Verpflichtung von sachkundigen Bürger*innen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-19/2026 informiert über die feierliche Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Ausschuss für Soziales und Demografie. Gemäß dem Vorsitzenden des Ausschusses erfolgt diese Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben auf Grundlage von § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 32 dieser Ordnung.
Im Rahmen dieses Vorgangs werden die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Dabei ist die Beachtung des Grundgesetzes, der Verfassung des Landes sowie der Gesetze vorgesehen, um die Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Die Mitglieder des Ausschusses bekunden ihr Einverständnis mit dieser Verpflichtung durch das Erheben von ihren Sitzplätzen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass dieser Vorgang keine finanziellen Auswirkungen hat und zudem keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt entstehen.
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- 26.02.2026kein Ergebnis hinterlegt