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Beschlussvorlage

Verpflichtungen

VL-21/2026 23.02.2026 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-21/2026 des Fachbereichs Planen und Umwelt regelt die förmliche Einführung und Verpflichtung von Mitgliedern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW ist vorgesehen, dass die Vorsitzende des Ausschusses die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einführt.

Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt eine feierliche Verpflichtung nach einer festgelegten Formel. Die Betroffenen verpflichten sich dabei, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Der entsprechende Beschluss ist für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 23. Februar 2026 vorgesehen.

Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen.

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