Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plusKITA-Einrichtung“ im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Verlängerung der Anerkennung als „plusKITA-Einrichtung“ für zwei Kindertagesstätten in Niedersprockhövel beschließen. Betroffen sind das „Ev. Familienzentrum Haßlinghausen“ sowie die „Katholische Kita St. Januarius“. Die Anerkennung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) soll für ein weiteres Jahr bis zum Ende des Kita-Jahres 2026/27 bestehen bleiben. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, den Einrichtungen die entsprechenden Zuschüsse gemäß § 45 KiBiz zu gewähren.
Die Fördermittel stammen aus Landesmitteln und belaufen sich für beide Einrichtungen auf jeweils 37.902,29 Euro, was einer Gesamtsumme von 75.804,58 Euro entspricht. Diese Mittel sind zweckgebunden für pädagogisches Personal einzusetzen. Die Verlängerung erfolgt ohne eine erneute Ermittlung der Förderkriterien, da die gesetzlich vorgesehene Reform des Kinderbildungsgesetzes erst zum 1. August 2027 in Kraft treten soll. Da die bisherige fünfjährige Förderfrist bereits im Kita-Jahr 2024/25 ausgelaufen ist, wird die bestehende Anerkennung bis zur Umsetzung der Reform fortgeführt. Die Regelung wurde zuvor in einer Konferenz der Kita-Leitungen abgestimmt.
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