Kostencontrolling für den Fachbereich Jugend und Familie hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.25 bis 31.12.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-97/2026 des Fachbereichs Jugend und Familie gibt Auskunft über das Kostencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025. Nach den vorläufigen Aufwendungen des Jahres 2025 war der Deckungskreis für den Haushalt des Jugendamtes ausreichend, sodass keine über- oder außerplanmäßigen Leistungen beantragt werden mussten.
Die Kostenstruktur zeigt, dass die gestiegenen Ausgaben für Hilfen innerhalb von Einrichtungen durch verringerte Leistungen bei den Hilfen außerhalb von Einrichtungen gedeckt werden konnten. Dennoch ist seit der Mitte des Jahres 2025 ein Anstieg der Fälle und Leistungen gemäß § 35a SGB VIII festzustellen. Infolgedessen sollen für das Haushaltsjahr 2026 entsprechende Nachmeldungen vorgenommen werden.
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