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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin sowie Stellvertretung für die Sitzungen im Ausschuss für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · VL-35/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-35/2026 befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, was die Bestellung einer Schriftführung und einer Vertretung erforderlich macht.
Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechenden Positionen für das Gremium zu besetzen. Durch diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Zudem sind keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt durch die vorgeschlagene Bestellung zu verzeichnen. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehende Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 2.Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · VL-34/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Nachgang zur Kommunalwahl am 14. September 2025 ist im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Neubesetzung des Vorsitzes erforderlich. Aufgrund der Neubildung der Ausschüsse muss die Leitung dieses Gremiums neu bestimmt werden. Die Beschlussvorlage VL-34/2026 regelt hierzu das Verfahren der Wahl durch die 15 stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses.
Die Wahl der Vorsitzperson erfolgt aus dem Kreis der Ratsmitglieder, welche dem Ausschuss angehören. Grundlage für das Verfahren sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel. Der Wahlvorgang kann durch offene Abstimmung oder mittels Stimmzetteln durchgeführt werden. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer Stimmenmehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen notwendig. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, sieht das Verfahren eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den jeweils höchsten Stimmenzahlen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit wird die Entscheidung durch das Los herbeigeführt. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der Entscheidung sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 3.Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · VL-45/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Nachgang zur Kommunalwahl vom 14. September 2025 ist im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden vorgesehen. Aufgrund der Neubildung der Ausschüsse nach der vergangenen Wahl muss das Amt des stellvertretenden Vorsitzes neu besetzt werden. Die entsprechende Beratung ist für die Sitzung des Ausschusses am 11. März 2026 angesetzt.
Die Wahl erfolgt durch die 15 stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Gemäß den geltenden Satzungen des Jugendamtes der Stadt Sprockhövel sowie der Gemeindeordnung NRW wird die Wahl nach festgelegten Verfahrensabläufen durchgeführt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird die Entscheidung durch das Los herbeigeführt.
Für das beschlossene Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 4.Verpflichtung der Ausschussmitglieder, sofern sie nicht dem Rat der Stadt Sprockhövel angehören, durch die/den Vorsitzende*n des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · KN-42/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-42/2026 regelt die formelle Verpflichtung von Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, sofern diese keinem Sitz im Rat der Stadt Sprockhövel angehören. Auf Grundlage der Gemeindeordnung (§ 58 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 32 GO) erfolgt dieser Vorgang durch die/den Vorsitzende/n des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule.
Im Rahmen dieses Verfahrens verliest die/der Vorsitzende eine spezifische Verpflichtungsformel. Die Mitglieder werden darin angehalten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten, um ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Das Einverständnis der betroffenen Ausschussmitglieder wird durch das Erheben von den Plätzen sowie durch zustimmendes Kopfnicken dokumentiert.
Für diesen Vorgang sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Schulen/VHS.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 5.Berichte der AWO über die offene Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen Börgersbruch und HaßlinghausenZur Vorlage · KN-2/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-2/2026 informiert den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule über die Berichte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zur offenen Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen in Börgersbruch und Haßlinghausen. Ziel der Vorlage ist es, dem Gremium die vorliegenden Informationen zur Kenntnis zu bringen.
Als Bestandteil der Mitteilung sind Erfahrungsberichte beigefügt, welche die Situation der Ganztagsbetreuung an den genannten Standorten dokumentieren. Ein Bericht bezieht sich dabei konkret auf die Erfahrungen aus dem Zeitraum 2024/25 für die Grundschule in Börgersbruch, während ein weiterer Bericht die Situation in Haßlinghausen behandelt.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung. Aus den Inhalten geht hervor, dass durch die Information keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt zu verzeichnen. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin zur Beratung im Ausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 6.Qualitätsstandards OGSZur Vorlage · VL-191/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-191/2025 wird die Einführung von Mindeststandards für offene Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich der Stadt Sprockhövel vorgeschlagen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügten Qualitätsstandards als verbindliche Mindeststandards zu beschließen. Diese Regelungen sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle offenen Ganztagsschulen der Stadt gelten.
Der Entwurf der Standards umfasst verschiedene Bereiche wie etwa die Gestaltung der Ganztagsstrukturen, die Qualifikation des Personals, die Raumressourcen sowie die Hausaufgabenbetreuung und Mittagsverpflegung. Auch Themen wie Kinderschutz, Elternarbeit und kulturelle Angebote sind Bestandteil der Regelungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung gemeinsam mit den Maßnahmenträgern, Grundschulen und weiteren Beteiligten vorzubereiten und zu begleiten sowie die finanziellen Auswirkungen ab dem Jahr 2027 im Haushaltsplan abzubilden.
Die Umsetzung der Standards ist mit Kostensteigerungen verbunden. Für das Haushaltsjahr 2026 werden für die Grundschule Haßlinghausen Mehrkosten von etwa 20.000 Euro und für die Grundschule Börgersbruch rund 23.500 Euro veranschlagt, wobei die Mittel im Haushalt 2026 zur Verfügung stehen. Bei den Grundschulen Hobeuken und Gennebreck wurden die Qualitätsstandards bereits in den entsprechenden Ausschreibungen berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 12.03.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 7.Sachstandsbericht OGSZur Vorlage · KN-18/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-18/2026 des Fachbereichs Bürgerschaftsservice und Bildung befasst sich mit dem Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule (OGS). Der Bericht ist für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2026 vorgesehen, wobei das Gremium den Inhalt zur Kenntnis nehmen soll.
Ein Schwerpunkt der Vorlage liegt auf den geplanten Schulneubauten und deren ökologischen Anforderungen. Um die Auswirkungen auf Klima und Umwelt so gering wie möglich zu halten, wird bei der Umsetzung ein hoher Energiestandard angewandt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die ökologischen Folgen der baulichen Maßnahmen zu minimieren.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen verweist das Dokument auf eine beigefügte Anlage. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin zur Information im Ausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 8.Kommunale Klassenrichtzahl 2026/2027Zur Vorlage · VL-1/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2026/2027 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Fachbereichs Bürgerschaftsservice und Bildung sieht vor, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die Grundschulen zu bestätigen. Grundlage hierfür ist das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen, welches den Schulträgern die Festlegung der Anzahl und Verteilung von Eingangsklassen ermöglicht.
Die Ermittlung der Klassenrichtzahl erfolgt durch die Division der voraussichtlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen durch 23. Für das Schuljahr 2026/2027 sind an den Grundschulen in Sprockhövel insgesamt 212 Kinder angemeldet, woraus rechnerisch zehn Klassen resultieren. Die Verteilung auf die einzelnen Schulen ist laut Vorlage wie folgt geplant: An der GGS Börgersbruch werden vier Klassen gebildet, an der GGS Haßlinghausen zwei Klassen, an der GGS Hobeuken zwei Klassen und an der GGS Gennebreck eine Klasse.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 9.Fortschreibung der SchulentwicklungszahlenZur Vorlage · VL-12/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungszahlen vorgelegt, die im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zur Kenntnis genommen werden soll. Die kontinuierliche Aktualisierung dieser Zahlen dient als Grundlage für die Planung der schulischen Infrastruktur sowie die Anpassung der Bildungsangebote an den tatsächlichen Bedarf. Zukünftig sollen die fortgeschriebenen Zahlen dem Ausschuss einmal jährlich vorgestellt werden, um auf Veränderungen reagieren zu können.
Für das Schuljahr 2026/2027 ist an den Grundschulstandorten in Sprockhövel die Einschulung von 204 Kindern vorgesehen, woraus neun Eingangsklassen resultieren. Dies stellt eine geringfügige Abweichung von der ursprünglichen Prognose von 212 Anmeldungen dar, hat jedoch keine Auswirkungen auf die geplante Anzahl der Klassen. Für das Schuljahr 2027/2028 wird mit insgesamt 971 Grundschulkindern gerechnet, was den höchsten Stand der vergangenen zwanzig Jahre markiert.
An der GGS Haßlinghausen werden für das Schuljahr 2026/2027 nach aktuellem Stand 55 Kinder eingeschult, wobei die Bildung von zwei Eingangsklassen vorgesehen ist. Auch hier weicht die Zahl leicht von der Prognose über 53 Anmeldungen ab, ohne die bereits festgelegte Anzahl der Klassen zu verändern.
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- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 10.Konzept Kommunalpolitik in SchulenZur Vorlage · VL-44/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-44/2026 befasst sich mit der Einführung des Konzepts „Kommunalpolitik in Schulen“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 11. März 2026 entscheiden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss das Konzept „Kommunalpolitik in Schulen“ verabschiedet. Im Falle einer Annahme ist die Verwaltung damit beauftragt, die Umsetzung des Vorhabens vorzubereiten. Dieser Prozess soll in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen durchgeführt werden, um die praktische Anwendung des Konzepts zu gewährleisten.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen enthält die Vorlage keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen. Auch Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt werden im Dokument nicht aufgeführt. Die Federführung für die Erstellung dieser Vorlage liegt beim Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung.
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- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 11.Jahresbericht der Jugendzentren 2025Zur Vorlage · KN-96/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-96/2026 legt den Jahresbericht der beiden städtischen Jugendzentren für das Jahr 2025 vor. Das Dokument dient der Information des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule über die Tätigkeiten der Einrichtungen im Berichtszeitraum.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 11. März 2026 vorgesehen, wobei die Informationen zur Kenntnis genommen werden sollen. Der detaillierte Jahresbericht ist der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt. Im Rahmen der Beratung im Gremium besteht die Möglichkeit, Fragen zu den Inhalten des Berichts zu stellen und Stellung zu den dargelegten Sachverhalten zu nehmen.
Aus der Mitteilung gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt hervor. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Fachbereich Kindertagesbetreuung.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 12.Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-54/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-54/2026 wird eine Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel vorgeschlagen. Die Anpassung der Satzung ist erforderlich, da am 28. Juni 2025 Änderungen des Gesetzes zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII in Kraft getreten sind. Diese gesetzliche Neuregelung macht eine Ergänzung der Liste der beratenden Mitglieder gemäß den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen notwendig.
Neben dieser Erweiterung umfasst der Entwurf rechtliche Konkretisierungen sowie redaktionelle Aktualisierungen der Formulierungen. Die detaillierten Veränderungen sind in einer beigefügten Synopse dokumentiert.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 11. März 2026 vorberatend behandelt, wobei die abschließende Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 19. März 2026 vorgesehen ist. Durch die Neufassung der Satzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen sowie keine Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Rat (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 13.Kostencontrolling für den Fachbereich Jugend und Familie hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.25 bis 31.12.2025Zur Vorlage · KN-97/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-97/2026 des Fachbereichs Jugend und Familie gibt Auskunft über das Kostencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025. Nach den vorläufigen Aufwendungen des Jahres 2025 war der Deckungskreis für den Haushalt des Jugendamtes ausreichend, sodass keine über- oder außerplanmäßigen Leistungen beantragt werden mussten.
Die Kostenstruktur zeigt, dass die gestiegenen Ausgaben für Hilfen innerhalb von Einrichtungen durch verringerte Leistungen bei den Hilfen außerhalb von Einrichtungen gedeckt werden konnten. Dennoch ist seit der Mitte des Jahres 2025 ein Anstieg der Fälle und Leistungen gemäß § 35a SGB VIII festzustellen. Infolgedessen sollen für das Haushaltsjahr 2026 entsprechende Nachmeldungen vorgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 14.Umsetzung der Kita-Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2026/27Zur Vorlage · KN-91/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Umsetzung der Kita-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026/27 ist in der weiteren Bearbeitung. Im Rahmen der Planung entstehen zwei neue Kindertageseinrichtungen, die voraussichtlich im Februar 2027 fertiggestellt werden: Die AWO-Kita Haßlinghausen sowie die Kita Herzkamp. Aufgrund von Verzögerungen beim Bau der AWO-Kita Haßlinghausen besteht derzeit ein Fehlbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in diesem Wohnbereich. Die Verwaltung prüft daher die Einrichtung einer provisorischen Gruppe für den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Neubaus. Parallel dazu werden Eltern kontaktiert, um eine mögliche Verschiebung der Aufnahme um ein halbes Jahr zu prüfen.
In der städtischen Musik-Kita Gedulderweg wird beim LWL Landesjugendamt eine Ausnahme für den Betrieb einer vierten Gruppe beantragt, da die Einrichtung ursprünglich nur für drei Gruppen genehmigt ist. Der Start der neuen U3-Gruppen in den Kitas Schee und Ki-Faz verlief nach Angaben der Verwaltung ohne Komplikationen. Langfristig wird eine Anpassung der Betreuungsangebote angestrebt, falls sinkende Geburtenzahlen eine Reduzierung von Plätzen für Kinder über drei Jahre ermöglichen. Zudem wurde der Anmelde- und Platzvergabe-Prozess erstmals über das Online-Portal „Kita-Go“ abgewickelt, was nach ersten Erfahrungen reibungslos verlief.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 15.Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2026 / 27Zur Vorlage · VL-61/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule in Sprockhövel wird ersucht, die einrichtungsscharfe Darstellung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2026/27 zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zu beschließen. Grundlage hierfür ist die Beantragung von Betriebskostenzuschüssen durch das Jugendamt beim LWL Landesjugendamt zum Stichtag am 15. März. Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen ergeben sich aus der städtischen Jugendhilfeplanung, welche auf den vorangegangenen Beschlüssen des Rates und der zuständigen Ausschüsse basiert.
Die Planung gemäß dem Kinderbildungsgesetz erfordert eine detaillierte Aufstellung der Plätze pro Einrichtung, einschließlich Angaben zu Gruppenformen, dem Stundenumfang sowie zur Anzahl von Kindern mit Behinderungen. Eine vollständige tabellarische Übersicht kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden, da die Anträge der Träger erst bis Mitte März beim Jugendamt eingehen müssen und kurzfristige Anpassungen durch Eltern oder Einrichtungen möglich sind. Die entsprechende Dokumentation wird den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung am 11. März 2026 nachgereicht. Die Verwaltung empfiehlt die Fortschreibung der Planung, da diese Form der Bedarfsfeststellung eine Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch Landesmittel ist.
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- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 16.Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plusKITA-Einrichtung“ im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz NRW)Zur Vorlage · VL-62/2026 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Verlängerung der Anerkennung als „plusKITA-Einrichtung“ für zwei Kindertagesstätten in Niedersprockhövel beschließen. Betroffen sind das „Ev. Familienzentrum Haßlinghausen“ sowie die „Katholische Kita St. Januarius“. Die Anerkennung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) soll für ein weiteres Jahr bis zum Ende des Kita-Jahres 2026/27 bestehen bleiben. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, den Einrichtungen die entsprechenden Zuschüsse gemäß § 45 KiBiz zu gewähren.
Die Fördermittel stammen aus Landesmitteln und belaufen sich für beide Einrichtungen auf jeweils 37.902,29 Euro, was einer Gesamtsumme von 75.804,58 Euro entspricht. Diese Mittel sind zweckgebunden für pädagogisches Personal einzusetzen. Die Verlängerung erfolgt ohne eine erneute Ermittlung der Förderkriterien, da die gesetzlich vorgesehene Reform des Kinderbildungsgesetzes erst zum 1. August 2027 in Kraft treten soll. Da die bisherige fünfjährige Förderfrist bereits im Kita-Jahr 2024/25 ausgelaufen ist, wird die bestehende Anerkennung bis zur Umsetzung der Reform fortgeführt. Die Regelung wurde zuvor in einer Konferenz der Kita-Leitungen abgestimmt.
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- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 17.Bericht über das BrückenprojektZur Vorlage · KN-100/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das am 1. September 2025 gestartete „Brückenprojekt zur Förderung der Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ in Sprockhövel dient der frühzeitigen Unterstützung und Integration von Kindern im Alter zwischen 0 und 6 Jahren aus Familien mit Migrafationshintergrund. Die Finanzierung des Projekts erfolgte durch Fördermittel des Landesministeriums.
Das Projekt, das unter dem Namen „Sonnenkinder“ läuft, ist in den Räumlichkeiten der Offenen Ganztags-Grundschule (OGS) Börgersbruch in Niedersprockhövel angesiedelt. Die Durchführung erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft sowie eine pädagogische Ergänzungskraft in Teilzeit. Das Angebot richtet sich an zehn Kinder und deren begleitende Elternteile. Der strukturierte Tagesablauf umfasst gemeinsame Mahlzeiten, Spielzeiten sowie gezielte Sprachförderung für die Kinder. Parallel dazu werden für die Eltern Deutschkurse sowie Unterstützung bei Anmeldungen zu Kindertagesstätten oder Schulen angeboten.
Dem Bericht zufolge konnte fast allen teilnehmenden Kindern der Übergang in einen Kindergarten- oder Schulplatz ermöglicht werden. Aufgrund der Inanspruchnahme des Angebots existiert eine Warteliste, wodurch neue Familien nach dem Ausscheiden älterer Kinder aufgenommen werden konnten.
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- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 18.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-43/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-43/2026, erstellt durch das Sachgebiet Schulen/VHS, befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Die Vorlage war als Tagesordnungspunkt 18 für die Sitzung am 11. März 2026 vorgesehen.
Dem Inhalt des Dokuments zufolge lagen zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen vor, die zur Kenntnisnahme durch das Gremium vorgelegt werden mussten. Die Vorlage dient somit der Information darüber, dass im betreffenden Bereich keine weiteren Sachverhalte zur Beratung anstanden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie der Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt enthält die Vorlage keine Angaben über etwaige Belastungen oder Veränderungen. Der Fokus der Mitteilung beschränkt sich auf die Feststellung des Nichtvorliegens von Mitteilungen für den genannten Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (1. Sitzung)
- 19.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-44/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-44/2026 befasst sich mit den Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die für den 11. März 2026 angesetzt ist. Die Vorlage wird in diesem Gremium zur Kenntnis vorgelegt.
Inhaltlich wird dokumentiert, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden bzw. dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen vorlagen. Die Federführung für diese Mitteilung liegt beim Sachgebiet Schulen/VHS innerhalb des Geschäftsbereichs I.
Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen hervor. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt zu verzeichnen. Die Erstellung der Mitteilung erfolgte durch die Bürgermeisterin.
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