Fällantrag nach Baumschutzsatzung im Rahmen der geplanten Errichtung eines Erweiterungsgebäudes an der GGS Hobeuken
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Erweiterung der Gemeinschafts-Grundschule Hobeuken liegt ein Antrag auf Fällung zweier Bäume vor, die sich im Eigentum der Stadt befinden. Betroffen sind eine Hainbuche sowie ein Weißdorn, deren Standorte unmittelbar an den Bereich der geplanten Dachfläche angrenzen. Aufgrund der Nähe zum Neubau ist mit Eingriffen in das Wurzelwerk beider Bäume zu rechnen.
Die Verwaltung empfiehlt dem zuständigen Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Fällantrag abzulehnen und stattdessen einen Rückschnitt der Baumkronen zu genehmigen. Bei der Hainbuche soll ein Ast in Richtung des Baukörpers entfernt werden, um die Windanfälligkeit zu minimieren. Beim Weißdorn ist eine Reduzierung der seitlichen Ausdehnung vorgesehen, um das Gleichgewicht der Krone trotz der baubedingten Eingriffe zu wahren.
Sollte infolge der Baumaßnahmen innerhalb von drei Jahren ein Absterben eines oder beider Bäume eintreten, ist eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben. Die Durchführung der Arbeiten muss den geltenden Richtlinien zum Schutz von Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen entsprechen. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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