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Beschlussvorlage

17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

VL-4/2026 19.03.2026 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage VL-4/2026 den Einleitungsbeschluss für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße beantragt. Ziel ist es, das Plangebiet gemäß § 2 Absatz 1 BauGB umzuplanen und die derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Grundlage der Planung ist ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Das Vorhaben sieht vor, auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² neu zu errichten. Zudem soll ein im Ortskern ansässiger Vollsortimenter an diesen Standort verlagert werden, wobei eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf circa 1.440 m² vorgesehen ist. Das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte Bürogebäude soll im Zuge dieser Maßnahmen zurückgebaut werden. Die bestehende gewerbliche Nutzung im hinteren Bereich des Grundstücks bleibt erhalten.

Das Plangebiet liegt weitgehend innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches Niedersprockhövel. Ein vorliegendes Verträglichkeitsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit in Sprockhövel sowie in den Nachbarstädten Hattingen, Wetter und Witten zu erwarten ist. Die Planung entspricht zudem den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW sowie des Regionalplans Ruhr.

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