Fällantrag nach Baumschutzsatzung im Rahmen der geplanten Errichtung eines neuen Schulhofes an der GGS Hobeuken
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Erweiterung der Gemeinschafts-Grundschule Hobeuken liegt dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung ein Antrag zur Fällung von zwei Bäumen vor. Für die Neugestaltung des Schulhofes, der hinter das bestehende Gebäude verlegt werden soll, ist die Errichtung eines neuen Zugangs sowie entsprechende Bodenabgrabungen erforderlich.
Betroffen sind eine Birke mit einem Stammumfang von 130 cm und ein Feldahorn mit 155 cm. Da sich diese Bäume im direkten Baubereich befinden, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, sie im Zuge der Bauarbeiten zu erhalten. Die betroffenen Bäume weisen zum aktuellen Zeitpunkt keine relevanten Schädigungen auf.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, dem Fällantrag unter der Auflage einer Ersatzpflanzung zuzustimmen. Gemäß den Vorgaben der Baumschutzsatzung ist aufgrund des Stammumfangs des Feldahorns die Pflanzung von insgesamt drei Bäumen vorgesehen, bestehend aus zwei Feldahorn und einer Vogelkirsche. Durch diese Maßnahme soll die Klimaneutralität mittelfristig sichergestellt werden. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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