Zuleitung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-70/2026, federführend durch den Fachbereich Finanzmanagement erstellt, behandelt die Zuleitung des Entwurfs der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2026. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung des aufgestellten und bestätigten Entwurfs der ersten Nachtragssatzung für das Jahr 2026 sowie der dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis nimmt.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist eine Überweisung des Entwurfs an verschiedene Gremien vorgesehen. Zur Beratung wird der Entwurf an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet. Für die Planung im Bereich der Jugendhilfe soll das Dokument zudem dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zugeführt werden. Die Bereitstellung der Nachtragssatzung nebst sämtlicher Anlagen erfolgt nach der Ratssitzung am 19. März 2026 über das Ratsinformationssystem.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026kein Ergebnis hinterlegt