Widmung von Gemeindestraßen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage VL-48/2026 einen Beschlussvorschlag zur Widmung verschiedener Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr vor. Die entsprechende Regelung soll nach Maßgabe des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen. Betroffen sind Teilstücke der Straßen Im Brahm, Auf der Gethe, Pötingstraße sowie der Wittener Straße.
Grundlage für diesen Vorschlag ist die Fertigstellung des Erschließungsgebietes Am Susewind in der Wittener Straße sowie die Herstellung der Straßen Im Brahm und Auf der Gethe inklusive des Anschlusses an die Pötingstraße. Da diese Straßenabschnitte nun im Eigentum der Stadt stehen, wird deren Widmung beantragt. Die betroffenen Bereiche verteilen sich auf die Ortsteile Niedersprockhövel (Im Brahm), Obersprockhövel (Auf der Gethe und ein Teilstück der Pötingstraße) sowie Haßlinghausen (Wittener Straße als Zuwegung zum Nettomarkt).
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ergeben sich keine neuen Kosten, da die Unterhaltung der Straßen bereits durch die Kommune durchgeführt wurde. Die Beratung des Vorschlags ist für den 5. März 2026 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026kein Ergebnis hinterlegt