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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" Hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

VL-13/2026 23.02.2026 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz befasst sich mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“. Ziel der geplanten Änderung ist es, bereits heute als Gehwege genutzte Grundstücksteile an der Mittelstraße planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für die im Rahmen der Städtebauförderung vorgesehenen Umgestaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Pflasterung.

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im November 2025 wurden verschiedene Themen sowie Fragen zum weiteren Vorgehen erörtert. Die Verwaltung teilte mit, dass der erste Bauabschnitt der Mittelstraße voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen wird. Während der Baumaßnahmen soll der Verkehr weiterhin über die Mittelstraße geführt werden. Bezüglich einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 prüft die zuständige Fachabteilung derzeit die rechtlichen Möglichkeiten.

Auf Fragen zur Verkehrsführung für Radfahrer wurde erläutert, dass aufgrund der Straßenbreite kein separater Radweg realisiert werden kann, jedoch auf der nördlichen Seite ein Gehweg entstehen wird. Zudem wurde über die geplante Errichtung von E-Ladesäulen informiert. Der Ausschuss soll das Verfahren unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verwaltung fortsetzen.

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