Wirtschaftsplan 2026 der ZGS
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Vorlage wurde nach einer Beratung im Dezember 2025 den Fraktionen zur weiteren Erörterung vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan dient der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Eigenbetriebes sowie der Gewährleistung von Rentabilität und Liquidität. Die Planung folgt dabei den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung, des Handelsrechts und der Haushaltswirtschaft. Sofern die durch Entgelte erzielten Einnahmen nicht den anfallenden Aufwand decken, ist ein Einsatz von Mitteln der Gemeinde zum Ausgleich der Wirtschaftsführung der ZGS vorgesehen.
Die Kalkulation der Ansätze im Erfolgsplan wurde so gestaltet, dass die Mieten und Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten möglichst gering gehalten werden sollen. In der aktuellen Darstellung des Plans ist ersichtlich, dass die Erstellung aufgrund einer Softwareumstellung erstmals direkt aus einem neuen Programm erfolgt. Aufgrund dieser Umstellung konnten die Planwerte aus dem Vorjahr nicht vollständig übernommen werden, weshalb die ausgewiesenen Zahlen für das Jahr 2025 lediglich eine ungefähre Vergleichbarkeit ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 09.03.2026kein Ergebnis hinterlegt