Verpflichtung der Ausschussmitglieder, sofern sie nicht dem Rat der Stadt Sprockhövel angehören, durch die/den Vorsitzende*n des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-42/2026 regelt die formelle Verpflichtung von Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, sofern diese keinem Sitz im Rat der Stadt Sprockhövel angehören. Auf Grundlage der Gemeindeordnung (§ 58 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 32 GO) erfolgt dieser Vorgang durch die/den Vorsitzende/n des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule.
Im Rahmen dieses Verfahrens verliest die/der Vorsitzende eine spezifische Verpflichtungsformel. Die Mitglieder werden darin angehalten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten, um ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Das Einverständnis der betroffenen Ausschussmitglieder wird durch das Erheben von den Plätzen sowie durch zustimmendes Kopfnicken dokumentiert.
Für diesen Vorgang sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Schulen/VHS.
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- 11.03.2026kein Ergebnis hinterlegt