neu angelegte Bauakten, erteilte Baugenehmigungen sowie eingegangene und beschiedene Bauvoranfragen.
Innerhalb dieser Aufstellungen werden gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ gekennzeichnet. In Bezug auf die Auswirkungen der Projekte auf das Klima und die Umwelt wird festgehalten, dass die Vorhaben teilweise klimaneutral und teilweise klimanegetiv einzustufen sind. Für die genannten Vorgänge sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Unterlagen umfassen zudem Anlagen zu eingegangenen Bauanträgen, erteilten Baugenehmigungen, abgelehnten Bauanträgen sowie zum Status von Bauvoranfragen und Bauvorbescheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 24.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-29/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-29/2026 wurde vom Fachbereich Planen/Umwelt/Bauen/Wohnen erstellt. Gegenstand des Dokuments sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil, welche für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 23. Februar 2026 vorgesehen sind.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 24 wird das Gremium über den aktuellen Stand der Verwaltungsmitteilungen informiert. Laut dem Text der Vorlage dienen die Informationen zur Kenntnisnahme, wobei darauf hingewiesen wird, dass keine weiteren Mitteilungen vorlagen. Die Vorlage ist als öffentliche Information für den genannten Ausschuss konzipiert und enthält keine weiteren inhaltlichen Details oder Angaben zu finanziellen Auswirkungen sowie zu den Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)
- 25.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-30/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-30/2026, erstellt durch den Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen und Wohnen, befasst sich mit dem Status von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Die Vorlage ist für die Beratung im genannten Ausschuss am 23. Februar 2026 vorgesehen, wobei die vorgesehene Beratungsaktion als reine Kenntnisnahme deklariert ist.
Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Information darüber, dass Anfragen im öffentlichen Teil beantwortet werden oder dass zum Zeitpunkt der Vorlagenstellung keine entsprechenden Anfragen vorlagen. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu den Folgen für Klima und Umwelt sind in dem Dokument nicht enthalten. Die Vorlage dient somit der formalen Information des Ausschusses über den Stand der eingegangenen Anfragen im Rahmen der öffentlichen Sitzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (1. Sitzung)