Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-54/2026 wird eine Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel vorgeschlagen. Die Anpassung der Satzung ist erforderlich, da am 28. Juni 2025 Änderungen des Gesetzes zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII in Kraft getreten sind. Diese gesetzliche Neuregelung macht eine Ergänzung der Liste der beratenden Mitglieder gemäß den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen notwendig.
Neben dieser Erweiterung umfasst der Entwurf rechtliche Konkretisierungen sowie redaktionelle Aktualisierungen der Formulierungen. Die detaillierten Veränderungen sind in einer beigefügten Synopse dokumentiert.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2026 vorberatend behandelt, wobei die abschließende Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 19. März 2026 vorgesehen ist. Durch die Neufassung der Satzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen sowie keine Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 11.03.2026kein Ergebnis hinterlegt