Sprockhövel Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

VL-19/2026 19.03.2026 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ entscheiden. Die geplante Änderung sieht vor, bestimmte Grundstücksteile an der Mittelstraße, die derzeit als Mischgebiet ausgewiesen sind, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Umgestaltung der Gehwege, wie etwa neue Pflasterungen und die Herstellung von Barrierefreiheit, welche durch Mittel aus der Städtebauförderung finanziert werden sollen.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über Teile der Gemarkung Haßlinghausen. Die ursprüngliche Satzung des Bebauungsplanes Nr. 65 verfolgt das Ziel, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen sowie die Wohnnutzung in den Obergeschossen zu sichern und die Struktur des Einzelhandels zu erhalten. Im Zuge der bisherigen Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Hinweise zum Denkmalschutz, zur Verlegung von Leitungen sowie zur Kennzeichnung von Verdachtsflächen bezüglich Altlasten eingereicht. Diese Anregungen wurden in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat nun, die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung und der umweltbezogenen Stellungnahmen zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge