17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel wird um die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruchstraße“ gebeten. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Ziel der Planung ist die Anpassung der Bodennutzung für neue Einzelhandelsflächen.
Anlass der Planung ist ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Auf dem Grundstück Nummer 10 soll ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² neu errichtet werden. Zudem ist die Verlagerung eines im Ortskern ansässigen Vollsortimenters vorgesehen, dessen Verkaufsfläche auf circa 1.440 m² erweitert werden soll. Die bestehende gewerbliche Nutzung im hinteren Bereich des Grundstücks bleibt erhalten, während das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte Bürogebäude zurückgebaut werden soll.
Die Änderung sieht vor, den Bereich von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln sowie einen nordöstlichen Teil als gemischte Baufläche darzustellen. Ein Verträglichkeitsgutachten ergab keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die Versorgungssicherheit in Sprockhövel sowie den Nachbargemeinden Hattingen, Wetter und Witten. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden technische Hinweise zu Themen wie Altlasten, Wasserversorgung und Hochwasserschutz in die Planungsunterlagen eingearbeitet.
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