Besetzung des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Seniorenbeirates in Sprockhövel endet nach fünf Jahren, was mit dem Rhythmus der Kommunalwahlen zusammenfällt. Aufgrund dieser Regelung ist eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich.
Die Zusammensetzung des Beirats sieht vor, dass Dachverbände, Heimbeiräte sowie Vereine und Gruppierungen der Seniorenarbeit jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied entsenden. Voraussetzung für die stimmberechtigten Mitglieder ist ein Alter von mindestens 60 Jahren bzw. 55 Jahren bei Vorruhestand sowie ein Wohnsitz oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Sprockhövel. Für diese Positionen werden zudem stellvertretende Mitglieder benannt.
Ergänzend können die im Rat vertretenen Fraktionen jeweils eine Person als nicht stimmberechtigtes Mitglied entsenden, wobei diese Personen namentlich zu benennen sind. Auch ein Mitglied des Behindertenbeirates kann dem Seniorenbeirat als nicht stimmberechtigtes Mitglied angehören. Für die nicht stimmberechtigten Mitglieder können ebenfalls stellvertretende Mitglieder benannt werden. Die Fraktionen werden gebeten, die entsprechenden personellen Besetzungen zeitnah mitzuteilen.
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