Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule
✦ KI-Zusammenfassung
Im Nachgang zur Kommunalwahl am 14. September 2025 ist im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Neubesetzung des Vorsitzes erforderlich. Aufgrund der Neubildung der Ausschüsse muss die Leitung dieses Gremiums neu bestimmt werden. Die Beschlussvorlage VL-34/2026 regelt hierzu das Verfahren der Wahl durch die 15 stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses.
Die Wahl der Vorsitzperson erfolgt aus dem Kreis der Ratsmitglieder, welche dem Ausschuss angehören. Grundlage für das Verfahren sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel. Der Wahlvorgang kann durch offene Abstimmung oder mittels Stimmzetteln durchgeführt werden. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer Stimmenmehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen notwendig. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, sieht das Verfahren eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den jeweils höchsten Stimmenzahlen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit wird die Entscheidung durch das Los herbeigeführt. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der Entscheidung sind nicht vorgesehen.
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