Wahl der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-20/2026 befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Auf Grundlage der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse ist das Gremium dazu verpflichtet, Schriftführerinnen und Schriftführer für die Erstellung der Niederschriften zu bestellen.
Die Bürgermeisterin schlägt vor, eine Mitarbeiterin aus dem Geschäftsbereich III zur Schriftführerin und einen Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich III zum stellvertretenden Schriftführer zu ernennen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag soll in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 23. Februar 2026 erfolgen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die personelle Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt zu verzeichnen. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Amt für Planen und Umwelt.
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- 23.02.2026kein Ergebnis hinterlegt