Kommunale Wärmeplanung hier: Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Wärmeplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll eine Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Wärmeplanung beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vereinbarung. Die Zusammenarbeit umfasst neben Sprockhövel auch die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm sowie Wetter (Ruhr).
Grundlage ist das Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 kommunale Wärmepläne zu erstellen. Diese Pläne dienen der strategischen Ausrichtung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung und beschreiben die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen sowie den Ausbau der Infrastruktur.
Durch die Kooperation soll eine gemeinsame Ausschreibung für einen Dienstleister erfolgen, der individuelle Wärmepläne für die beteiligten Kommunen erstellt. Ziel ist eine verbesserte Abstimmung über Gemeindegrenzen hinweg sowie die Nutzung von Synergieeffekten und Kosteneinsparungen durch effizientere Arbeitsabläufe. Aufgrund der Komplexität der Ausschreibung wird die Unterstützung durch einen Fachberater vorgesehen. Die Durchführung der Ausschreibung ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt ergeben sich nach aktuellem Stand nicht, da die Kosten voraussichtlich durch den staatlichen Belastungsausgleich gedeckt werden können.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 19.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.02.2026kein Ergebnis hinterlegt