1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird über die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ beraten. Ziel der Änderung ist es, Teile der Mittelstraße, die bereits als Verkehrsflächen genutzt werden, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Diese Anpassung ist notwendig, um die Umgestaltung der Gehwegbereiche durch neue Pflasterungen und die Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen der Städtebauförderung rechtlich abzusichern.
Der Prozess umfasst die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden. Im Zeitraum vom 1. September bis zum 6. Oktober 2025 wurden insgesamt 57 Stellen angeschrieben. Während 38 Stellen keine Stellungnahme abgaben und 14 Stellen ohne Anregungen antworteten, brachten fünf Beteiligte Hinweise oder Bedenken vor. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet.
Der Ausschuss soll die Ergebnisse der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und gemäß dem Vorschlag der Verwaltung weiter verfahren. Als nächster Schritt im Verfahren ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs der ersten Änderung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.02.2026kein Ergebnis hinterlegt