Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule
✦ KI-Zusammenfassung
Im Nachgang zur Kommunalwahl vom 14. September 2025 ist im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden vorgesehen. Aufgrund der Neubildung der Ausschüsse nach der vergangenen Wahl muss das Amt des stellvertretenden Vorsitzes neu besetzt werden. Die entsprechende Beratung ist für die Sitzung des Ausschusses am 11. März 2026 angesetzt.
Die Wahl erfolgt durch die 15 stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Gemäß den geltenden Satzungen des Jugendamtes der Stadt Sprockhövel sowie der Gemeindeordnung NRW wird die Wahl nach festgelegten Verfahrensabläufen durchgeführt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird die Entscheidung durch das Los herbeigeführt.
Für das beschlossene Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026kein Ergebnis hinterlegt